Mietminderung wegen Schimmelbildung

7. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
sgrund
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)
Mietminderung wegen Schimmelbildung

Ich habe seit 1.1. 2005 eine vom Vermieter (DAIG) akzeptierte Mietminderung wegen Schimmelbildung in meiner Wohnung von 21,5%.
Jetzt erhielt ich ein Schreiben von diesem, ein Außendienstmitarbeiter wolle die Wohnung wegen der Schimmelproblematik Ende Juli inspizieren, die Mietminderung werde vorerst bis 31.7.2012 akzeptiert. Bauliche Veränderungen gab es am Gebäude zwischenzeitlich keine. Der Schimmel tritt aber in der Regel in der kalten Jahreszeit auf und nicht im Hochsommer. Deshalb scheint mir der angeraumte Termin nur eine Alibiveranstaltung des Vermieters zu sein, da jetzt natürlich kein Schimmel feststellbar ist, diesen entferne ich aber immer wieder bei Auftreten mit einer chlorhaltigen Flüssigkeit im Winter, zumal ich eine chronische Bronchitis habe.
Dem Vermieter liegen auch Fotos mit Schimmelbildung des Bades und der Küche vor.
Zur Info: Das Bad verfügt über keine richtige Heizung sondern nur über einen "Wärmestrahler" mit Normalstrom und die Schimmelproblematik tritt immer um die Fenster auf und wo zwei Außenwände aufeinander treffen auf. Die Fenser sind dicht, die Wände aber ungedämmt, es bildet sich Feuchtigkeit an obigen Stellen.

Muß ich den "Außendienstmitarbeiter" jetzt wegen dieser Sache im Sommer überhaupt reinlassen?
Kann der Vermieter trotz jahrelangem Anerkenntnis einfach zum nächsten Monatsende einfach dieses widerrufen, ohne etwas an der Bausubstanz gemacht zu haben und in seinem früheren Schreiben zusicherte dieses bis zur Abstellung der Ursachen beizubehalten?

Gruß
S. Grund

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25 Antworten
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#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Wenn jetzt kein Schimmel erkennbar ist, und dieser im Sommer nie auftritt, ist natürlich eine Mietminderung von über 20% heftig. Wofür denn?

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#2
 Von 
sgrund
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)

Für den baulichen Mangel und Schimmel welcher nicht sichtbar ist. Zur Zeit ist ja kein Schimmel sichtbar (vorhabden?!) da von mir beseitigt aber auch immer wiederkehrend auftritt und dieser doch stark gesundheitsgefährdend ist und ich chronischer Asthmatiker bin finde ich eine durchgehende Minderung durchaus angebracht.
Es käme sogar eine Anzeige wegen Körperverletzung in Betracht, wovon ich bisher abgesehen habe.
Gibt es denn einen § für ihren Einwand?

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#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Gibt es denn einen § für ihren Einwand?


Einen Paragraphen für "wo kein Mangel ist, kann nicht gemindert werden"?
Ergibt sich doch einfach daraus, dass man nur mindern kann, wenn auch ein Mangel vorhanden ist.
Ob hier im Sommer gefährlicher unsichtbarer Schimmel vorhanden ist oder ob schlichtweg keinerlei Schimmel da ist, wird nur ein Experte feststellen können.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

"Muß ich den "Außendienstmitarbeiter" jetzt wegen dieser Sache im Sommer überhaupt reinlassen?"

Ja. Sie müssen den reinlassen. Der Termin ist aber mit Ihnen abzusprechen.

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#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wenn jetzt kein Schimmel da ist sehe ich auch keinen Minderungsgrund - schon erst recht nicht in dieser Höhe.

Ich hab jedoch, unabhängig vom Heizstrahler, auch den Verdacht, dass nicht richtig gelüftet wird. Denn wenn die Fenster dicht sind, also keine Zwangsentlüftung existiert, dann muß umso besser gelüftet werden. Gekippte Fenster gehören übrigens nicht dazu, die verschlimmern das Problem nur. Die Rede ist von Stoßlüftung, also weit geöffneten Fenstern, besonders nach dem Baden/Duschen.

Aber gerade bei chronischen Asthmatikern kann ich aus Erfahrung sagen, dass da oftmals Schimmel vorprogrammiert ist, da viele Angst vor dem sogenannten Kälteschock haben und deshalb im Winter sehr ungern die Fenster aufreißen.

