Mietrecht auf Lebenszeit

19. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Loom
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietrecht auf Lebenszeit

Hi !
Meine Freundin hat da ein Problem. Ihre Eltern hatten ein Haus. Ein Elternteil starb und das Teil ging auf meine Freundin über. Die andere Hälfte der Mutter hat Sie dann gekauft. Verrechnet wurde es durch Mietrecht auf Lebenszeit und Altenteil.
Jetzt möchte sie zu mir ziehen und das Haus verkaufen um sich hier was aufzubauen. Die Mutter weigert sich aber mit meiner Freundin ein "Abkommen " zu schließen oder das Haus zu übernehmen. Damit fesselt die Mutter meine Freundin an das Haus und den Ort.
Es existieren keine getrennten wohnungen und Streit bleibt nicht aus.
Gibt es nur den Weg der Zwangsversteigerung damit meine Freundin zu mir ziehen kann ? Denn sie müßte weiter sämmtliche Kosten und Nebenkosten der Mutter tragen. Und das ist jetzt schon eng mit dem Geld.

Gruß Loom

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Coxy
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 55x hilfreich)

Steht die Mutter denn mit einem Wohnrecht auf Lebenszeit noch im Grundbuch ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Hallo Loom
Erbe haben wollen, Verpflichtung aber nicht einhalten wollen, auch eine Einstellung.
Wieso sollte das Haus denn Zwangsversteigert werden? Man kann sein eigenes Haus nur ordentlich versteigern und das Grundbuch wird dann nicht gelöscht. Niesbrauchrecht/ Wohnrecht würde mit versteigert werden.
Eine Zwangsversteigerung kann nur jemand beantragen, der gegen deine Freundin Forderungen hat.
Das die Mutter nicht "ausziehen" will aus ihrem Haus kann ich nachvollziehen und warum soll sie jetzt auf einmal Kosten übernehmen, die anders vereinbart wurden.
Deine Freundin kann übrigens hinziehen wohin sie will, das hat ja nichts mit irgendwelchen Kosten zu tun, die sie für ein Objekt zahlen muss, in dem sie nicht wohnt.
Irgendwann wird sie ja einen Nutzen von diesem Haus haben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loom
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Kosten hat sie ja weiterhin. Es müssen Steuern,Versicherungen, Kredite gezahlt werden. Ist ja auch alles rechtens. Nur falls sie wo anders sich eine neue Existenz aufbauen will, wird es finanziell zu viel. Die Mutter nimmt es mit dem Bezahlen ihrer Kosten nicht so genau. So muß meine Freundin immer den Kopf hinhalten. Die Mutter will mit allen Mitteln verhindern das meine Freundin wegzieht. So setzt sie sie unter Druck. Es wäre kein Problem in die Nähe ihrer Freundinnen und Schwester zu ziehen. Selbst geschenkt möchte die Mutter es nicht haben weil sie es auch nicht unterhalten kann.
Es steht nur die regelung mit dem Altenteil im Grundbuch.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen