Mietschulden - Kann neue Eigentümerin den ehemaligen Mieter auffordern seine Schulden zu begleichen?

25. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Shacka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietschulden - Kann neue Eigentümerin den ehemaligen Mieter auffordern seine Schulden zu begleichen?

ich nochmal ;)
habe ja schon in einem anderen thread von der eigentumswohnung, die ich und meine schwester geerbt haben, erzählt. da die ehemalige eigentümerin aus gesundheitlichen gründen nicht mehr geschäftsfähig war, wurde sie in allen sachen von ihrer tochter vertreten. nach dem tod der alten dame haben meine schwester ud ich eben geerbt. bei der durchsicht des kontos der verstobenen (mit der tochter) ist mir aufgefallen dass der ehemalige mieter sehr hohe mietschulden hat. ich wusste zwar von nicht ausgeführten zahlungen, aber dass es insgesamt 7 monatsmieten sind wusste ich nicht. und leider hat sich die tochter da auch nicht so drum gekümmert wie sie es hätte tun sollen. ich sag nur gutmütigkeit und sowas. aber irgendwo muss das mal aufhören. und da sie davon ausgeht dass der ehemalige mieter nicht auf zahlungsauffoderungen und sonstigem reagiert versucht sie auch erst garnicht noch irgendwas zu machen. meine frage ist jetzt: kann ich als neue eigentümerin den ehemaligen mieter dazu auffordern seine schulden zu begleichen bzw in verklagen? oder muss das die tochter der verstorbenen machen? und was sol ich tun wenn sie nichts veranlasst?

sorry dass ich immer solche romane schreiben muss ;)

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Du hast soweit alle Möglichkeiten mit rechtlicher Absicherung:
1) Fordern
2) Klagen
3) Fristlos (zusätzlich fristgerecht) kündigen

Bei Varianten 2) und 3) einen Rechtsanwalt für Mietrecht einschalten, sonst scheitert es schnell an Formalien.

Irgendwie ist nicht klar, was die Tochter der Verstorbenen damit zu tun haben soll. Neue Eigentümer sind die rechtmäßigen Erben. Daher müssen sich die rechtmäßigen Erben (du und deine Schwester?) darum kümmern.

'sorry dass ich immer solche romane schreiben muss'
Sorry hilft nicht, einfach kurz fassen und fertig. Hat deine Tastatur eigentlich eine Shift-Taste?

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#2
 Von 
Shacka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

vorab: klein schreiben geht schneller.

kurz bevor wir die wohnung geerbt haben ist ein neuer mieter eingezogen, mit dem ehemaligen mieter hatte ich also nie etwas zutun, sondern nur die tochter der verstorbenen. daher erwähne ich diese auch.
müssen wir uns dennoch darum kümmern?

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#3
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#4
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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#5
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Können heißt aber nicht unbedingt auch wollen.

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#7
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#8
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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#9
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#11
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#12
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Oder zumindest die Information, wer die Kohle geerbt hat.

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#13
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

'vorab: klein schreiben geht schneller.'
...
'Ist ja auch keiner gezwungen an diesem Forum teilzunehmen.'
Richtig. Kleinschreiber sind für mich sowas wie der Erdhornersatz. :grins:

Ich könnte ja durchaus Fragen stellen, deren Beantwortung möglicher Weise zu einem wesentlich zielgerichteteren Lösungsvorschlag führt. Aber Nichtfragen geht halt schneller. :grins:

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#14
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#15
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Ich hoffe auf die Lernfähigkeit. Wobei, bei dir hoffe ich nicht mehr. Da ist es zu spät. :devil:

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#16
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#17
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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#18
 Von 
Shacka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Man, man. Dann zeig ich eben, dass ich in 13 Jahren Schule auch etwas gelernt habe ;)

Zu dem Testament: Meine Großmutter (Tochter der Verstorbenen) hat mit ihren Eltern schon vor 20 Jahren geklärt, dass Sie für ihre beiden Kinder auf das Erbe verzichtet. Damit ihre Tochter aber dennoch was davon hat, wurde im Testament festgelegt, dass die Enkelkinnder beide Eigentumswohnungen (jeder eine) erben und ihre Mutter entweder auf lebenszeit dort wohnen lassen müssen oder bei Vermietung ihr einen festgelegten Betrag (100€) zukommenlassen müssen. Da die schon 4 Jahre vor ihrem Tod nicht mehr geschäftsfähig war und ihre Tochter für alles eine Vollmacht hatte, ist auch diese bis zum Tod die Verwalterin der Mietsachen gewesen. Da mein Vater das Erbe ausgeschlagen hat, sind meine Schwester und ich die Erben, auch das wurde im Testament so festgelegt.
Das eine Räumungsklage und ähnliches keinen Sinn mehr macht ist logisch. Es geht ja auch darum die fast 3000€ von dem Ex-Mieter zu bekommen. Ich möchte ja auch eigentlich nur wissen ob ich befugt bin (als neue Eigentümerin) das Geld einzuklagen oder ob das meine Großmutter machen muss, da sie bis dato die Verwalterin war. Mit dem ehemaligen Mieter hatte ich ja nie etwas zutun. Ich möchte einfach nur, dass das Geld in die Kasse kommt, meiner Großmutter ist das so ziemlich egal, die kann sich leider damit abfinden, dass der nicht zahlt und damit ist die Sache für sie vom Tisch.

Ich hoffe, dass es jetzt verständlich genug ist. Wenn nicht, einfach fragen. :)

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#19
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#20
 Von 
Shacka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ist es egal wem die Wohnung vorher gehörte (bzw sie verwaltet hat)?! Gut gut. Vielen dank. :)

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#21
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#22
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Es ist sogar egal, wem die Wohnung jetzt gehört.
Entscheidend ist, wer Erbe der Forderung ist.

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#23
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#24
 Von 
guest123-1780
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 6x hilfreich)

Das sollte TE lieber nicht selber machen.

Sondern dies Bernie erledigen lassen.
Nur was dabei rauskommt hat Bernie ja am eigenen Leib erfahren.
Wie schön formulierte es Fantastisch; lieber einen Fachmann machen lassen.

-----------------
"Wir Vermieter raten niemals an Hartzler zu vermieten Von VM lernen heißt Siegen lernen"

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