Und ja, du bist verpflichtet die Besichtigung zuzulassen.

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#6
 Von 
mausino1
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 50x hilfreich)

Das kommt mir bekannt vor.
In meiner Wohnung ist bei Starkregen oder nach dem Winter immer der Kelller vollgelaufen.
Besichtigung sollte auch hier dann im Sommer sein, in der Trockenphase natürlich.
Über meinen Erker ist ein Balkon, der ist nicht richtig abgedichtet wie es scheint, dann haben sie von aussen die Fassade gestrichen, offensichtlich was wasserundurchdringliches, nun hat sich erst der Nass/Feuchtschaden entwickeln können, vorher scheint das immer weggedunstet zu sein, was durch den Fassadenanstrich nun nicht mehr geht.
Wie auch immer, Besichtigung sollte dann logischerweise im Hochsommer sein.
Keine Ahnung, aber man sollte nicht so naiv sein und an freie Terminsetzung glauben.
Bei wurde auch durchgängig gemindert obwohl 2-3 Monate im Jahr der Mangel nicht auftritt.

Das mit Lüften ist bekannt, mag es auch geben das Mieter nicht oder falsch lüften, oft liegt aber ein Mangel am Gebäude oder eben Belüftungsmöglichkeit vor.

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-- Editiert mausino1 am 07.07.2012 18:05

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#8
 Von 
mausino1
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 50x hilfreich)

Ja, das stimmt, Mieter können ebenfalls für Feuchtigkeit verantwortlich sein.
Allerdings haben > 50% der Häuser Feuchtigkeitsprobleme, oft sagt der VM "Mieter lüftet" falsch, sogar wenn gegenteilige Sachverständigengutachten vorliegen oder weitere Mieter bereits Prozesse erfolgreich durchgeführt haben.
Selbst bei Häusern ohne Dächer behaupten einige VM das der Mieter schuld hat, Fehlverhalten beim Lüften.
Soll ein Gericht entscheiden.
Das fehlerhafte Lüftungsverhalten der Mieter ist eine Mär der VM, oft wollen sie nur kein Geld einsetzen um notwendige Instandhaltungsaufgaben durchzuführen.
In Einzelfällen mag es sowas geben, aber in der Gesamtheit eben nicht.

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#9
 Von 
sgrund
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich als Mieter lüfte korrekt und ausreichend, der Grund liegt an der Bausubstanz. Im Übrigen ist der Vermieter beweispflichtig, was die Ursache der Schimmelbildung ist, nicht der Mieter. Und das der VM nach 7,5 Jahren der Anerkennung jetzt nicht mehr dazu steht ohne Zwischenzeitlich etwas am Haus investiert zu haben hat nur einen Grund:
[i]Die anhaltende Finanzkrise erschwert (Stand August 2011) der DAIG den Zugang zu günstigem Fremdkapital. Die DAIG versucht deswegen, Investoren eines 4,7 Mrd. € umfassenden Finanzierungsvehikels zu einer Verlängerung der Laufzeit über das vertragliche Ende im Juli 2013 hinaus zu bewegen, um eine existenzbedrohende Situation zu vermeiden.[6]
Quelle Wikipedia.de

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#10
 Von 
mausino1
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 50x hilfreich)

Na was soll es.
Besser eine Mietanwalt hinzuziehen.
Sollte der Mangel im Juli nicht vorhanden sein sondern wieder in kälterer Jahreszeit, muss eben dann wieder gemindert werden.
Daig scheint eine Heuschrecke zu sein. Schön das denen das Geld für ihren Unfug ausgeht.

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#12
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Es käme sogar eine Anzeige wegen Körperverletzung in Betracht, wovon ich bisher abgesehen habe.


Das solltest du auch tunlichst unterlassen. Lass dir vom Amtsarzt (Gesundheitsamt http://www.stadtbranchenbuch.com/bingen-am-rhein/1860742.html )

die Gesundheitsgefährdung bestätigen, bevor du mit deinem Vermieter Stress anfängst. Die haben nämlich garantiert die besseren Anwälte.

