Mietminderung möglich?

10. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Elfensee
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 78x hilfreich)
Mietminderung möglich?

Hallo Zusammen,

unser Vermieter führt bisher seit über 3 Monaten Renovierungsarbeiten (Dach erneuert, neue Heizung, neue Balkone, neue Fenster, neue Rolladen, neue Außenfassade etc....) in allen Mietwohnungen durch.

Ab 7:00 Uhr morgens wird bis 19:00/20.00 Uhr ununterbrochen gebohrt, gehämmert - also permanent sehr laute, unerträgliche Geräusche. Die Wohnqualität ist dadurch sehr eingeschränkt und die Bauarbeiten werden noch bis ins nächste Jahr gehen(März.2013).

Kann man bei dem Vermieter wegen dieser langzeit Lärmbeinträchtigung Mietminderung erbeten?



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Schon mal drüber nachgedacht, dass für den Mieter eine Duldungspflicht bei Modernisierungsarbeiten besteht.

Ab 07:00 Uhr dürfen die Handwerker arbeiten. Und das ist leider mit Geräusch verbunden, weil z.B. ein Gummihammer nicht das richtige Werkzeug am Bau ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Elfensee
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 78x hilfreich)

danke, deine Antwort ist sehr aufschlussreich!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12304.07.2013 09:50:00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi Elfennsee,
vielleicht hilft Dir die Seite weiter.
www.juraforum.de/wiki/mietminderung-baulaerm



Gruß Suedlicht

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-- Editiert suedlicht am 10.11.2012 12:36

-- Editiert suedlicht am 10.11.2012 12:37

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Es geht doch gar nicht darum, dass Elfensee die Bauarbeiten nicht dulden will, sondern sie fragt nach einer Mietminderung.

Ja, du hast ein Minderungsrecht. Es sei denn, der Vermieter möchte auf eine Modernisierungserhöhung verzichten, wenn im Gegenzug nicht gemindert wird, was ja auch manchmal vorkommt.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)


Hallo Elfensee,

eine Duldungspflicht des Mieters bei Modernisierungen und eine Möglichkeit der Mietminderung während der Modernisierung sind voneinander zu differenzieren.

Im Allgemeinen kann man zum Thema [color=red]"Modernisierung"[/color] folgendes sagen:

I. Duldungspflicht des Mieters

Die Modernisierung ist dem Mieter mindestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzukündigen. Der Vermieter muss dem Mieter die geplanten Arbeiten, deren Beginn und Dauer, sowie deren zu erwartender Umfang, als auch die zu erwartende Mieterhöhung mitteilen.

Inhalt der Duldungspflicht ist, dass der Mieter die Modernisierungsarbeiten weder behindern noch verhindern darf. Damit einhergeht, dass der Mieter den Handwerkern Zutritt zur Wohnung gewähren muss.

Grundsätzlich keine Duldungspflicht besteht, wenn die die Frist von drei Monaten nicht eingehalten oder die Arbeiten nicht ordnungsgemäß angekündigt worden sind.

Weiterhin ist grundsätzlich keine Duldungspflicht gegeben, wenn nach Umständen des Einzelfalls ein Härtegrund vorliegt. Dann besteht grundsätzlich die Möglichkeit für den Mieter die Modernisierung zu verhindern.

II. Minderung der Miete

Während der Dauer der Arbeiten hat der Mieter einen Anspruch auf Mietminderung.

III. Zusätzliche Kosten

Werden dem Mieter aufgrund der Arbeiten zusätzliche Kosten verursacht, so sind diese vom Vermieter zu tragen.

Ist die Wohnung durch die Modernisierungsarbeiten unbewohnbar, so umfasst die Kostentragungspflicht des Vermieters auch die Kosten für eine Ersatzwohnung bzw. für ein Hotel.

-- Editiert JuR am 10.11.2012 19:12

1x Hilfreiche Antwort

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