Hallo, wir hier alle im Haus haben ein Problem wir haben neue Mieter bekommen diese schlagen sich regelmäßig nachts die Köpfe ein Schreien und Knallen Türen. Der Wohnungsgesellschaft haben wir das auch schon mitgeteilt mit Protokoll und Unterschrift aller Mieter. Sie wollen sich auch drum kümmern waren heute immerhin schon mit der Polizei da. Wenn sich aber nun doch nichts ändert und sie auch nicht wie vom Vermieter angekündigt bei Wiederholung die fristlose Kündigung bekommen, wieviel Prozent dürfen wir dann die MIete mindern? Und ist die Mietminderung von unserer Seite dann eine Zustimmung das wir dann mit dem Lärm einverstanden sind wenn wir weniger Miete zahlen. Wie bekommen wir die hier am besten wieder raus man hat ja schon Angst um die Kinder.
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Mietminderung/Ruhestörung
6. Juli 2007
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Frage vom 6. Juli 2007 | 12:49
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 2x hilfreich)
Mietminderung/Ruhestörung
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#1
Antwort vom 6. Juli 2007 | 15:11
Von
Status: Master (4957 Beiträge, 466x hilfreich)
Und ist die Mietminderung von unserer Seite dann eine Zustimmung das wir dann mit dem Lärm einverstanden sind wenn wir weniger Miete zahlen.
Was denn sonst ?
#2
Antwort vom 6. Juli 2007 | 20:50
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Nein, der Anspruch auf Beseitigung des Mangels bleibt erhalten.
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
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#3
Antwort vom 6. Juli 2007 | 20:53
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
.. eine mietminderung hat - neben einer gewissen entschädigung - das ziel, druck aufzubauen, damit der missstand beendet wird. das übel wird damit nicht 'anerkannt'.
#4
Antwort vom 6. Juli 2007 | 21:03
Von
Status: Master (4957 Beiträge, 466x hilfreich)
.. eine mietminderung hat - neben einer gewissen entschädigung - das ziel, druck aufzubauen, damit der missstand beendet wird.
Das ist zumindest eine Theorie.
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