Mietrecht-Kosten durch Vermieter

17. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
BellaBlue
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietrecht-Kosten durch Vermieter

Guten Abend,

ich habe folgende Frage, bei der ich mich sehr freuen würde, wenn sie jemand beantworten könnte:

Person S wohnt seit ca. 4 Jahren im Einfamilienhaus des Mieters P.
Seit 2 Jahren hat Frau S festgestellt, dass ihre Stromabrechnung enorm hoch wurde-statt einem durchschnittlichen Kilowattverbrauch von ca. 3500kW im Jahr, waren es seit nunmehr 2 Jahren 11.000kW pro Jahr. Dies ist für einen 3Personenhaushalt übermäßig viel und so wurde jemand vom Stromversorger hinzugezogen, der anhand eines Laptops und der entsprechenden Messung feststellte, dass scheinbar eine Pumpe am Haus angebracht ist, die für den Hochwasserschutz, damit kein Wasser in den Keller läuft, am Haus ist. Diese sollte allerdings NUR, wenn tatsächlich starker Regenfall besteht, angeschaltet werden. Fakt ist aber, dass der Vermieter diese scheinbar angeschaltet hat, vor ca. 2 Jahren und sie nie ausstellte, was, da die Pumpe dann auch noch technisch defekt war, zu einem enorm hohen Verbrauch kam.
Frau S hat schwarz auf weiß, dass diese Pumpe die entsprechenden kW Zahlen verursacht hat und fordert nun, die Miete für die entsprechende Zeit nicht mehr zu zahlen, bis die Summe von über 3000€ (die sie zuvor an erhöhten Stromkosten wegen der Pumpe selber getragen hat innerhalb dieser entsprechenden 2 Jahre) abgeglichen ist.

Frage 1: Ist Frau S verpflichtet, diese Kosten selber zu tragen oder liegt die Schuld tatsächlich beim Vermieter?

Frage 2: Ist es rechtens, dass hierfür sozusagen, nach schriftlicher Ankündigung von Frau S, die Miete nun für einige Monate nicht gezahlt wird im Ausgleich zu den Kosten, die sie durch die Stromkosten hatte wegen der Pumpe?

Ich würde mich wirklich sehr über eine Antwort freuen.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

dass scheinbar eine Pumpe am Haus angebracht ist

Eine 'heimliche' Pumpe ?

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#2
 Von 
BellaBlue
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Nein, keine heimliche Pumpe. Die Pumpe war wissentlich am Haus, allerdings war vereinbart, dass der Vermieter sie, bei Hochwassergefahr, anschaltet. Was passierte war aber, dass er sie (ohne Wissen von Frau S) anschaltete und sie aber über 2 Jahre hinweg nicht mehr ausschaltete, was sich auf die Stromrechnung auswirkte.

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

So, wie ich das verstanden habe, wohnt der VM aber nicht mit im Haus ?

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#4
 Von 
BellaBlue
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau, der Vermieter wohnt nicht mit im Haus, er wohnt 2 Straßen weiter. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus.

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#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Dann hattet Ihr doch wohl viel leichteren Zugriff auf die Pumpensteuerung bzw. Möglichkeiten zur Kenntnisnahme des Betriebs (oder befand sich die in einem abgeschlossenen Kästchen) ?

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#6
 Von 
BellaBlue
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! :-)

Diese Pumpe befindet sich außen am Haus unter einem Stahlgitter, da der Vermieter von Beginn an sagte, dass er diese Pumpe an-und ausschalte, was er auch tat (nur das Ausschalten nahm er nicht vor), gingen wir davon aus, dass er diese Verantwortung trägt.

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#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Und da gab es keine Kontrollleuchte bzw. einen sichtbaren Schalter oder ein Laufgeräusch ?

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#8
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Morti du schreibst wieder nur Müll. Was soll diese blöde Fragerei?

Die Pumpe ist vom VM angebracht und er "verwaltet" das Teil auch. Werden durch den unsachmässigen Gebrauch extreme Kosten verursacht so ist das dem VM sein Problem, bzw. hat er dafür auch zu zahlen. Der VM ist zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Hiergegen hat er ganz offensichtlich verstossen.

Da es sich bei eurem Betrag nicht gerade um wenig handelt würde ich hier einen guten Anwalt mit der Interessenwahrung beauftragen. Zumindest würde ich die paar Euros investieren für ein erstes Beratungsgespräch, dann seht ihr gleich was los ist.

Kommt natürlich auch darauf was euer VM dazu sagt und was ihr für ein Verhältnis zu dem habt.

Wie genau ist denn nun die Situation in eurem Haus. Ist S Mieter und wohnt mit dem VM in einem Haus mit nur zwei Wohnungen? Wenn das so ist hat der VM die Möglichkeit euch ohne Angabe von Gründen zu kündigen mit einer verlängerten Kündigungsfrist.

Kommt halt drauf an wie stark ihr interessiert seid euer Geld wieder zu bekommen, ggf. um den Preis eine neue Wohnung zu suchen.

-----------------
" Lasst euch von Morti und Blocki nicht verunsichern sie stehen beide auf der VM-Seite! :grins: "

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#9
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Eine Pumpe für ein Einfamilienhaus !

Alle Nebenkosten dieses Hauses sind auf den Alleinmieter umlegbar.

Deshalb braucht diese Pumpe keinen gesonderten Stromzähler.

Der Mieter war selbst unvorsichtig, daher ist er schuld, oder zumindest mitschuldig.

Der Vermieter, der zudem nicht im Haus wohnt, kann doch nicht wissen, wann es notwendig ist die Pumpe ein- und wieder auszuschalten.



