Mietrecht auf Lebenszeit - Verwahrlosung

6. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Walnuss86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietrecht auf Lebenszeit - Verwahrlosung

Hallo,

in meinem Elternhaus hat mein Großvater Wohnrecht auf Lebenszeit, wohnt aber seit 5 Jahren garnicht mehr dort. Das Verhältnis zwischen meinen Eltern und ihm ist schon seit Jahrzenten schlecht und geht mittlerweile schon so weit, dass mein Großvater den Ruf des Betriebes meiner Eltern schädigt, Eigentum beschädigt und entwendet. Leider ist es nun so weit gekommen, dass meine Eltern einen Schädlingsbefall in der Wohnung haben. Diese Wohnung liegt über der von meinem Großvater und wir gehen davon aus, dass der Grund für den Befall in der Wohnung von ihm zu finden ist, da er nun wirklich nichts auslässt uns zu schikanieren. Der Mann ist sogar schon so irre, dass er sich selbst verletzt und meinen Vater wegen Körperverletzung anzeigt.
Mein Großvater ist nun Anfang 80 und ein baldiges Ableben wäre wirklich wünschenswert (hart aber leider wahr), aber so viel Glück wie wir mit ihm haben lebt er noch ein Weilchen.

Meine Frage: Gibt es irngedwelche rechtlichen Möglichkeiten in die Wohnung zu gelangen ohne sein Einverständnis (das wir nicht bekommen werden) oder ihn aus dem Mietrecht auf Lebenszeit rauszukriegen? Er bezahlt ja noch nicht mal Betriebskosten und heizt die Wohnung im Winter nicht. Ich hab schon richtig Angst davor zu sehen was er in der Wohnung noch so alles angestellt hat.
Wir wissen einfach nicht mehr weiter.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.06.2011 09:42:37
Status:
Schüler
(234 Beiträge, 120x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cardinco
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Großvater tut mir leid.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

War Opa der Wohnungseigentümer gewesen ?

Mit Wohnrecht verbunden hat Dein Opa auch Pflichten die Wohnung in ordnungsgemäßen Zustand zu halten.

Zur Schädlingsbekämpfung kann notfalls per einsweiligen Verfügung der Zugang zur Wohnung beantragat werden.

0x Hilfreiche Antwort

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