Maisonette-Wohnung.
Handlauf der Treppe in der Wohnung locker (Dübel rutschen aus den Wänden) - gemeldet an Vermieter im Sommer 2004 (!).
Reparatur erfolgte endlich November 2006.
Bei der Reparatur musste der Handwerker an einigen Stellen große Teile vom Mauerwerk bzw. den Gipskartonplatten entfernen und anschließend wieder "einkleben". An diesen Stellen fehlt nun die Tapete.
Es gab weitere Kratzer rings herum um diesen Handlauf an der Tapete.
Bitte an den Vermieter zwecks Malerarbeiten - wurde im November gestellt. Bitte konkret "bitte Erledigung noch vor Weihnachten 2006".
Am 28.11.2006 informiert der Vermieter, er habe eine Firma beauftragt, die jedoch ganz sicher in diesem Jahr keinen Termin mehr frei hat.
Frage - kann man auch wegen sowas Miete
mindern überhauüt?
Und - könnte ich ab Januar mindern (anstatt jede Woche erneut erinnnern ..)?
Und wenn ja - wie hoch? (weil innerhalb der Wohnung und nicht Handlauf im Treppenhaus des Mietshauses)?
Danke.
Es gibt noch weitere gemeldete Mängel, die auch vom Vermieter anerkannt werden. Mich interessiert aber vorranging die Tapete/Farbe, die nun von Handwerkern beschädigt wurde.
(Reparatur war im Rahmen Gewährleistungszeit = ohne Rechnung)
Mietminderung möglich - Und wenn ja - wie hoch?
8. Dezember 2006
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Frage vom 8. Dezember 2006 | 08:06
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 12x hilfreich)
Mietminderung möglich - Und wenn ja - wie hoch?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 8. Dezember 2006 | 09:02
Von
Status: Lehrling (1905 Beiträge, 272x hilfreich)
1%
#2
Antwort vom 8. Dezember 2006 | 13:04
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
1,5%
Es ist in der Tat so, daß die Betriebe wg. der MwSt.-Erhöhung un der guten Witterung im Aussenbereich momentan viel zu tun haben und eine solche Ausbesserung sich für den (richtigen) Winter aufheben. Was soll der VM da noch machen, zumal es "nur" eine optische Sache ist ?
Gruß
Michael
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#3
Antwort vom 8. Dezember 2006 | 13:20
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 654x hilfreich)
Bevor Sie mindern müssen Sie dies schriftlich unter Fristsetzung zur Behebung mitteilen.
In der Tat dürfte es schwer sein, noch vor Weihnachten eine Handwerksfirma zu bekommen.
Warum haben Sie 2 Jahre auf die Ausfürhung gewartet??
Und jetzt?
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