Mietminderung? - Decke Kann ich jemanden beauftragen und Rechnung Vermieter geben?

4. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
uegelline
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung? - Decke Kann ich jemanden beauftragen und Rechnung Vermieter geben?

Guten morgen.
wir wohnen seit April in dieser Wohnung. Beim Anschauen der Wohnung sagte uns die Vermieterin, dass sie die Decke im Bad im MAI 09 machen lässt.
Bis heute ist nichts passiert.
Seit unserem Einzug gibt es eigentlich Probleme. Erst mussten wir einen Monat auf warmes Wasser warten und dann funktionierte die Heizung nicht. Darauhin wurdde der Geiser ausgetauscht und Fliesen im Bad abgeschlagen.
Am 7.10.09 war die Vermieterin hier, hat sich das angeschaut und sagte mir dann, dass sie sich melden wird.
Ich habe einen Monat gewartet und sie dann angerufen. Tja, dort bekam ich nur zu hören "ich habe keine Zeit" und legt auf. Ich bin sauer, weil man dieser Frau wegen allem nachlaufen muss.
Gut, daraufhin hat mein Mann mit ihr gesprochen und sie sagte, mit einer Mietminderung würden wir nicht durchkommen.
Wir hätten durch die Mängel ja keine Nachteile.
Sehe ich etwas anders.
Letztens kam mir beim Ziehen eines Steckers die Steckdose entgegen.
Allerdings hat sie meinem Mann auch gesagt, er könne die Fliesen ja selbst fliesen, es sollte dann nur ordentlich sein und wir sollen ihr das ganze dann in Rechnung stellen.
Wie ist das? Kann ich jemanden beauftragen, dass er das macht und ihr dann die Rechnung geben? Oder muss ich es dann, wie sie sagte, selbst machen?
Ich halte von selbst machen nichts, denn wir beide haben kmeine Ahnung davon. Noch ewig warten, bis die Frau mal nen guten Tag hat, habe ich keine Lust.
Und wie sieht es mit einer Mietminderung aus?
Der Mangel an der Decke besteht schon seit unserem Einzug, der Mangel mit den Fliesen seit etwa 3 Monaten.
Hier Bilder davon:
http://img5.imagebanana.com/view/ii5iyle/IMG00183.JPG
http://img5.imagebanana.com/view/et6888nj/IMG00184.JPG
http://img5.imagebanana.com/view/7rwts6cj/IMG00185.JPG
http://img5.imagebanana.com/view/n03bizv/IMG00186.JPG

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

quote:
Darauhin wurdde der Geiser ausgetauscht

Was ist ein Geiser ???


Die Decke ist zwar häßlich, erfüllt aber noch die Funktion.
Somit dürfte kein Mangel vorliegen, da die Wohnung ja schon mit dieser Decke gemietet wurde.


Das sind 2 kaputte Fliesen (von wievielen?) wenn ich das richtig sehe?
Was hindert denn euch daran diese 2 auszutauschen?
Da dürfte eine Mietminderung von 5 EUR angemessen sein.



quote:
Letztens kam mir beim Ziehen eines Steckers die Steckdose entgegen.

Dabei handelt es sich um einen Mangel der Leib und Leben gefährdet. Dieser ist von Vermieter unverzüglich zu beseitigen.
Ein Schreiben (Einschreiben / Rückschein) mit kurzer Frist (4 Tage) in dem zur beseitigung aufgefordert wird und eine Ersatzvornahme auf Kosten des Vermieters ankündigen.

Macht die Vermieterin nichts, kann man einen Fachman beauftragen und die Rechnung von der Miete abziehen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 90x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

Betrifft Steckdose:

Wie wäre es denn damit, den Deckel abzuschrauben und die Steckdose wieder festzuschrauben ?

Bezüglich der Decke scheint nach dem Bild da lediglich eine Leiste zu fehlen ?



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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

quote:
Das ist falsch. Wenn die Instandsetzung (oder was auch immer) für Mai 09 zugesagt wurde, befindet sich die VM seit Juni dahingehend in Verzug. Eine Minderung dürfte also berechtigt sein.

Die mündliche Zusage kann aber vom Mieter nicht nachgewiesen werden, somit dürfte es daran scheitern.




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#6
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
uegelline
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also an der Decke fehlen alle 4 Leisten.
Zu den Fliesen..
Um das neu zu fliesen, müsste ich Geiser, meinetwegen auch Boiler, wahrscheinlich abmontieren.
Ich kann das nicht und ich möchte auch nichts kaputt machen.
Ich habe nochmal 2 Bilder gemacht. Es handelt sich eben nicht nur um 2 Fliesen.
Zur Steckdose: Ich habe den Stecker ganz normal gezogen, am Stecker, nicht am Kabel.

http://img5.imagebanana.com/view/wy4b99t1/IMG001832.JPG
http://img5.imagebanana.com/view/a7nbobr0/IMG001842.JPG


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#8
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Das sieht ja schon ganz anders aus, mit den Fliesen.

