Mietminderung – fristlose Kündigung

10. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
SchadeSB
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)
Mietminderung – fristlose Kündigung

Hallo,
Ende Februar teilten wir unserem Vermieter mit, dass wir die Miete nicht mehr im Voraus leisten können. Grund dafür ist, dass wir unseren Lohn auch erst im nachhinein erhalten, mein Mann am letzten des Monats und ich am 25. für den Vormonat. Unser Vermieter lehnt dies ab. Wir zahlen trotzdem am Ende des Monats, was im Kühlschrank brauchen wir ja auch.
Zwischen zeitlich mussten wir zum Anwalt, weil der Vermieter Mängel der Wohnung nicht beseitigen wollte. Dieser errechnete dann den Betrag, um den wir die Miete Mindern konnten. Ich find 42 Euro zuwenig für Schimmel in der Wohnung. Aber na gut.
Es wurde endlich gehandelt, seitens des Vermieters und nach drei Monaten haben wir wieder die volle Miete überwiesen. Das ist dem Vermieter aber nicht genug, sie boten uns eine einmalige Minderung von 50 Euro an. Auch unserem Anwalt ist dies zuwenig, Schreiben von ihm werden aber ignoriert.
Nun werden wir regelmäßig aufgefordert den Mietrückstand auszugleichen, also eine Monatsmiete + dreimaliger Minderung – dem großzügigem Angebot von 50 Euro. Jetzt droht der Vermieter mit fristloser Kündigung.
Ich weiß ja, dass wir eigentlich im Unrecht sind, aber meine Arbeitskraft zahlt auch keiner im Voraus.
Könnt ihr mir einen, vielleicht auch zwei Tipps geben, wie ich mich verhalten soll?


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" leben und leben lassen!"

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest123-268
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 163x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
SchadeSB
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Große Hilfe, danke.
Schon mal was von Standard Mietvertrag gehört? Außerdem kam der Job erst lange nach unterschreiben des Mietvertrages.


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" leben und leben lassen!"

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#3
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

Deine Begründung, daß dir auch keiner im vorraus das Gehalt bezahlt ist gelinde gesagt, albern.
Hast du schon mal dran gedacht, dass du den Vermieter mißbrauchst als zinslose Bank?
In Mietverträgen wird allgemein festgehalten, dass die Miete im Vorraus zu entrichten ist. Du kannst nicht eigenmächtig den Vertrag ändern.
Evt. läuft auf das Haus/ die Wohnung noch eine Hypothek. Je nach Höhe sind da Zinszahlungen von mehreren hundert Euros jeden Monat fällig. Ganz zu schweigen von Versicherungen / Heizkosten (Öl?) Steuern usw. die oft jährlich im Vorraus zu zahlen sind. Wenn ich dein Vermieter wäre, würde ich dir sauber die Zinsen in Rechnung stellen.

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#4
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Ohne jetzt um die Uhrzeit harte Worte in den Mund zu nehmen, schliesse ich mich meinem Vorschreiber zu 100% an.

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#5
 Von 
manson
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 60x hilfreich)

Hmm, ich verstehe euer Problem nicht, wenn Du am Ende des Monats Dein Geld bekommst, kannst Du doch am Anfang des nächsten Monats die Miete zahlen...Ich bekomme am 1. mein Geld, aber das spielt doch keine Rolle, ob es schon 4 Tage früher da ist oder nicht.

Und Deine Begründung, daß es im nachhinein kommt...ja und? Bei regelmäßigen Zahlungen seitens deines Arbeitgebers heißt das doch trotzem, daß ihr jeden Monat euer Geld kriegt, so wie jeder andere auch.... Tut mir leid, das ist für mich eine reine Ausrede....

Durch Leute wie euch gehen andere kaputt, weil Rechnungen nicht pünktlich bezahlt werden und dadurch andere, die ihre Leistungen erbringen unverschuldet selbst in Geldnot kommen. Ich als Vermnieter würde auch versuchen, solche Mieter möglichst schnell aus der Wohnung zu bekommen. Zumal ihr auch noch wißt, daß ihr im Unrecht seid....

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#6
 Von 
SchadeSB
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich danke euch und habe verstanden.
Ich hatte einen Rat erhofft und keine Belehrungen oder.


