Mietnachzahlung/Nebenkostennachzahlung

3. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
spooki
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietnachzahlung/Nebenkostennachzahlung

Hallo,
ich bin im Okt.04 aus meiner whg. ausgezogen und habe die Bankbürgschaft,welche ich hinterlegt hatte, auch ohne weiteres zurück bekommen.
Nun kam gestern (Dez.05)ein Schreiben indem mich der Hausverwalter,welcher auch die Finanziellen Dinge erledigt, darauf hinweißt, dass zwei Mieten nicht gezahlt wurden und ebenfalls eine nebenkostennachzahlung in höhe von 230,- euro ervorderlich ist.
Da ich meine bankbürgschaft ja ohne weiteres zurück bekommen habe, habe ich damit ja überhaupt nicht gerechnet.
laut kto.auszüge stimmt es aber....
Der Hausverwalter sagte auch gleich ganz nett, dass man sich ja einigen kann, da ich soviel Ärger mit der whg. hatte und ich solle ihm die nebenkostennachzahlung und "nur" 1,5 Mieten überweisen.
Ist das denn rechtens ?
1. ist es nicht verjährt, bzw. wenn die Bankbürgschaft zurück kommt.....hat es der Vermiter ja wohl nur verschlafen und hat auf gut Deutsch Pech gehabt, oder ?
Vielen Dank für eure/Ihre hilfe...

-- Editiert von spooki am 03.12.2005 13:00:59

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Durch die Rückzahlung der Bankbürgschaft ist nichts verjährt.

Wenn die Forderung der Sache nach berechtigt ist, dann musst Du auch zahlen.

Solltest Du allerdings mit Hilfe von Kontoauszügen nachweisen können, dass Du bereits die angeblich noch ausstehenden Mieten gezahlt hast, dann brauchst Du die natürlich nicht erneut zahlen.

Wenn Du noch vor dem 31.12.2005 eine ordnungsgemäße Abrechnung über die Nebenkosten erhälst, dann musst Du diese auch nachzahlen.

Die Forderungen aus dem Jahr 2004 verjähren übrigens erst am 31.12.2007.

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