Mietminderung wegen abgenutztem Teppich ????

20. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
immobilienverwertung-nrw
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 48x hilfreich)
Mietminderung wegen abgenutztem Teppich ????

Hallo,
also ich hab da jetzt wieder was erlebt !?!
Hab eine vermietete Wohnung aus einer Bankverwertung erworben. Die Wohnung war in der Zwangsverwaltung! Heute erhielt ich die Unterlagen:
Der Hauserbauer hat wohl seinerzeit alle Wohnungen im Hause mit Teppichboden ausgestattet, die Mieter hatten dann im Mietvertrag die Auflage ( StandartMietvertrag von Haus& Grund) bei Auszug neuen Teppich zu verlegen und die Wände mit Textiltapete neu zu tapezieren! ( Ob das rechtens ist oder nicht soll dahin gestellt sein!) Die Mieterin hat nach dem Ablauf von ca. 10 Jahren die Miete um ca. 15% gemindert mit der Begründung, der Teppichboden gehöre mit zum Mietobjekt und sei abgewohnt, die Minderung würde erst zurückgenommen, wenn der Vermieter einen neuen Teppich verlegen würde.
Also da let der Eigentümer aus nettigkeit einen Teppich in die Wohnung und dann so etwas! Die Mieterin ist damit übrigens fast 4 Jahre durchgekommen, da der Zwangsverwalter ( obwohl Rechtsanwalt) nichts unternahm!
Ich hab jetzt unseren Rechtsanwalt drauf angesetzt, hat jemand Erfahrungen mit solch einer Nummer schon mal gemacht?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Na ja, ob ein Wohnungseigentümer die Mietwohnungen allein "aus Nettigkeit" mit einem Teppichboden ausstattet? ;)

Ich würde mal vermuten, daß da sein eigenes wirtschaftliches Interesse dahintersteht, nämlich die Wohnungen attraktiver zu machen und damit besser vermieten zu können. Wenn die Auslegeware Teil der vermieteten Wohnung ist, dann ist auch der Vermieter für ihre Instandhaltung verantwortlich. An einer bestimmten Zahl von Jahren kann man das nicht unbedingt festmachen (nur am tatsächlichen Zustand), aber ca. 10 Jahre dürften für einen Teppichboden durchschnittlicher Qualität die übliche Lebensdauer sein.

Ob die Höhe der Mietminderung gerechtfertigt ist, ist wieder eine andere Frage.

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#2
 Von 
immobilienverwertung-nrw
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 48x hilfreich)

Natürlich macht man eine Wohnung attrakiv für den Mieter, doch da es keinerlei Vereibarung gab und auch der Mietvertrag nur eine Renovierung am Ende der Mietzeit vorsieht ( was inzwischen wohl rechtlich nicht mehr korrekt ist), gehe ich davon aus, daß der Teppich eben nicht Bestandteil der Vermietung ist und war! Sost hätte man ihn sicherlich im Mietvertrag erwähnt!
Folgedessen, darf doch ein Mieter nicht die Miete mindern!
Es muß doch schließlich auch eine rechtsgrundlage für eine Mietminderung geben und solange diese nicht vorhanden ist, kann man doch keine Miete einfach mal so mindern! Die Mieterin hat einfach die Situation ausgenutzt, da sich der Zwangsverwalter überhaupt nicht um das Objekt gekümmert hat!

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#3
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Da wäre ich mir nicht so sicher.

Vom Vermieter fest mit der Wohnung verbundene Ausstattungsgegenstände (wie etwa der fest verlegte Teppichboden bzw. Auslegeware) sind im Grundsatz Bestandteil der Wohnung und damit mitvermietet, ohne daß jede Kleinigkeit extra im Mietvertrag erwähnt werden muß. Auch die zweifellos mitvermietete Tapete oder die Badewanne werden ja nicht besonders im Vertrag aufgeführt.

Eine entsprechende Vereinbarung kann durchaus auch mündlich zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen worden sein oder einfach konkludent (beispielsweise durch das Verlegen des Teppichbodens) zustandegekommen sein.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der Mieter hat nur dann einen Anspruch auf Erneuerung des Teppichs, wenn dessen Zustand einen Mangel darstellt. Das Alter an sich ist aber noch kein Mangel.

Der Mieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass die übliche Lebensdauer eines Teppichs etwa 10 Jahre beträgt.

Daneben halte ich eine Mietminderung von 15% für einen abgenutzten Teppich für reichlich übertrieben.

Hast Du Dir den Teppich einmal angeschaut? In welchem Zustand befindet er sich denn Deiner Meinung nach?

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#5
 Von 
immobilienverwertung-nrw
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 48x hilfreich)

also ich finde den Teppich bis auf den Umstand das er einfach schmuddelig ist noch halbwegs in Ordnung! Außerdem ist die Wohnung an sich super abgewohnt, möchte nicht wissen wann hier zuletzt ein Pinsel oder sowas verwendet wurde. Die Mieterin ist starke Raucherin und hat sich irgendwann mal einfach so einen Hund angeschafft, obwohl es vertraglich untersagt ist. Klar das der Teppich bei Hundehaltung zusätzlich leidet, da der Hund direkt vom Garten in die Wohnung läuft ( ist halt zu faul mal mit dem Hund zu gehen ). Auf die unerlaubte Haltung angesprochen kam ich hätte den Hund zu dulden, die anderen Voreigentümer bzw. die Zwangsverwaltung hätte nie was gesagt!
Ich hab mich mit der Zwangsverwaltung unterhalten, die Mieterin zahlt die Miete auch immer unpünktlich mal am 5., am 17. oder am 28. eines Monats! Werde Sie wohl Monat für Monat in Verzug setzen müssen um zu lernen, was pünktliche Zahlung heißt!
Mir hat schon jemand geraten den Teppich einfach rauszunehmen und eine Baustelle in der Wohnung zu eröffnen!

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#6
 Von 
immobilienverwertung-nrw
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 48x hilfreich)

also nach langem Suchen hab ich dieses Urteil vom Landgericht Köln gefunden:
Landesgericht Köln, 8. Januar 1980

Nichtvermieteter, aber auf Veranlassung des Vermieters gelegter Teppichboden gehört nicht zur Mietsache und schließt daher eine Mietminderung aus!

Das der Teppich nicht vermietet wurde, geht so finde ich aus dem Zusatz des hier vorliegenden Mietvertrages hervor, in welchem steht, daß bei Auszug ein neuer Teppichboden verlegt werden muß. ( Wie gesagt es ist unwichtig ob diese Klausel nach heutiger Rechtssprechung überhaupt noch Gültigkeit besitzt ) Es dokumentiert meiner Meinung nach das der Tepopichboden zwar auf Veranlassung des Vermieters verlegt wurde jedoch nicht Bestandteil der Mietsache ist.

Nur nochmal zum vorliegenden Fall, die Wohnung wurde 1980 fertiggestellt und erstmals bezogen. Der Mieter ist seit 1980 in der Wohnung und minderte nach 10 Jahren die Miete um ca. 110 DM/ Monat. D.h. er hat aufgrund der desolaten Eigentümersituation 15 Jahre eine geminderte Miete entrichtet. Der Betrag summiert sich auf ca. 19800 DM davon hätte man 20 Teppiche legen können!
So eine Sch... kriegen eben nur Zwangsverwalter hin.

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