Habe eine Frage bezüglich Mietminderung nach §536BGB.
Wir haben die Miete um 30% für die Dauer der Reparaturmaßnahmen in unserer Wohnung gekürzt. Wir haben damals einen Anwalt eingeschaltet, der mit dem Vermieter eine Vereinbarung abgeschlossen hat.
Nun kommt jetzt ein Schreiben vom Anwalt des Vermieters, der von uns die 30% Mietminderung zurückfordert und zwar mit der Begründung:
Sie waren berechtigt für die Dauer der Reparaturmaßnahmen die Miete um 30% zu mindern, die Reparaturmaßnahmen fanden lediglich an 3 Tagen statt, am 7 September, am 25 September und am 9 Oktober. Sie minderten die Miete aber für den ganzen MOnat September, dies wird von meiner Mandantin nicht akzeptiert, da die Beeinträchtigungen als unerheblich im Sinne §535 BGB
anzusehen sind.
Die Frist zur Überweisung der Mietminderung sowie der Gebühren für Rechtsanwalt 3 Tage nach dem das Schreiben verfasst wurde. Ich sehe keine Möglichkeit in den 3 Tagen mich irgendwo zu informieren, da viele Anwälte sehr beschäftigt sind.
Nun meine Frage, kann er die Mietminderung zurückfordern, wenn er die Vereinbarung unterschrieben hat?
Ist als Dauer nur die Tage anzusehen wenn die Reparaturen durchgeführt wurden oder die Zeitspanne vom Anfang 7 September bis Ende 9 Oktober?
Mietminderung nach §536 BGB
Fragen zur Miete?
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Was stand denn in der Vereinbarung ?
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--- editiert vom Admin
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Ich habe das nicht so verstanden, daß sich die 30 % auf den "Mangel" bezogen (wenn es denn überhaupt einen gegeben hat).
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In der Vereinbarung stand:
Der Vermieter führt auf ihre Kosten die notwendigen Reparaturen zur Schadensbeseitigung. Dann werden die Reparaturen erwähnt: Neuverputzen der Wand, Verfliesung im Bad, Tapezierung der Wand usw.
Ffür die Dauer der Reparaturmaßnahmen sind die Mieter wegen der damit verbundenen Beeinträchtigungen in der Nutzbarkeit der Wohnung berechtigt die Miete um 30% zu mindern.
Die Beeinträchtigungen waren folgende: die Möbel im Schlafzimmer musste mehrmals gerückt werden, da die Wand erst verputzt wurde, dann musste diese 3 Wochen trocknen und zum Tapezieren mussten die Möbel wieder von der Wand abgerückt werden, im BAd war die Wannenarmatur abgebaut, weil diese den Fliesenleger hinderte.
--- editiert vom Admin
Da war der Richter aber der Mieter.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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