Mietschulden ehemalige Mitbewohnerin - einziger Beweis ist eine SMS

14. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
JuliusCesar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietschulden ehemalige Mitbewohnerin - einziger Beweis ist eine SMS

Meine Ehemalige Mitbewohnerin schuldet mir noch die Miete im Wert von 1600€ , nun habe ich ein Mahnverfahren eingeleitet doch meine Ehemalige Mitbewohnerin hat daraufhin Gesamtwiderspruch erhoben. Wenn ich nun trotzdem wieter klagen will müsste ich 180€ zahlen. Die Frage ist wie stehen meine Chancen an mein Geld zukommen.
PS:Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und mein einziger Beweis ist eine SMS in der Sie mir versichert das Sie die Schulden bezahlen wird und einen Untermietvertrag da es eine WG war und der Hauptmietvertrag auf mich lief.

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26 Antworten
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#1
 Von 
guest-12312.07.2010 17:18:20
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 65x hilfreich)

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#2
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#3
 Von 
JuliusCesar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Na Sie konnte die Miete nicht zahlen hat mich aber immer wieder vertröstet....
und soviel ich weis hat sie jetzt Arbeit aber ob sie flüssig weis ich natürlich nicht..

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#4
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#5
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
(360 Beiträge, 84x hilfreich)

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#6
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#7
 Von 
JuliusCesar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider hab ich keine Kontoauszüge in denen man das nachvollziehen kann da Sie mir immer das Bargeld gab.

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#8
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Sieht mE dann schlecht aus für dich. Denn wenn du klagen willst, dann musst du auch beweisen können, dass sie nicht gezahlt hat. Wie willst du das zustande bringen, wenn immer nur bar bezahlt wurde?
Die eine sms halte ich für sehr dürftig.

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#9
 Von 
JuliusCesar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das denke ich ja auch...allerdings könnte es auch gut sein das sie es vor
Gericht vielleicht zugeben würde...

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#10
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
allerdings könnte es auch gut sein das sie es vor
Gericht vielleicht zugeben würde...

Wenn du Anspruch auf PKH hast, dann "könntest" du es ja versuchen oder dir zumindest mal ne kostenlose Rechtsberatung holen. Aber bei den geringen Erfolgsaussichten.........

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#11
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#12
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

Klingt aber sehr nach Vergleich: Sie gibt zu, dass sie mal eine Miete nicht gezahlt hat, darauf bezog sich ihre SMS.

Fazit: sie zahlt eine Miete + anteilige Prozesskosten, du den Rest. Da wird nicht viel übrig bleiben.

Lehre für die Zukunft: auch bei noch so viel Liebe nur mit Quittung oder bargeldlos. Und wenn die Liebe über alle Vorbehalte triumphiert, dann muss man halt zahlen.Vielleicht war die Liebe das ja wert?

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#13
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#14
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#15
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
In unserem müßte sie vielmehr beweisen, daß sie gezahlt hat.


Auch wenn sie niemals Quittungen erhalten hat?

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#16
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#17
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Schon klar, nur meines Erachtens muss doch ein eventueller Kläger (hier der TE) beweisen, dass Mieten nicht bezahlt worden sind. Einen Durchschlag der Quittung sollte doch auch der Quittungsersteller behalten oder ist das falsch?

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#18
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#19
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
(360 Beiträge, 84x hilfreich)

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#20
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

@kathi2008
Mietschulden sind Bring schulden.


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#21
 Von 
guest-12321.05.2010 10:09:10
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 22x hilfreich)

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#22
 Von 
guest-12301.10.2010 10:59:39
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 18x hilfreich)

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#23
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

Ich würde mich mit der Beweislast auch anschließen: Beweisen muss grundsätzlich immer derjenige, für den die Tatsache günstig ist.

Ich würde das hier wie folgt beurteilen:

Der Kläger / Die Klägerin muss das Bestehen des Vertragsverhältnisses beweisen (was mit dem schriftlichen Untermietvertrag kein Problem sein sollte).

Wenn dann die Beklagte dann behauptet sie habe bezahlt, dann beruft sie sich auf die Erfüllung des Schuldverhältnisses. Dieser Umstand ist für sie günstig, und dementsprechend liegt die Beweislast für diesen Umstand meiner Meinung nach bei der Beklagten.

Ein netter Trick für solche Sachen, der mir von einem Richter in der mündlichen Prüfung verraten wurde:

A verleiht 500 € an B, B zahlt nicht und behauptet nie geld von A bekommen zu haben. A sucht einen Anwalt auf und dieser verfasst folgendes Schreiben:

"Mein Mandant hat Ihnen 1000 € geliehen. Ich bin mit der Eintreibung dieser Schuld beauftragt. Bitte zahlen Sie 1000 € bis xx.xx.xxxx auf das folgende Konto."

Antwort von B:

"Dieses miese Sch****, er hat mir doch nur 500 € geliehen."

Schriftlich und mit Unterschrift, besser kann es kaum laufen ;)

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"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg"

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#24
 Von 
guest-12301.10.2010 10:59:39
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 18x hilfreich)

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#25
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

Offenbar mehr Leute als man denkt.

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"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg"

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#26
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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