Mietminderung?/neue Wohung? wegen Schimmel

22. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
staniboy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Mietminderung?/neue Wohung? wegen Schimmel

Hallo User,

vorerst wünsch ich einen schönen Karfreitag allen.

Ich erwähne schon mal im voraus, dass ich hier neu bin und entschuldige mich schon mal im voraus, falls ich i.was falsch mache/schreibe.


Nun zum Thema:
Die Überschrift sagt eigentlich schon das, worauf ich hinaus will!?

Wir haben schon seit 2003 ein Problem mit dem Befall von Schimmel in der Wohnung.
Im Jahr 2003 sind wir in die Wohung eingezogen, bei der Besichtigung fiel uns nichts derartiges auf, aber wir hatten damit auch vorher nie etwas zu tun gehabt.
Seit dem tritt jeden Winter erheblicher Schimmel aus den Wänden und Decken hervor.
Jeden Winter müssen wir uns das Elend ansehen und unsererseits versuchen wir dementsprechend wenigstens um einen kleinen Bruchteil den Befall zu reduzieren (mit den Entsprechenden Mitteln dazu).

Vorab möchte ich erwähnen dass unser Vermieter eine Wohngesellschaft (X1) ist.

Ende letzten Jahres (2010) ist bei uns die Heizung für ca. einen Monat ausgefallen, bzw. hat diese kaum gewärmt!
Wir haben dementsprechend die X1 darüber informiert, wo wir es erst gemerkt haben. Diese hat eine Ihrer Reparaturservices (X2) informiert und wir waren auf der Warteliste. Somit verging ca. 1 Monat bis wir wieder richtig heizen konnten.
Dies geschah alles im Winter und ohne die Wohnung richtig zu heizen war dieser Winter für uns besonders schwerwiegend im Bezug auf den Schimmelbefall.

Seitdem war auch ein Begutachter im uftrag von der X1 bei uns gewesen und mit uns wurde dann nach einiger Zeit ein Termin ausgemacht, dass ein Mitarbeiter von X2 zu uns kommt und den Schimmel beseitigt.
Als er nun da war, konnte er seinen Augen nicht trauen.

Hier einige Bilder:
http://www65.zippyshare.com/v/24450689/file.html
http://www65.zippyshare.com/v/31523256/file.html
http://www65.zippyshare.com/v/86097781/file.html

Er (weigerte) sich den Schimmel zu beseitigen, mit der Begründung dass es nichts nützen würde, da es nach einigen Wochen wieder hervortreten wird.
Stattdessen riet er uns der X1 druck zu machen (am besten mit der gesammten Nachbarschaft, da nicht nur unsere Wohung davon betroffen sei) und entweder eine Mietminderung zu verlangen oder die Erstattung einer bewohnbaren Mietwohnung.
Seiner Meinung nach wäre er schon längst aus der Wohung raus, und informierte und davon, dass es nicht am falschen lüften oder heizen lag, sondern anhand einer Fehlkonstruktion - was darünter zu verstehen ist kann sich jeder selbst ausmalen, zur besseren Vorstellung hier ein Bild bei der Ansicht aus dem Schlafzimmer auf die Fenster:
http://www65.zippyshare.com/v/39635664/file.html


Meine Frage ist nun:
Habe ich als Mieter ein Recht auf Mietminderung bzw. Recht auf eine neue Wohung (wobei mir X1 den Umzug erstatten soll)?

Es wäre eventuell Hilfreich, wenn einige Antworten mit Paragraphen versehen werden, da ich nach diesem Vorfall einen Brief an X1 schreiben möchte und auch nicht länger in dieser Wohung bleiben will!


Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten.

Mit freundlichem Gruß,
staniboy

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12 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
staniboy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich hätte vielleicht noch erwähnen sollen, dass Mieter vor uns mit dem selben Problem zu kämpfen hatten!
Auch jetzt hat jeder der Nachbarn, dessen Wohnungen die selbe Bauweise erfüllen mit einem Schimmelbefall zu kämpfen.

Jedoch hatte keiner zuvor sich die Mühe gegeben mal etwas dadurch zu unternehmen!? ... Warum auch immer...

Wenn die Frage kommt, warum wir überhaupt eingezogen sind, wenn die Mieter vor uns das selbe Problem hatten.
Hier Antwort: Wir wurden erst später darüber informiert, als es bei uns zum ersten mal stark aufgetreten ist!

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2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

quote:
Habe ich als Mieter ein Recht auf Mietminderung bzw. Recht auf eine neue Wohung (wobei mir X1 den Umzug erstatten soll)?

Nach 8 Jahren dürften die Ansprüche auf Mietminderung wohl hoffnungslos verwirkt sein.
Das Recht dir (auf deine Kosten) eine neue Wohnung zu suchen bleibt dir jedoch unbenommen.
Den Umzug bekommt man höchstens erstattet falls eine offizielle Stelle die Wohnung für unbewohnbar erklärt.



quote:
Jedoch hatte keiner zuvor sich die Mühe gegeben mal etwas dadurch zu unternehmen!? ... Warum auch immer...

