Mietminderung nach Besetzung Baustelle

30. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
nosp52
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
Mietminderung nach Besetzung Baustelle

Als neue Eigentümer kauften wir im Februar ein in Brandsanierung befindliches Wohnhaus. Ein Kühlschrank des Mieters hatte einen Brand ausgelöst.Die Küchen,Erdgeschoss- und Treppenhaus-Sanierung (Installation Holztreppe)
begann mit handwerklichen Tätigkeiten 7 Wochen nach dem Brand und wurde von der Hausverwaltung gesteuert. Der Voreigentümer bot die Immobilie durch den Hausverwalter zum Verkauf an.Der Mieter hatte angeblich schon eine Handvoll neue Objekte provisionsfrei zur neuen Anmietung angeboten bekommen. Als Beendigungstermin der Sanierung wurde uns Anfang April genannt. Die Nutzung des erworbenen Hauses (Eigenbedarf) ab Mai als nicht gefaehrdet bezeichnet. Anfang April besetzte für uns überraschend der Mieter die Baustelle(zog ein), tauschte die Schlösser aus und verweigerte den Handwerkern den Zutritt. Zuvor war er Mitte März zum 4.Mal seit Januar aufgefordert worden seine brand-/abgasverseuchten Möbel aus dem Haus zu entfernen,damit eine abschliessende mehrtägige Ozonreinigung,die Fertigstellung der Sanierung zum 10.April ermöglicht hätte.Wir als neue Eigentümer erfuhren erst mit der Besetzung dass der Mieter mit der Hausverwaltung total zerstritten war, und um Schadensersatz feilschte, weil seiner Ansicht nach die Sanierung zu lange gedauert hatte.Ausserdem hatte er vom RA erfahren, dass ihm die Hausverwaltung illegalerweise mehrere Monatsmieten Maklerprovision bei Anmietung abgeknöpft hatte(aber verjährt) Er signalisierte der Hausverwaltung, dass er bereit waere mit Zahlung seines Schadensersatzanspruches und eines Auszugsbonus(Gesamt ca.TEUR 12) das Haus zu verlassen. Anfang Juni tat er dies ohne irgendwelche Zahlungen erhalten zu habenund hinterliess auch noch Auszugsschäden.Mietabbuchungen April und Mai liess er rückrechnen.
Die Hausverwaltung blieb absolut untätig, sie kümmerte sich nicht um den Inkasso nicht gezahlter Mieten April /Mai, nicht um den korrekten mängelfreien
Abschluß der Sanierung/Übergabe und auch nicht um die Abrechnung der Nebenkosten bzw. Erstattung/Verrechnung der Mieterkaution, die sie schon aus der Verwaltungssituation mit dem Vor-Eigentümer zu treuen Händen verwaltete.
Der Ex-Mieter reichte im Dez. Klage gegen die neuen Eigentümer ein und bezog sich auf "aus seiner Sicht" erlittene Schäden,Kosten und Mängel aus der Zeit der Sanierung.Nach Ansicht seines RA hatten die für alles geradezustehen
was ihm an Schäden zugefügt worden war.
Die Hausverwaltung verhielt sich ein Jahr lang als Streitverkündete vollkommen passiv, wurde vom Gericht aber auch nicht hinzugezogen.

Nun stehen die neuen Eigentümer folgenden Forderungen gegenüber:

-- Verlust der offenstehenden Miete /Mietminderung 100% weil die besetzte Baustelle nicht der Qualität eines Miethauses entsprach
-- Erstattung Mietkaution + Zinsen (die bei der Hausverwaltung deponiert ist)
-- Erstattung zu Unrecht berechneter/abgebuchter NK (Gas,Wasser,Strom) aus der Sanierungszeit

Die Hausverwaltung steht auf dem Standpunkt nur einen 2-monatigen Verwaltungsauftrag (der in keinem Punkt erfüllt wurde) mit dem neuen Eigentümer
gehabt zu haben und reagiert auch auf keine Aufforderung bzgl. Kautionsrückzahlung und NK-Abrechnung um den klagenden Ex-Mieter wenigstens in seinen unstrittigen Forderungen ruhigzustellen.

Der Richter deutete an, dass die neuen Eigentümer wohl selbst die Kautionserstattung vornehmen müssten und auch eine u,.U. 100%ige Mietminderung hinnehmen müssten, dto. die Anwaltskosten/Gerichtskosten des Klägers, aber danach vom Voreigentümer Schadensersatz für alle genannten Klagepunkte einklagen könnte und dieser anschliessend wiederum Schadensersatz vom Ex-Mieter, weil dieser die Fertigstellung der Brandsanierung
boykottiert und die Zahlung der Miete verweigert hat.

Was meinen die rechtskundigen Leser zu dieser unendlichen Geschichte ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ohne Akteneinsicht ist das fast nicht möglich zu beurteilen.
Der hier getätigten Schilderung nach würde ich jedoch dem Richter tendenziell zustimmen.


Insbesondere müsste hier geklärt werden, ob der Mieter zum Zeitpunkt der Besetzung noch einen für diese Wohnung gültigen Mietvertrag hatte.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
nosp52
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Mieter war von Ende Okt.07 bis 1.April08in einem bescheidenen Übergangsquartier. Er war zwischen 15.Jan und 18.Mrz zur Entfernung der brandverseuchten,im Keller eingelagerten Möbel aufgefordert worden. Am 18 Mrz.
wurde die Fertigstellung der Renovierung zum 10.April avisiert, vorausgesetzt mit Entfernung der Möbel waere die Ozonreinigung möglich.
Er verhinderte die Fertigstellung der Brandsanierung mit Besetzung der Baustelle
und argumentiert heute, er hätte in einer verschmutzten, nach Rauch stinkenden Behausung leben müssen, deren Zustand qualitativ nicht dem Objekt entsprochen
hätte, für das er einen Mietvertrag hatte.

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