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#7
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Du wolltest Tipps, wie du dich verhalten sollst. Die hast du bekommen: nämlich so, wie du es mit der Unterschrift unter deinen Vertrag zugesagt hast. Stell dir doch mal vor, dein AG macht es genauso und zahlt dir wiederum dein Gehalt erst dann, wenn seine Kunden ihre Rechnungen bezahlen - da wärst du auch nicht begeistert. Du scheinst selbstverständlich zu finden, dass du dem Vermieter sein Geld nicht rechtzeitig überweist und wunderst dich, dass er damit nicht einverstanden ist. Was erwartest du denn da für Ratschläge? Mich wundert nur, dass euer Anwalt euch da nicht besser berät. Du solltest immer in Erinnerung behalten, dass Anwälte zuweilen Streits gerne weiter schüren, weil sie dann auch daran verdienen (nicht jeder Anwalt tut das, gibt es aber).

Wenn du zwei Monatsmieten im Rückstand bist, kann dir der Vermieter übrigens tatsächlich fristlos kündigen.

Gruß karamel

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#8
 Von 
wum
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachdem ich als böser Vermieter von genau solchen Mietern ständig in Geldnöte gebracht werde, muß ich auch mal was dazu schreiben: Mein Rat , denn du wolltest ja keine Belehrung sondern einen Rat, spare jeden Monat etwas ein, auch wenn es schwer fällt, auf all den Konsum zu verzichten, dann hast du schnell das Geld für die Miete zusammen und kannst pünktlich zahlen. Mich wundert nur, wie du mit deinem Vermieter verfährst, wenn er etwas für dich tun soll und da kennst du deine Rechte ja ausreichend gut, aber wenn du "nur" Deinen Mietvertrag erfüllen sollst, dann jammerst du???
Stell dir vor, der Vermieter zahlt den Hausflurstrom, die Müllabfuhr, das Frischwasser, Heizöl oder Gas oder sonst was, was er für die Mieter im Voraus zahlen muß nicht, weil alle zahlen, wann sie können, wollen oder Lust dazu haben, hast du dann auch soviel Verständnis und wartest geduldig, bis er das zahlen kann oder rennst du dann gleich wieder zum Anwalt?
Im übrigen ist nicht nur 2 Monatiger Mietrückstand ein Grund zur Kündigung, auch ständige zu spät gezahlte Miete erlaubt eine fristlose Kündigung.
Und du solltest bedenken, dass es für Vermieter eine Liste gibt, in die sie "schlechte" Mieter eintragen können und aus der sie sich informieren können. Wenn Du da nicht landen möchtest, solltest du schnellstens zur vertragsmeäßen Zahlung zurückkehren. Du wirst bis dahin nicht verhungern.

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#9
 Von 
guest-12324.02.2012 19:24:05
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 63x hilfreich)

Hallo SchadeSB ,
ich bin zwar kein Vermieter sondern nur Mieter, aber ich hätte einen Vorschlag für Dich.
Auch ich hatte mal Probleme meine Miete zu zahlen.
Arbeitslos geworden, letztes Gehalt am 15.12.04, erste Zahlung vom Arbeitsamt erst erst am 16.02.05.
Wenn so etwas absehbar ist, am besten gleich mit dem Vermieter sprechen. Ich habe am 01.12.05 noch Miete zahlen können, dann erst wieder am 16.02.05. Mein Vermieter hatte Verständnis für meine Lage und hat mir angeboten die Miete vom Januar in 4 Raten mit den nächsten Mieten zu zahlen.
Ich glaube Vermieter sind auch nur Menschen und wenn man ehrlich zu ihnen ist findet sich bestimmt eine Lösung.
Aber wenn man gleich mit dem Anwalt kommt, ist der Vermieter bestimmt nicht mehr so freundlich. Wollte nur von meiner Erfahrung berichten, da mir schon klar war das mir mein Vermieter auch hätte kündigen können. Das wäre sein gutes Recht gewesen.
Also einfach mal miteinander reden, vielleicht hilft es ja.
Liebe Grüße,
Nicole

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#10
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

noch ein kurzer Nachtrag zu der Geschichte:

Neu ist für alle Wohnungs- und Gewerberaummietverträge, die ab dem 1.9.2001 geschlossen wurden, Folgendes: Laut Gesetz muss der Mieter jetzt bis zum 3. Werktag des Monats im Voraus zahlen (§ 556 b , § 579 Abs. 2 BGB ).

Gefunden bei:
http://www.vermieternetz.de

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#11
 Von 
SchadeSB
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Nicole,
den Anwalt haben wir erst eingeschaltet, als die Gesellschaft die Mietmängel nicht beseitigen wollte. Und vorsichtig angefragt haben wir auch, ob eine andere Möglichkeit besteht. Die bleiben stur.

>>wum
Über ein Jahr lagen wir dem Vermieter in den Ohren, dass unsere Fenster undicht sind. Nix passierte. Den Schimmel in unserer Wohnung haben wir verursacht. Wo hat der Vermieter seine Pflichten hier eingehalten?


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