Mietrückstand und Nebenkostenabrechnung

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Christopher Schröer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietrückstand und Nebenkostenabrechnung

Guten Abend.

Ich habe im Nov. 2005 miene Wohnung verlassen und sie direkt an einen NAchmieter übergeben.
Jz kam am 3.01.07 auf einmal eine nebenkostenabrechnung und einne Mietrückstandsforderung.

kann so etwas nicht auch verjähren?

da ich erst 24jahre alte bin habe ichi damit keinerlei erfahrung und weiss nicht was ich machen soll.
Habe dasmals von einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch abgesehn weil mien ehemaliger Vermieter nichts mehr forderte und jz sah er mich nach Heiligabend in einem Café und prompt kam eine Rechnung.
kann mir jmd. helfen bzw. sagen wo ich hilfe suchen kann?

Vieln dank

Christopher

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Du musst schon etwas mehr schreiben.
Du hast die Wohnung verlassen und übergeben?
Wurde ordnungs- und fristgemäß gekündigt?
Falls nicht, kann der Vermieter heute noch und zukünftig bis zu einer Kündigung von dir Miete und Nebenkosten fordern, falls er vom neuen Bewohner nichts erhalten hat.
Verjährt ist nichts.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Christopher Schröer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Wohnung wurde Ordnungsgemäss und fristgemäss gekündigt und wurde direkt an den Nachmieter weitervermietet. Er stand dabei als ich die Kündigungspapiere bekam.

Sprich ab 27.11.05 Lief die Wohnung nicht mehr auf meinen Namen.

Soweit ich weiss wohnt der Nachmieter immer noch dort.

Was müsste ich dir noch an Infos geben? Kenne mich da leider fast gar nicht aus und meine mutter kann mir auch nicht helfen.

Vielen dank für den Rat schonmal

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Nebenkostenabrechnung?
Bis wann hast du Miete und Nebenkostenvorauszahlungen geleistet?

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
Christopher Schröer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Nebenkostenabrechnung bezieht sich auf den Zeitraum vom 1.08.05 - 27.11.05

Die letzte Zahlung habe ich im am 1.10 geleistet.

Die Miete für November wollte ich mir für den Auszug zurückhalten und nachdem er dann den Hausfriedensbruch begang, keinen grund gesehen ihm das geld zu überweisen.

Der Nachmieter ist ab 27.11 oder 1.12.05 dort eingezogen. habe seinen vertrag halt nicht gesehn.

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#5
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hi, die Nebenkosten sind vejährt, da die Abrechnung bis zum 31.12.06 bei Dir eingehen mußte. Dies ist nicht der Fall, also auch nicht zu bezahlen.

Die Miete wirst Du zahlen müssen, da diese erst am 31.12.08 verjähren würde.

gruß
avalon2006


-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

-- Editiert von avalon2006 am 08.01.2007 04:46:08

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#6
 Von 
Christopher Schröer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Und da kann man mit der Miete nichts drehen? Ich meine der hatte ja direkt nen Nachmieter der auch gezahlkt hat und eigentlich sollte es da doch ne möglichkeit geben...

Aber danke erstmal für die Info!

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