Inklusive dir ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
staniboy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Aus den jetzigen Aussagen kann ich erschließen, dass ich darauf kein Recht habe, weil ich mich drum zu Spät gekümmert habe!?
So weit so gut!

Ist ja auch vielleicht so, ABER...
was ist wenn es tatsächlich bewiesen wird, dass der Schimmelausbruch anhand der Baumängel hervortritt?
Dann können die Mieter doch für diesen Fehler nichts? Oder irre ich mich da?

Warum die Mieter sich nocht nicht drum gekümmert haben, ich kann nur vermüten, dass Sie keine Probleme mit der Wohngesellschaft haben wollten.
Trotzdem haben die meisten aber jetzt gesundheitliche Probleme (inklusive unsere Familie).
Wer schlau gewesen ist, ist aus den Wohnungen ausgezogen, aber die neuen Mieter wurden über diese Mängel nicht informiert (So meinte der Mitarbeiter aus X2, dass die vorherigen Mieter oder die Wohngesellschaften selbst es auch nicht sagen dürfen, weil es das Image des Unternehmens schädigen würde).

Warum wir nicht schon ausgezogen sind - Vielleicht weil es keine günstige/passende alternative gab - weiß ich aber nicht genau, sondern meine Eltern.
WArum wir uns nicht schon früher darum gekümmert haben - vielleicht weil es die vorherigen Winter nicht so schlimm gewesen ist, wie der letzte Winter - genau weiß ich es leider auch nicht.


Angenommen, es wird ärztlich nachgewiesen, dass die Gesundheit aller Familienmitglieder erhebliche Schaden durch den Schimmel tragen musste.
Wird es in diesem ein Schadensersatz bezüglich (Gesundheitsschädigung) möglich sein?

MFG, staniboy

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
So meinte der Mitarbeiter aus X2

Irgendwie habe ich das Gefühl, daß der dem Arbeitsmarkt bald wieder zur Verfügung stehen wird.
quote:
Angenommen, es wird ärztlich nachgewiesen

WER soll da denn WAS nachweisen ?
Ein paar medizinische und bautechnische Gutachten in einem Gerichtsverfahren ?
DAS wäre nämlich nötig, aber das, was auf Deinen Bildern zu sehen ist, deutet nicht darauf hin.
Investiere Deine Energie lieber in die Wohnungssuche.



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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
staniboy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

hm? Laut Bildern ist es eventuell auch schwer zu erkennen ob es Baumängel sind oder nicht!

Jedoch waren ja schon insgesammt 3 Mitarbeiter der X2 bei uns jeder von denen meinte es wären Baumängel!
Einer von denen - da die Fenster deffekt waren und sich darin Wasser ansemmelte mussten diese ausgetauscht werden - hat an einigen Stellen mir persölich den Baumangel gezeigt und an den jeweiligen Stellen diesen korrigiert (Welche, erwähn ich nicht...).
Auch der Begutachter meinte, dass es ein Baumangel wäre!

Ich selbst kann es nicht Beurteilen, ich erzähle nur, was mir gesagt/geraten wurde!
Und wollte hier die Meinungen hören bzw. zur meiner Frage einige Paragraphen erfahren!?

Wohnungssuche?
Das haben wir schon seit den letzten 2 Jahren gemacht, aber es kommt keine passende alternative in unserer Umgebung in Frage! ... Trotzdem sind wir weiterhin auf der Suche!

MFG, staniboy

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
aber es kommt keine passende alternative in unserer Umgebung in Frage!

Warum denn nicht ?



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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
staniboy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

1. Fünfköpfige Familie
2. Zu hohe Miete
3. Zu weit von der Arbeit entfernt
...

Aber das meiste sind private Angelegenheiten!

...
Dies betrifft jedoch nicht das Thema!
(Back to Topic - Please)

MFG, staniboy

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Aha, formuliert hattest Du das allerdings so, als gäbe es gleich mehrere passende Alternativen (die nur eben irgendwie "nicht in Frage" kämen).



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1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

quote:
Aus den jetzigen Aussagen kann ich erschließen, dass ich darauf kein Recht habe, weil ich mich drum zu Spät gekümmert habe!?

Korrekt.

Im Gegenteil, es könnten Schadensersatzforderungen des Vermieters geltend gemacht werden ...



quote:
was ist wenn es tatsächlich bewiesen wird, dass der Schimmelausbruch anhand der Baumängel hervortritt?
Dann können die Mieter doch für diesen Fehler nichts? Oder irre ich mich da?

Nein, das ist korrekt.
Wofür die Mieter aber immer noch etwas können, ist das lange Schweigen ...



quote:
Warum die Mieter sich nocht nicht drum gekümmert haben, ich kann nur vermüten, dass Sie keine Probleme mit der Wohngesellschaft haben wollten.


Nun, für deine Person könntest du das aber schon etwas detaillierter konkretisieren?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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