Mietpauschale - BK zu niedrig angesetzt

16. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)
Mietpauschale - BK zu niedrig angesetzt

Guten Morgen,

in meiner Familie ist eine ältere Dame ins Seniorenheim umgezogen.
Sie bewohnte vorher ihr eigenes Haus, in dem eine Wohnung vermietet ist.
Nun soll auch die ehemalige Wohnung der Dame vermietet werden; es wird also ein reines Mietshaus. Mit den Mieteinnahmen und der Rente zusammen wird das Seniorenheim bezahlt.
Die Mieter zahlen eine Pauschalmiete. Das hat die Eigentümerin damals so entschieden, weil die Heizkosten nicht getrennt abgelesen werden konnten und sich diese Ablesegeräte bei nur einer Mietpartei anscheinend nicht lohnten.
Ich habe da nun mal drüber geschaut und festgestellt, dass die Pauschalmiete viel zu niedrig angesetzt ist. Ich habe nachgeschaut, was jährlich an Heizöl verbraucht wird und das erst mal einfach nur mal durch zwei geteilt (Wohnungen sind baugleich), um zumindest eine Idee zu bekommen, was da so pro Wohnung in etwa verbraucht wird. Berücksichtige ich noch die anderen Betriebskosten, werden die ca. 80 qm vielleicht für max. 180 Euro Kaltmiete vermietet.

Ein Gespräch mit den Mietern wurde noch nicht geführt. Wenn ich richtig informiert bin, kann auch bei einer Pauschalmiete der BK-Anteil erhöht werden, richtig? Dazu muss die Erhöhung nachgewiesen werden. Wenn aber von Anfang an komplett falsch kalkuliert wurde, wie geht man denn dann vor? Es gibt gar keine "alten" Werte. Die über 80jährige Frau hat da gar nichts kalkuliert.....

Ergänzung: Die Mieter haben einen eigenen Stromvertrag mit dem Anbieter und das Wasser wird verbrauchsabhängig abgerechnet. Das große Problem sind die Heizkosten. Da wurden in den lezten Jahren jährlich zw. 4.000 - und 4.500 l für insgesamt ca. 160 qm Wohnfläche verbraucht.

Gruß,

Morcheeba


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-- Editiert Morcheeba am 16.11.2012 09:12

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26 Antworten
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#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Wenn beide Wohnungen vermietet werden sollen müssen sowieso Ablesegeräte installiert werden. Die Abrechnung der HK sollte dann durch eine Firma gemacht werden.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Vielleicht hilft dir das hier? http://www.gevestor-immobilien.de/artikel/betriebskostenpauschale-so-erhoehen-sie-rechtssicher-7037.html

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#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Das große Problem sind die Heizkosten.


Und die dürften kein Problem darstellen, weil hier die Heizkostenverordnung zum Tragen käme und die besagt, dass Warmmieten unzulässig sind:

http://www.energieverbraucher.de/de/Zuhause/Mieten/Heizkostenabrechnung/Urteile-zur-Abrechnungspraxis__1150/%20target=

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#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Nicht in einem Zweifamilienhaus, und danach klingt es hier.

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#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Nicht in einem Zweifamilienhaus


Ööh, in dem aber die zweite Wohnung auch vermietet wird. Hast du das überlesen?

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#7
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Nur Bruttowarmmieten


Ööh, dann erkläre mir bitte den Unterschied zwischen einer Warmmiete (diese Miete beinhaltet sämtliche Betriebskosten, auch die warmen) und deiner Bruttowarmmiete.

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#8
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Guten Abend,

danke schon mal für die Antworten!

Ich habe mir mittlerweile mal den Mietvertrag zumailen lassen. Ein Wunder, dass es überhaupt einen schriftlichen gibt....

Bei Abschluss des Vertrag vor 7 Jahren war die Miete sogar noch 70 Euro weniger angesetzt. Meine Güte, da blieben dann noch grad so 100 Euro übrig.