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#10
 Von 
BellaBlue
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.
S wohnt alleine in dem Haus als Alleinmieterin, P, der Vermieter, hat selber (ohne Wissen der Mieterin S) die Pumpe vor 2 Jahren angestellt und sie vergessen abzustellen. Es entsprach nicht der Aufgabe, dass S diese Pumpe an oder ausstellt, besteht dennoch eine Mitschuld der Mieterin?
Der Vermieter P gab an, statt den 3500€ , 1000-1500€ übernehmen zu wollen, den Rest solle die Mieterin S selber tragen, ist dies rechtens?

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#11
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Du wirst diese Angelegenheit nicht in einem Forum klären können! Gehe zu einem entsprechenden Anwalt und lasse dich beraten. Ich sehe hier schon dass hierfür der VM zuständig ist und war und gegen die Wirtschaftlichkeitspflicht verstossen hat. 3000 € Betriebskosten für eine Pumpe ist alles andere als wirtschaftlich!

quote:
Der Mieter war selbst unvorsichtig, daher ist er schuld, oder zumindest mitschuldig.


Ach ja, wie kommst du darauf?

quote:
Der Vermieter, der zudem nicht im Haus wohnt, kann doch nicht wissen, wann es notwendig ist die Pumpe ein- und wieder auszuschalten.


Diese Art der Pumpen schaltet sich automatisch ein wenn es entsprechend notwendig ist. Läuft sie andauernd dann ist entweder das Teil defekt, oder es liegt ein Bedienungsfehler vor. Da dafür der Mieter aber nicht zuständig ist liegt die Verantwortung hier beim VM.


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#12
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

..Diese Art der Pumpen schaltet sich automatisch ein wenn es entsprechend notwendig ist.

Was nun, Bella Blue schrieb nämlich, dass der Vermieter ein- und ausschaltet, also nicht automatisch.
Außerdem wäre ein automatische Pumpe automatisch wirtschaftlich.


..Wenn der Mieter nicht selbst bedient, darf der Vermieter die Bedienung in Rechnung stellen. Und alle 2 Stunden nachschauen wäre für Mieter nicht wirtschaftlich.


.. Der Mieter hat Obhutpflicht und ist zur rechtzeitigen Mängel- und Schadenmeldung
verpflichtet. Verschleppungs- / Verzugsschaden führt zur Schadenersatzpflicht
des Mieters.




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#13
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

quote:
..Wenn der Mieter nicht selbst bedient, darf der Vermieter die Bedienung in Rechnung stellen. Und alle 2 Stunden nachschauen wäre für Mieter nicht wirtschaftlich.


.. Der Mieter hat Obhutpflicht und ist zur rechtzeitigen Mängel- und Schadenmeldung
verpflichtet. Verschleppungs- / Verzugsschaden führt zur Schadenersatzpflicht
des Mieters.


Lies dir das nochmal in Ruhe durch und du wirst merken wie blöd dein Hinweis bzgl. Obhutspflicht usw. war. Aber das scheint ne VM-Krankheit zu sein, erstmal alles auf den Mieter abwälzen zu wollen. :grins:

quote:
so wurde jemand vom Stromversorger hinzugezogen, der anhand eines Laptops und der entsprechenden Messung feststellte, dass scheinbar eine Pumpe am Haus angebracht ist, die für den Hochwasserschutz, damit kein Wasser in den Keller läuft, am Haus ist. Diese sollte allerdings NUR, wenn tatsächlich starker Regenfall besteht, angeschaltet werden. Fakt ist aber, dass der Vermieter diese scheinbar angeschaltet hat, vor ca. 2 Jahren und sie nie ausstellte, was, da die Pumpe dann auch noch technisch defekt war, zu einem enorm hohen Verbrauch kam.



Letztendlich wird die Geschichte eh nur mit nem Anwalt zu klären sein. Aber dass der Mieter hier zu seinem Geld kommt sehe ich eher positiv.



-----------------
" Lasst euch von Morti und Blocki nicht verunsichern sie stehen beide auf der VM-Seite! :grins: "

-- Editiert von Enduristi am 18.12.2007 13:34:04

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#14
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Also, Endu,

Morti du schreibst wieder nur Müll. Was soll diese blöde Fragerei?

Das sind genau die Fragen, die ggfs. auch ein Richter stellen wird.

Der Vermieter P gab an, statt den 3500€ , 1000-1500€ übernehmen zu wollen, den Rest solle die Mieterin S selber tragen, ist dies rechtens?

Ich glaube nicht, daß Ihr bei einem gerichtlichen Vergleich mehr herausholen werdet (und dann gehen davon noch die Gerichts- und Anwaltskosten ab).

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#15
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Wenn Du Dein Kind in Kindergarten bringt, hat
der Kindergarten die Obhutpflicht über Dein Kind.
> So auch mit dem Miethaus / Mietwohnung. -
das steht sogar in Mietvertrag.
Denn anders wäre unpraktikabel. Soll der Vermieter etwa wöchentlich vorbeischauen und kontrollieren ? Das würde den Mietern wohl auch nicht passen.

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#16
 Von 
BellaBlue
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

oh je, jetzt wird mir einiges unklar :-(
Die Pumpe von Herrn P war augenscheinlich kaputt und hatte so einen enorm hohen Verbrauch (ich kenne mich allerdings nicht so gut aus, das sagte die entsprechende Stromgesellschaft).
Muss also tatsächlich Frau S die Kosten für die kaputte Pumpe mit dem hohen Verbrauch zahlen, obwohl sie diese nie betätigt hatte und der Vermieter P zu Mietbeginn sagte, dass er diese Pumpe ein-und ausschalten werde?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ich wiederhole es noch einmal:

Und da gab es keine Kontrollleuchte bzw. einen sichtbaren Schalter oder ein Laufgeräusch ?

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