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#13
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Allerdings haben > 50% der Häuser Feuchtigkeitsprobleme,


Wo hast du denn das her?


quote:
Selbst bei Häusern ohne Dächer


Häuser ohne Dächer... Alles klar.

quote:
Das fehlerhafte Lüftungsverhalten der Mieter ist eine Mär der VM, oft wollen sie nur kein Geld einsetzen um notwendige Instandhaltungsaufgaben durchzuführen.
In Einzelfällen mag es sowas geben, aber in der Gesamtheit eben nicht.


Nein, es ist eine Tatsache, und wie bereits zitiert, sehen selbst die Mietervereine das inzwischen ein. Der Hintergrund ist ganz einfach: Früher waren die Fenster alles andere als dicht, sie ließen immer Zugluft rein. Außerdem gab es meistens Ofenheizungen. Beides zusammen sorgte für ein gutes Raumklima. Jetzt müssen die Fenster absolut dicht sein, sonst krakeelen die Mieter herum wegen ihrer Heizkosten, aber ihr Lüftungsverhalten passen sie leider dann bei den dichten Fenstern nicht an, sondern lüften entweder zu wenig oder glauben, dass Fenster auf Kipp reichen. Zusätzlich drehen sie tagsüber, wenn sie nicht da sind, immer schön die Heizung runter und lassen die Wohnung auskühlen. Da die modernen Fenster nicht mehr der kälteste Punkt sind, sondern dann die ausgekühlten Wände, kondensiert die Feuchtigkeit in der Luft nicht mehr wie früher an den Fenstern, sondern an den Wänden und sorgt für Schimmel. Selbst Kondenswasser an Fenstern wird als Mangel von den Mietern angesehen. Dabei müssten sie die Feuchtigkeit nur rauslüften. Früher, bei den alten Kastendoppelfenstern konnte die Feuchtigkeit auch gut "gebunden" werden, in dem sie dann zwischen den Fensterscheiben schlicht zu Eisblumen gefror und abgekratzt werden konnte. Aber selbst das halten Mieter heuzutage ja für einen Mangel, obwohl es extra so gedacht war.

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#15
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

So ist es, eigene Ausdünstungen, getrocknete Wäsche, Aquarium, Zimmerpflanzen....

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#16
 Von 
sgrund
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)

Das hier scheint ja ein sehr VM-freundliches Forum zu sein. Bei all diesen so qualifizierten Beiträgen scheinen die Verfasser eins zu vergessen: Viele der vorgebrachten Argumente wurden schon mehrfach höchstrichterlich kassiert. Der VM hat die Beweislast woher der Schimmel kommt.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Das ändert nichts daran, dass der Mieter oft Schuld ist und er dann auch den ganzen Spaß bezahlen darf, wenn das von einem Gutachter festgestellt wurde. Ich hab jedoch die Erfahrung gemacht, dass Mieter selbst dieses Gutachten dann nicht einsehen wollen.

Und es ändert nichts daran, dass ein Minderungsrecht nur besteht, solange ein Mangel existiert. Wenn im Sommer nichts schimmelt (was übrigens meistens normal ist, besonders bei problematischem Wohnverhalten), gibts auch kein Minderungsrecht, höchstens ein paar mickrige Prozentpünktchen für optische Beeinträchtigungen, wenn vom letzten Schimmel noch was zu sehen ist.

Und es ändert noch viel weniger daran, dass du die Pflicht hast, die Besichtigung zuzulassen. Bei der Verweigerung würdest du das Minderungsrecht so oder so sofort verlieren, selbst im Winter.
Und jetzt liste mal alle deine höchstrichterlichen Entscheidungen auf.

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#19
 Von 
sgrund
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)

Ein Bad, welches über keine Heizung verfügt, obwohl mind. 21 Grad das ganze Jahr über möglich sein müssen kann per se keine Schimmelbildung verhindern, es sei denn man würde das Fenster 24 Stunden geöffnet lassen.

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#20
 Von 
mausino1
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 50x hilfreich)

Es gibt bereits unabhängige Untersuchungen.
Zu bestehenden Immobilien und zu den nach erfolgreicher "ernergetische Sanierung".
Fakt ist, Mieter können durch falsches Lüften Schimmel/Feuchtigbefall begünstigen.
Gibt es auf jeden fall.
Aber viele VM unterstellen per se, das bei Feuchtigkeit der Mieter die Verantwortung trägt, dieser falsch oder gar nicht lüftet, und das ist ebennachweislich nicht richtig.
Im Übrigen ist der Standard heute so, und sollte so sein, das Lüftung, auch Zwangsbelüftung bei Bau und Sanierung berücksichtigt werden.
Belüftung kostet eben auch Geld.
Wenn VM Rendite erzielen wollen, müssen sie auch mal was in Instandhaltung investieren.