Das ist ein Standardmietvertrag aus dem Schreibwarenladen (Einheitsmietvertrag 2873). Da ist zum einen angekreuzt, dass der VM die Miete nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erhöhen darf.
Ansonsten werden die §§ zu Miete und NK gar nicht eingehalten, denn da steht in Vordruck was von Vorauszahlungen und jährlicher Abrechnung und auch von der HeizkostenVO.
Das Wort "Pauschale" kommt da gar nicht vor, auch nicht handschriftlich.

Ja, es ist so, dass ein Zweiparteienhaus nun komplett vermietet werden soll und wo Ablesegeräte durch eine Fachfirma angebracht und abgelesen werden sollen.
Mit den Mieteinnahmen soll bei den Heimkosten die Differenz zwischen Pflegegeld und Rente und den Heimkosten aufgefangen werden.




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#10
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Ich habe als Mieterin auch schon Bruttowarmmieten erlebt. Zum Teil waren sogar die Stromkosten noch mit drin.
Wenn das verboten ist: Wen interessiert es, wenn sich Mieter und VM einig sind? Wer sollte das ahnden und wie?

Darf denn aufgrund eines solchen Einheitsmietvertrags nun auf verbrauchsgenaue Abrechnung umgestellt werden - ggf. gegen den Willen des Mieters? Es geht dann auch um die Kosten dieser jährlichen Ablesung der Geräte, die an sich m.W. umlagefähig sind, aber doch nicht, wenn nicht bei Abschluss des MietV vereinbart, oder?


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#12
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
erkläre mir bitte den Unterschied zwischen einer Warmmiete...


Noch einmal, du sollst den Unterschied zwischen einer Warmmiete und Bruttowarmmiete erklären. Und das kannst du nicht und erzählst etwas von Bruttokalt und Bruttowarm.

Das war aber nicht die Frage.

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#14
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Das war nun für mich auch neu, Warmmiete, Bruttowarm...

Was es nicht alles gibt im Mietrecht.

Ich lese hier, dass es möglich sei, nachträglich auf verbrauchsabhängig umzustellen. Was aber, wenn die Mieter dies dann gar nicht zahlen können? Hier muss es wohl so sein, dass die jetzige Miete für die Leute schon die Obergrenze ist. Die direkten Angehörigen der alten Dame haben nun heraus gefunden, dass diese die Miete bereits mehrfach stundete, den Leuten sogar öfter Geld lieh, was sie stets zurück erhielt.

Im Moment werden für die 80 qm und zwei Balkone ca. 200 Euro kalt gezahlt. Rechnet man die beiden großen Balkone mit zumindest 25 % der Fläche an, so käme man hier auf ca. 90 qm. Das wäre eine Kaltmiete von ca. 2,20 Euro/qm, wobei die ortsübliche Miete bei ca. 3,50 - 4,00 Euro liegt. Geht man nur von 3,50 Euro aus, müsste die Miete um ca. 115 Euro erhöht werden.

Ich glaube nicht, dass dies gelingen wird.
Und wenn nicht? Wie geht es dann weiter?

Es soll auch nicht so gehandhabt werden, dass Mieter der baugleichen zweiten Wohnung dann angemessen zahlen und die anderen so wenig.

Die Mieter müssen bereits gesagt haben, als sie den Umzug der alten Dame mitgeteilt bekamen, dass sie auf gar keinen Fall ausziehen. Dabei hatte keiner etwas in die Richtung gesagt und auch keine Mieterhöhung erwähnt. Ich denke, die Mieter ahnen, dass es dort eine Änderung geben soll/muss und wollen weiter so extrem günstig wohnen.
Tja, wer würde nicht gerne so großzügig für 200 Euro wohnen?



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-- Editiert Morcheeba am 17.11.2012 19:04

-- Editiert Morcheeba am 17.11.2012 19:07

-- Editiert Morcheeba am 17.11.2012 19:08

-- Editiert Morcheeba am 17.11.2012 19:09

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#15
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Wenn ich das so lese, wundere ich mich schon, wie da beurteilt werden kann.

