Mietminderung und Nachmieter?

24. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
derbjoern
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung und Nachmieter?

Hallo,
wir haben folgendes Problem.
Wir sind im September in eine Whg. eingezogen mit einem defekten Durchlauferhitzer im Bad. Dort fliegt immer nach ein paar min. die Sicherung raus. Unsere Vermieterin hatte damals gesagt sie wird es reparieren lassen was bis heute allerdings nicht geschehen ist. Wir haben sie schon mehrfach darauf angesprochen. Desweiteren hatten wir nach 3 Mon. eine Nachzahlung für die Nebenkosten von 100% zum eigentlichen Preis. Wir haben die Whg nun gekündigt da wir das Verhältnis mit der Vermieterin als sehr gestört ansehen und wir uns garnicht mehr hier wohl fühlen. Wir haben nun leider die Kündigungszeit von 3 Mon. Wir würden aber gerne schon nach 2 Mon. raus. Nachmieter hätten wir genügend. Nur in unserem Mietvertrag steht es nur für gewerbliche mit den 3 NM. Das es diese Regel nicht gibt habe ich mitterlweile auch schon gelesen.
Was haben wir nun für Möglichkeiten. Können wir eine Mietminderung wegen des Durchlauferhitzers geltend machen?
Danke schonmal für eure Antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

mietminderung wegen DE geht schon, dürfte aber in der praxis so gering ausfallen, dass sich der aufwand kaum lohnt (ihr wohnt ja nur noch kurze zeit dort und müsstet der vermieterin erst eine frist zur behebung des mangels setzen).

also: ausziehen und schwamm drüber. spart nerven und geld

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#2
 Von 
derbjoern
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie schaut das aus mit dem Nachmieter? Gibt es irgendeine möglichkeit das wir schon zum 31.5 raus kommen und nicht erst zum 30.6. ???

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#3
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

habt ihr doch selber geschrieben: eine nachmieterregelung gibt es (gestzlich) nicht, wenn also nichts darüber im MV steht, geht die nachmietersuche nur mit einverständnis des vermieters ...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Die Untervermietung einer ganzen Wohnung ist grundsätzlich ja nicht erlaubt.

Was könnte denn schlimmstenfalls passieren, wenn ich die gesamte Wohnung für eine begrenzte Zeit untervermiete?

Doch nicht etwa eine fristlose Kündigung?

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