Mietminderung - rückwirkend zum Beginn der Bauarbeiten Kaltmiete, später noch mindern?

7. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
gainsbourg
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)
Mietminderung - rückwirkend zum Beginn der Bauarbeiten Kaltmiete, später noch mindern?

Hallo,

am 20.11.2006 begann mein Vermieter ohne Ankündigung eine Außenmodernisierung (Dämmung). Daraufhin minderte ich 15% der Kaltmiete (Brief am 23.11.2006)

Leider stellte ich Mitte Dezember fest, dass ich von der Bruttowarmmiete eine Minderung geltend machen kann.

Kann ich nun rückwirkend, zum Beginn der Bauarbeiten Ende November, die entsprechende Differenz zur geltend gemachten Minderung von der Kaltmiete, auch später noch mindern?

(Sämtliche Minderungsansprüche wurden schriftlich mitgeteilt und gesetzliche Fristen - 4 Wochen vorher bekanntgeben - eingehalten.)

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6 Antworten
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#1
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hallo, da wirst Du wohl keine Chance haben. Du kannst nur für die Zukunft mindern, rückwirkende Minderung funktioniert nicht.

Ob Du hier die Miete überhaupt mindern kannst, vor allen Dingen in der Höhe wage ich allerdings ernsthaft zu bezweifeln. Lege das Geld das Du einbehalten hast auf jeden Fall auf die Seite, damit Du im Notfall das Geld auch hast, um es zu bezahlen. Ich denke mal, daß der VM dieses notfalls gerichtlich durchsetzen wird.

gruß
avalon 2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#2
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Also bei manchen Mietern kann ich echt nur den Kopf schütteln. Weißt Du überhaupt wieso er die äußere Dämmung macht? Damit seine Mieter vielleicht weniger Heizkosten bezahlen müssen und dafür dankst Du ihm mit einer Mietminderung und beschwerst Dich dann auch noch, nur die Kaltmiete gemindert zu haben?

Außerdem denke ich nicht, das die Minderung gerechtfertigt ist. Solltest Du Dich wegen dem Lärm beschwert haben, hättest Du ihm eine 14tägige Frist zur Beseitigung geben müssen, doch Du hast sofort drei Tage später gemindert.

Mein Beileid an Deinen Vermieter!

-----------------
" :wipp: "

-- Editiert von Franceska am 08.01.2007 06:53:10

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#3
 Von 
gainsbourg
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

@Franceska

Es ist vermessen von Dir ohne Überlegung zu Urteilen.
Der Vermieter ist weder Eigentümer, noch darf er Unangekündigt Arbeiten im und am Haus vornehmen (Frist: 3 Monate). Ich würde gerne aus dem Fenster schauen, nicht unvermittelt morgens aufwachen und auf ein Gerüst mit Folie blicken.
Er beginn nach bestehendem Mietrecht klare Verstöße. Er hält keine Spielregeln ein - also werde ich es auch nicht.

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Tja, und wer mit dieser Selbstsicherheit (woher eiegentlich?) dann zum Gericht geht, fällt um so tiefer auf die Nase....

Gruß Justice

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#5
 Von 
gainsbourg
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

@justice005

Ja, das möchte ich. Ich mache gerne Erfahrungen aus Destruktivität.

Jeder muss ich sich klar an BGB §536 bis §571 halten.

Ich kaufe euer Haus (angenommen dieses Faktum ist möglich) und fange am nächsten Tag an Bauarbeiten durchzuführen. Am Tag vorher mache ich mit euch einen Deal - "hej - 9€ Kalt, ok - nur Unterschreiben, dann werde ich auch keine Kosten auf euch umschlagen - ich Menschenfreund".

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#6
 Von 
Asylbewerber
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

@Gainsbourg

Franceska hat zwar vielleicht einen wahren und logischen Punkt angesprochen; nämlich, das Dein Vermieter die Umbaumaßnahmen letztendlich zu Deinen Gunsten vornimmt.

Trotzdem hast DU MEIN Beileid und Mitgefühl!!

Mein neuer Vermieter ist genauso:
O-Ton: 'Das ist MEIIIN Haus, das habe ICH gekauuuft, und hier mache ICH was ICH WILL!!!'

Ohne Ankündigung...
Ich wusste nicht einmal, dass das Haus (bereits) den Eigentümer gewechselt hatte.
Das habe ich im Wortsinne 'zu spüren bekommen'!!
Allerdings ist es bei mir doch noch etwas anders:
Hier werden keine Wärmedämmungsmaßnahmen ergriffen, sondern der neue VM baut die andere Wohnung hier im Haus um.
Nicht nur Kälte muss ich mir gefallen lassen, sondern seit nunmehr 8 Wochen Dauerbaulärm, wobei er nicht mal für nötig hält, die Mittagsruhe einzuhalten. Und über Weihnachten hat er mich in seinem Baudreck ersticken lassen! Um nur ein paar Beispiel zu nennen! :zoff:

Leider kann ich Dir keinen Rat geben, aber mein Mitgefühl wollte ich Dir aussprechen! ;)
Und ich hoffe, und wünsche Dir, dass Du angemessen entschädigt wirst! :)


@ Franceska - selbst wenn Du mit Deiner Vermutung richtig liegst, so hat Gainsbourg allemale auch recht, dass der VM nicht einfach so drauf los machen kann (sollte).
Und VOR ALLEM möchte ich doch noch zu denken geben, dass man insbesondere solche Arbeiten nicht unbedingt in der kalten Jahreszeit machen muss! :bang:



-----------------
"Gruß
Asylbewerber"

-- Editiert von Asylbewerber am 09.01.2007 23:13:05

-- Editiert von Asylbewerber am 09.01.2007 23:16:35

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