Bisher sind die mietvertraglichen Vereinbarungen nur umschrieben worden. Was genau im Mietvertrag steht ist unklar.

Der Fragesteller schreibt:

Zitat:
Die Mieter zahlen eine Pauschalmiete. Das hat die Eigentümerin damals so entschieden, weil die Heizkosten nicht getrennt abgelesen werden konnten und sich diese Ablesegeräte bei nur einer Mietpartei anscheinend nicht lohnten.
Oder :
quote:
Ansonsten werden die §§ zu Miete und NK gar nicht eingehalten, denn da steht in Vordruck was von Vorauszahlungen und jährlicher Abrechnung und auch von der HeizkostenVO.
Das Wort "Pauschale" kommt da gar nicht vor, auch nicht handschriftlich.


Woher kommt also die Feststellung: Pauschalmiete ?
Weil es nur einen Mietbetrag gibt und keine Angabe über die Höhe einer Vorauszahlung und nie abgerechnet worden ist ?

Etwas genauer sollte die Mietvertragsklausel über die Zahlungspflicht schon geschildert werden.



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""Meine Beiträge sind nicht als juristische Ratschläge zu werten sondern sollen dem Erfahrungsaustaus"

-- Editiert Spezi-2 am 17.11.2012 19:50

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#16
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo Spezi,

danke für Deine Nachfrage.

Die Mieter haben einen eigenen Vertrag mit dem Stromanbieter und eigene Wasseruhren. Wasser wird seit jeher verbrauchsabhängig abgerechnet, darüber gibt es die Aufzeichnungen.

Die Heizung wird nicht verbrauchsabhängig abgelesen, denn eine Abrechnungstechnik hätte sich nicht gelohnt, da die selbst bewohnte Wohnung mit hätte einbezogen werden müssen.

Verwendet wurde ein Einheitsmietvertrag. Auf der ersten Seite stehen die Adressen von VM und Mieter, die Zahl der Zimmer, Stellplatz, Gemeinschaftsräume, Beginn des Mietvertrags, der - Kreuz gemacht - auf unbestimmte Zeit läuft.

Dann geht es weiter mit § 3 Miete und NK
Ziff 1: "Die Miete beträgt monatlich 310 Euro."

Dann ist ein Fehler passiert, denn Ziff. 2 behandelt die Betriebskosten NEBEN der Miete, die monatlich vorauszuzahlen sind und dies sich aus der Anlage Betriebskostenaufstellung ergeben sollen (Anm: die es nicht gibt, der Vertrag hat keine Anlage). Da steht dann:

"Die monatliche Vorauszahlung beträgt z. Zt. 310 Euro".

Darunter steht: "Monatlicher Gesamtmietbetrag (Ziff 1 und 2): 310 Euro."

In § 4 steht noch, dass der VM berechtigt ist, die Miete nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu erhöhen. Das wurde angekreuzt.

In § 6 steht noch, dass eine Barkaution von 310 Euro zu leisten ist.

Das war´s.

Irgendwann vor ein paar Jahren wurde mündlich auf 380 Euro erhöht, was seither auch so auf dem Konto einging.

Es gab nie eine Betriebskostenabrechnung.

Konkret ist es so, dass die ältere Dame die umlagefähigen BK wie Grundsteuer, Versicherungen, Kaminfeger etc. komplett allein trägt. Der Knackpunkt sind die Heizkosten, da das Öl so teuer ist. Das Haus ist älteren Baujahrs, sehr gut gepflegt, aber - da unrentabel - nicht energetisch saniert. Die Mieter mögen es, wenn auch in der kalten Jahreszeit nachts alle Rolläden oben sind und waren wohl nicht bereit, diese nachts zu schließen, wenn es friert. Gut, müssen sie rechtlich gesehen nicht, würden sie aber vielleicht, wenn sie nach Verbrauch zahlen müssten.



