Mietschulden nach Nötigung durch Vermieter

20. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Frage71
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 31x hilfreich)
Mietschulden nach Nötigung durch Vermieter

hallo zusammen,

ich hatte meine whg fristgerecht zum 31.08.2014 gekündigt.

nachdem mich der vermieter jedoch genötigt hat, ( er hat seinen fuß in meinen wohnungseingang gestellt, so dass ich die tür nicht schliessen konnte. hab ihn 2x gebeten, zu gehen und dann die tür mit nachdruck geschlossen ) habe ich die fristlose kündigung zum 31.07.2014 nachgeschickt.
aus persönlichen gründen konnte ich die whg. aber erst nach der 1. augustwoche verlassen und wollte dann die whg übergeben. der vermieter hat sich darauf aber nicht eingelassen und verlangt jetzt die gesamtmiete für august!
wie stehen meine chancen nach der nötigung, dass ich nicht die gesamte augustmiete zahlen muss, sondern nur die erste augustwoche?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

quote:
wie stehen meine chancen nach der nötigung, dass ich nicht die gesamte augustmiete zahlen muss, sondern nur die erste augustwoche?


Schlecht.

Hast Du Zeugen für die Nötigung und hast Du diese zur Anzeige gebracht?

Zu was hat Dich der Vermieter eigentlich genötigt?



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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ich sehe keinen hinreichenden Grund für eine fristlose Kündigung.

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#3
 Von 
Frage71
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 31x hilfreich)

ja, die zeugin ist seine ehefrau!

ich habe die nötigung angezeigt. bisher hat die polizei nicht reagiert!

nun, er wollte in meine whg. eindringen. hab doch beschrieben, dass er seinen fuß in meinen wohnungseingang gestellt hat und auf mein bitten zu gehen, nicht gegangen ist! ist das keine Nötigung?!

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#4
 Von 
Frage71
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 31x hilfreich)

ist nötigung und damit bei mir angst und stress auslösen kein hinreichender grund?!

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#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
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#6
 Von 
Frage71
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 31x hilfreich)

@ Liane
wenn du meine aktuelle frage nicht beantworten kannst oder willst, dann lass es einfach!

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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

quote:
ja, die zeugin ist seine ehefrau!
Also hast du keine Zeugin! Meinst du etwa seine Frau wird gegen ihn aussagen? Bestimmt nicht. Und sie braucht auch gar nichts aussagen, gegen ihren Mann, dass darf weder negativ noch positiv gewertet werden...

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#8
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Ich persönlich denke, das wäre Hausfriedensbruch. Und ja, da darf der Mieter dann auch die fristlose Kündigung aussprechen, was eine Anzeige natürlich unterstreicht.

Fristlose Kündigung heisst dann aber auch Sachen packen und ausziehen und nicht, dann, wann es mir passt. Ensprechend zu den Kosten der Augustmiete sollte das einen Minimalen Einsatz bei Frag-einen-Anwalt.de wert sein, um eine rechtssichere Antwort zu bekommen, mit der Du dann ggf. gegen den VM argumentieren kannst.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#9
 Von 
Frage71
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 31x hilfreich)

ich war heute bei einer anwältin!
aber eine rechtssichere Antwort hat sie mir auch nicht gegeben! Sie sagte sowas wie, das hängt davon ab, wie die Richterin das sieht ...
und kündigen und packen und dann auf der straße stehen? ernsthaft?

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#10
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
und kündigen und packen und dann auf der straße stehen? ernsthaft?


Das sollte man sich vielleicht überlegen, bevor man eine fristlose Kündigung ausspricht. Die wirkt nämlich gegen einen selbst genau so gut wie gegen den VM.

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#11
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ja ernsthaft. Eine fristlose Kündigung von Seiten des Mieters bedeutet, dass das Weiterwohnen in der Wohnung absolut unzumutbar ist, so dass man praktisch sofort, oder wenigstens innerhalb weniger Tage ausziehen muß. Das ist hier ganz offenbar nicht gegeben. Passiert ist es im Juni und ausgezogen bist du erst im August. Da jetzt auf ein Recht auf fristlose Kündigung zu pochen ist lächerlich und ich denke, auch ein Richter wird dahinter lediglich deinen Wunsch, dich um die Augustmiete zu drücken, sehen.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und kündigen und packen und dann auf der straße stehen? ernsthaft? <hr size=1 noshade>

fristlos = sofortig; ohne Aufschub [geschehend, erfolgend]
Quelle: Duden.de

Richter sehen das nicht anders ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#13
 Von 
Frage71
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 31x hilfreich)

gut, ich verstehe jetzt, was fristlos bedeutet!
und wenn man nirgends hin kann???? keiner einen aufnimmt! ist dem richter das egal, dass man mit dem hausrat auf der straße steht?!
kommt mir jetzt nicht mit freunden und verwandten. wie ich schon sagte: ich konnte nirgendwo unterkommen!
hätte ich es gekonnt, wäre ich schon viel früher weggewesen. und wenn man vom jobcenter leben muss, ist auch nichts mit hotel, pension etc.
zuckt der richter dann mit den schultern und sagt:ihr problem?!
die jetztige whg. habe ich später nur bekommen, weil ich meinen vermieter wg. nötigung angezeigt habe! hier im raum herrscht absolute whg. not. hatte bereits 6 monate erfolglos gesucht, bevor ich die whg. gekündigt habe! und mit dem umzug stand ich auch allein da. zwar umzugsunternehmen, die nur von A nach B tragen, sonst allein!

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#14
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Die Frage nach dem "wohin" sollte man sich eben vor der fristlosen Kündigung überlegen...

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"Alle Äußerungen spiegeln eigene Meinungen und Erfahrungen wieder!"

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#15
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
und wenn man nirgends hin kann???? keiner einen aufnimmt! ist dem richter das egal, dass man mit dem hausrat auf der straße steht?!


Wenn der VM *dir* fristlos gekündigt hätte, ließe sich vielleicht ein Gericht noch darauf ein, dir eine Frist zuzugestehen, wenn ein Härtefall vorliegt.
Wenn du hingegen selbst fristlos kündigst, kannst du nicht mehr behaupten, es sei nicht dein Problem, wenn du das dann nicht auch umsetzen kannst.

quote:
zuckt der richter dann mit den schultern und sagt:ihr problem?!


Das ist sehr wahrscheinlich, sofern es nicht "unschuldige" Dritte (etwa Kinder) gibt, die unter deiner schlechten Planung leiden müssen.

quote:
und wenn man vom jobcenter leben muss, ist auch nichts mit hotel, pension etc.


Das wäre dann gleich das nächste Problem - wenn du nämlich ohne ausreichenden Anlaß die Wohnung kündigst und damit höhere Kosten anfallen (weil du nun nur eine teurere Wohnung findest), steigt dir auch noch das Jobcenter aufs Dach.

quote:
die jetztige whg. habe ich später nur bekommen, weil ich meinen vermieter wg. nötigung angezeigt habe


Muß man das verstehen?

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und wenn man nirgends hin kann???? keiner einen aufnimmt! ist dem richter das egal, dass man mit dem hausrat auf der straße steht?! <hr size=1 noshade>

Soll denn der komplett unschuldige Nachmieter auf der Straße stehe, weil der Vormieter es im Zeitrahmen nicht auf die Reihe bekommt?



Dafür gibt es Obdachlosen-/Notunterkünfte und Einlagerungsmöglichkeiten.

Persönliche Fehleinschätzung bezüglich des zeitlichen Ablaufes sind eher nicht entscheidungsrelevant.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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