Mietschulden - wie kann ich diesen Menschen aus der Wohnung entfernen?

3. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
hollalupa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietschulden - wie kann ich diesen Menschen aus der Wohnung entfernen?

Hallo

Vor einem Jahr habe ich aus Gutmütigkeit und auf Empfehlung einen Mieter in meine Zweitwohung einziehen lassen. Meine Hausverwaltung wurde von mir nicht informiert. Der Mieter hat einen Untermietvertrag unterschrieben. Seit August 06 wurde keine Miete gezahlt. Nun hat mir die Hausverwaltung eine Räumungs- und Zahlungsklage angedroht.
Gibt es irgendeine rechtliche Möglichkeit die ich in Betracht ziehen kann? Und wie kann ich diesen Menschen aus der Wohnung entfernen?
Im Forum habe ich schon nach einen speziell zu dieser Mietsituation geeigneten Artikel gesucht, bin aber leider nicht fündig geworden.

Ich danke allen schon mal im Voraus für einen guten Vorschlag.

Gruß Hollalupa

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... wofür gibt es rechtsanwälte??

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#2
 Von 
sternchen20.05
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo.habe leider fast zwei monatsmieten mietschulden.habe noch keine kündigung vom vermieter erhalten.war jetzt mehrere tage nicht zuhause,als ich wieder da war,bemerkte ich das er das schloss ausgewechselt hat.darf er das so einfach?wie komme ich wieder in meine wohnung?da ich ja noch schlüssel habe, und er mich noch nicht schriftlich gekündigt hat,darf ich die wohnung mir durch z.b.schlüsseldienst öffnen lassen?und welche rechte habe ich jetzt noch,da auch ein kind mit im spiel ist.

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-- Editiert von sternchen20.05 am 05.02.2007 04:10:33

-- Editiert von sternchen20.05 am 05.02.2007 04:15:48

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hallo Sternchen,

natürlich kannst Du einen Schlüsseldienst beauftragen. Der VM macht sich hier sogar strafbar. Die Kosten kannst Du dem VM in Rechnung stellen.Dann würde ich ihm gleich einen Brief schreiben, daß Du notfallst Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattest, falls er es noch einmal wagen sollte eigenmächtig zu handeln.

Dir ist zu raten, umgehend die Rückstände auszugleichen, damit nicht noch mehr Kosten entstehen. Wenn die Räumungsklage kommt, dann Widerspruch dagegen einlegen, und dann bis spätestens im Termin die Rückstände ausgleichen, und die Aufrechnung erklären.

gruß
avalon 2006

-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hollalupa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Blaubär49

ich habe mich auch mit einem befreundeten Anwalt unterhalten. Klar kann ich den Weg mittels Mahnbescheid und Gerichtsvollzieher gehen. Aber das wird richtig teuer.

Na ja irgendwie werde ich die Sache schon deichseln.

Gruß Hollalupa

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