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-- Editiert Morcheeba am 17.11.2012 22:20

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#17
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

quote:
Dann ist ein Fehler passiert, denn Ziff. 2 behandelt die Betriebskosten NEBEN der Miete, die monatlich vorauszuzahlen sind und dies sich aus der Anlage Betriebskostenaufstellung ergeben sollen (Anm: die es nicht gibt, der Vertrag hat keine Anlage). Da steht dann:


wie würde denn Ziff. 2 vor dem Text:
quote:
"Die monatliche Vorauszahlung beträgt z. Zt. 310 Euro".

wörtlich lauten ?

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""Meine Beiträge sind nicht als juristische Ratschläge zu werten sondern sollen dem Erfahrungsaustaus"

-- Editiert Spezi-2 am 17.11.2012 23:10

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#19
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Warmmiete = Miete + NK ohne HZG !
Bruttowarm = alles !


Tut mir Leid Raumwunder, dass ich das schreiben muss, aber du hast davon Null Ahnung!

Weil bei dieser Miete die Wärme (Heizung) enthalten ist, spricht man von Warmmiete. Die von dir aufgezeigte Miete wäre eine Kaltmiete, weil die Heizung fehlt.

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#20
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Im Mietvertrag war "Dachbodenanteil" und "Kelleraum" nicht angekreuzt, den Mietern wurde aber später ein Drittel des Dachbodens und ein eigener Kellerraum überlassen. Das hat für die Berechnung der Miete dann keine Bedeutung, oder? Da könnte nur die Nutzung untersagt werden, richtig? Daran besteht kein Interesse, aber mir geht es nun darum, zu sehen, was da an Kaltmiete überhaupt übrig bleibt und da muss ich wissen, von wie viel qm ich für die Berechnung ausgehen muss.

Vor der Wohnung gibt es auch einen großen Flurbereich, den die Mieter (nicht im Mietvertrag festgehalten) zum Aufstellen von Möbeln nutzen dürfen.

Wenn ich das richtig sehe, könnte die Räumung des Dachbodens, des Kellers und des Flurs verlangt werden, da nicht mit gemietet. Diese Information könnte vielleicht als Motivation verwendet werden, um die Mieter davon zu überzeugen, dass die Miete angemessen erhöht werden muss.



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-- Editiert Morcheeba am 18.11.2012 11:17

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#22
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Ich glaube, dass diese ganzen Begriffe Mietinteressenten nur verwirren. Am sinnvollsten finde ich es, wenn man schreibt "xy Euro kalt + xy Euro Nebenkosten". Das versteht doch jeder.



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-- Editiert Morcheeba am 18.11.2012 13:26

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#24
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Ich finde eine Pauschalmiete und Heizkosten extra recht gut. Oder am besten Heizkosten und Wasser extra.
Der Rest bleibt doch zumindest weitgehend gleich.

Der größte Posten ist und bleibt aber der der Heizkosten. Ich denke, wenn das verbrauchsabhängig abgerechnet wird, hat man das größte Problem schon gelöst.
Die Kehrseite der Medaille ist dann aber, dass die Leute dann vielleicht zu sehr sparen und die Wohnung mangels ausreichender Beheizung verschimmelt.... Man dreht doch eher die Heizung tüchtig auf, wenn der VM dafür zahlt.

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-- Editiert Morcheeba am 18.11.2012 19:37

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#26
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Guten Abend,

schließe ja Stränge immer gerne mit einen Ergebnis ab.

Hier wurde mit den Mietern gesprochen und ab 01.01. wird die Heizung verbrauchsabhängig abgelesen.

Bleibt halt nur abzuwarten, wie die Mieter reagieren, sollte sich die Vermutung bewahrheiten, dass sie dann ca. 100 Euro Mehrkosten/Monat gegenüber der jetzigen Pauschale haben werden.

Morcheeba

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