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-- Editiert mausino1 am 08.07.2012 15:07

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Ein Bad, welches über keine Heizung verfügt, obwohl mind. 21 Grad das ganze Jahr über möglich sein müssen kann per se keine Schimmelbildung verhindern, es sei denn man würde das Fenster 24 Stunden geöffnet lassen.


Diesen Satz muss man sich ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen, um zu verstehen, dass die Ursache für den Schimmel ganz klares Mieterverhalten ist.

Sein Bad hat als Heizung nur einen Heizstrahler o.ä.. Und wenn er den einschaltet kostet es seinen Strom. Also spart er im Winter diesen Strom und mindert dafür seine Miete um mehr als 20%. Ein für ihn lohnendes Geschäft, das er nicht aufgeben will.

Würde er nämlich mit der Mietminderung die höhere Stromrechnung bezahlen, wäre seine zusätzliche "Einnahmequelle" versiegt. Aber nur so am Rande, dieser Mieter versucht schon mit anderen Tricks die Miete zu mindern. Mal ist es ein defekter Durchlauferhitzer, der nicht von heute auf morgen ausgetauscht wird, ein anderes Mal sind es nicht entsorgte Grünabfälle, oder ein verkleiner Stellplatz für den Pkw.

Wünschen wir ihm für die Zukunft, dass er immer wieder neue Gründe findet, um die Miete zu mindern.

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
sgrund
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich habe am Anfang klare Fragen gestellt und mir geht es um die rechtliche Einschätzung der Situation, nicht mehr und nicht weniger, der VM ha ja bereits vor 8 Jahren schriftlich ein Anerkenntnis abgegeben und ohne etwas an der Bausubsanz auch nur im Kleinsten geändert zu haben soll das Problem sich jetzt einfach in Luft aufgelöst haben.
Der wahre Grund liegt wohl eher hier:
Die anhaltende Finanzkrise erschwert (Stand August 2011) der DAIG den Zugang zu günstigem Fremdkapital. Die DAIG versucht deswegen, Investoren eines 4,7 Mrd. € umfassenden Finanzierungsvehikels zu einer Verlängerung der Laufzeit über das vertragliche Ende im Juli 2013 hinaus zu bewegen, um eine existenzbedrohende Situation zu vermeiden.[
Quelle: de.wikipedia.org

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-- Editiert sgrund am 08.07.2012 17:19

-- Editiert sgrund am 08.07.2012 17:20

-- Editiert Moderator am 08.07.2012 18:49

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mausino1
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 50x hilfreich)

Na die DIAG ist nicht gänzlich unbekannt.
Sie versucht maximale Rendite zu erzielen, setzt aber nur 1/10 -1/8 an Aufwendungen für Instandsetzung ein wie "noramel Vermieter".
Es ist eine reine Investgesellschaft, sie haben die Wohnungen ausschliesslich zur schnellen Rendite erworben. Nun haben sie zudem ein Finanzierungsproblem.

Ich wäre da ganz gelassen.
Zumal aber ein Rechtsbeistand sicher notwendig wird.
In Medien äußern sich ja andauernd Menschen die Mieter sind die Heuschrecke.
Die Probleme sind überall gleich.
Statt auf werterhalt zusetzen, schüttet die Investfirma immer schön aus an Anteilseigner.
Problem sieht man nun.


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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Du minderst lustig die Miete wegen Schimmels der zurzeit nicht vorhanden ist, weil der nur im Winter wegen deines falschen Verhaltens auftritt, und wunderst dich, dass dir dein Vermieter für die schimmelfreien Monate die Mietminderung streichen wird.

Und klar, natürlich brauchen die sehr dringend deine Mietkürzung, um nicht vor die Wand zu fahren. Aber das ist legitim und hat speziell nichts mit deinem Vermieter zu tun.

Zur Geldbeschaffung zählt auch, dass aus 5 Stellplätzen 7 gemacht werden. Aber dazu hast du dich nicht mehr geäußert.

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-- Editiert Moderator am 08.07.2012 18:50

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