Mietminderung möglich bei schlechter Baustubanz?

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Steephan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung möglich bei schlechter Baustubanz?

Ein freundliches "Hallo"!

Ich möchte gerne kurz das Problem schildern und hoffe auf Antwort - Danke herzlichst!

Meine Freundin bewohnt eine Wohnung zur Miete. Die Bausubtanz der Wände ist "marode" - dies heißt, daß an der Wand befestigte Regale nicht halten und immer wieder die Schrauben inkl. Dübel aus der Wand fallen. Es knackt und knirscht zudem in den Wänden.

Nun fiel letzte Woche wieder ein Regal aus der Wand - auf diesem Regal befand sich eine Mikrowelle, welche nun wohl defekt ist.

1. Frage: Ist eine Mietminderung möglich hierbei? Muß der Vermieter bzw. Eigentümer der Wohnung Abhilfe schaffen?

Wie ist die Vorgehensweise?

2. Frage: Es gibt ja nun diesen Energiepaß. Muß der Vermieter einen Energiepaß anfertigen lassen? Meiner Meinung nach sind die Fenster in der Wohnung auch nicht sonderlich dicht - es entweicht viel Wärme nach draußen.

Über Antworten freue ich mich sehr!

Gruß
Steephan

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

1. Frage: Ist eine Mietminderung möglich hierbei? Muß der Vermieter bzw. Eigentümer der Wohnung Abhilfe schaffen?
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was heisst die Wände sind marode ? bröckelt der Putz, fallen denn Mauerstücke raus ???

Wenn nur einzelne Dübel nicht halten ( wobei man sich trefflich streiten kann welche Dübel man verwendet ! ) halte ich das für geringfügige Mängel. Bei geringfügigen Mängeln ist eine Mietminderung ausgeschlossen.

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2. Frage: Es gibt ja nun diesen Energiepaß. Muß der Vermieter einen Energiepaß anfertigen lassen? Meiner Meinung nach sind die Fenster in der Wohnung auch nicht sonderlich dicht - es entweicht viel Wärme nach draußen
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bei laufenden Mietverträgen muss der VM KEINEN Energiepass vorlegen, nur bei neuen zukünftigen Mietvertragsabschlüssen.

MFG


-- Editiert von Barni Gröllheimer am 08.01.2009 11:15

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#2
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

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Ist eine Mietminderung möglich hierbei? Muß der Vermieter bzw. Eigentümer der Wohnung Abhilfe schaffen?
+++++++++++++++++++++++
Natürlich gibt es Wände in denen baurtbedingt nicht jeder Dübel hält!
Was kann der VM dafür dass Du nicht richtig das Regal montierst.
Dann muß der richtige Dübel gewählt werden, alternativ gibt es auch die möglichkeit ein selbst stehendes Regal zu wählen!

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#3
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

1. Es gibt für jede Wand den passenden Dübel. Wenn 08/15 - Dübel nicht halten, liegt deswegen noch kein Mietmangel vor. Einfach mal auf die Seiten eines führenden Dübelherstellers schauen - Name darf hier wohl nicht genannt werden, ist aber wohl jedem bekannt. Oder im Fachgeschäft beraten lassen.

2. Energieausweis muss der Vermieter nur bei jetzt neu abzuschließenden Mietverträgen zugänglich machen. Bei bereits bestehenden Mietverträgen gibts keinen Anspruch auf Einsichtnahme.

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#4
 Von 
Steephan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zuerst einmal vielen Dank für das rasche Antworten!

In keiner der Wände hält ein Dübel - in keinem Zimmer kann man Regale aufhängen.

Aber ich denke, wir sollten zuerst passende Dübel ausprobieren und wenn diese auch nicht halten, erst dann an den Vermieter treten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Aber ich denke, wir sollten zuerst passende Dübel ausprobieren und wenn diese auch nicht halten, erst dann an den Vermieter treten.
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genau so ist es richtig, viel Vergnügen beim Dübel ausprobieren !

MFG

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