Ich würde sagen hier wäre dann eine Minderung von 30 EUR angebracht.

Aber effektiver dürfte folgende Maßnahme sein:
Ein Schreiben (Einschreiben / Rückschein) mit kurzer Frist (14 Tage) senden in dem die Mängel genau beschrieben werden (Fotos beilegen?) und zur beseitigung aufgefordert wird und eine Ersatzvornahme auf Kosten des Vermieters ankündigen.

Macht die Vermieterin nichts, kann man nach Ablauf der Frist einen Fachmann beauftragen und die Rechnung von der Miete abziehen. Oder man lässt den Handwerker die Rechnung direkt an die Vermieterin stellen.

quote:

Hier sollte vielleicht mal nachgefragt werden, wie denn der Stecker gezogen wurde.
Es gibt Leute, die ziehen die Stecker am Kabel raus, und wenn dann die Steckdose mit rausfliegt, sollte das niemanden verwundern.

Irrelevant, die Steckdose hat laut den Sicherheitsbestimmungen in der Wand zu bleiben, egal ob ich an Stecker oder Kabel ziehe.




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-- Editiert am 04.11.2009 22:30

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#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
Betrifft Steckdose:

Wie wäre es denn damit, den Deckel abzuschrauben und die Steckdose wieder festzuschrauben ?

[color=red]Wieso sollte der Mieter dem VM einen Gefallen tun, wenn dieser sich nicht an seine Zusagen hält ??[/color]

Bezüglich der Decke scheint nach dem Bild da lediglich eine Leiste zu fehlen ?

[color=red]Ja, da fragt man sich warum der VM dies nicht schon lange erledigt hat.[/color]





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#11
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Irrelevant, die Steckdose hat laut den Sicherheitsbestimmungen in der Wand zu bleiben, egal ob ich an Stecker oder Kabel ziehe.


Wenn wir diese Aussage mal physikalisch abklopfen, kommen wir darauf, daß es keineswegs irrelevant ist.





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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

quote:
Wenn wir diese Aussage mal physikalisch abklopfen, kommen wir darauf, daß es keineswegs irrelevant ist.


@LEGION
Chemie war mein Fach, Physik hatte ich abgewählt

Wenn ich am Kabel ziehe, wirken starke Kräfte auf den Stecker, dies kann dazu führen das Stecker und Kabel sich unplanmäßig voneinander trennen und somit die Gefahr des Stromschlages besteht
Deshalb sollten man immer an Stecker ziehen, dieser ist ausreichend fest konstruiert um diese Kräfte abzufangen.
Aber sollte nicht in beiden Fällen die jeweils gleiche Kraft auf die Steckdose wirken?




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#14
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich vermute mal, dass wenn man am Stecker zieht, die Kräfte eher im 90Grad Winkel zur Steckdose wirken, während man beim Ziehen am Kabel einen anderen Winkel hat und somit die Kontakte des Steckers in der Steckdoese verkanten können und somit die Steckdose sich aus der Wand löst.

Allerdings waren wir nicht dabei und somit wäre es mal wieder reines Wunschdenken von Morti, oder wie er immer schreibt eine "Dolchstosslegende", dass hier nun automaisch der Mieter Schuld wäre.

Gruß
Michael

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Ja stimmt, es gibt Kabel die mit dem Stecker in einer Linie sind und Kabel die abgewinkelt am Stecker montiert sind.
Ich bin automatisch davon ausgegangen das niemand so blöde wäre bei der abgewinkelten Version am Kabel zu ziehen, ist doch logisch das die in der Steckdose verkanten, gesunder Menschenverstand und so ...




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#16
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich denke, das geht auch, wenn es ein normaler Stecker ist und man das Kabel nicht im 90Gradwinkel zur Wand hat..... Je nah Winkel dürften sich die Kräfte mehr oder weniger auf die Steckdose übertragen.

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#17
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Hast recht ... mein Fehler ... :)


... obwohl ich auch da schon von intelligenten Exemplaren gehört habe ...





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-- Editiert am 05.11.2009 18:05

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#19
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
somit wäre es mal wieder reines Wunschdenken von Morti


Verstehe ich jetzt nicht.

So eine Steckdose hält sich in der Wand, indem zwei Krallen gegen Plastik gepresst werden.
Wenn nun über Ziehen des Steckers am Kabel im unguten Winkel dauernd negativ auf den Halt der Steckdose eingewirkt wird, ist es eben nur eine Frage der Zeit.



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#20
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

quote:
Wenn derjenige den Stecker von der Steckdose trennen will, ist dies ja wohl gerade der vorgefasste Plan.

Nein sicher nicht, aber wird aber leider trotdem oft gemacht.
Die Leute wundern sich dann nach einiger Zeit über ein kleines 'Feuerwerk' und rufen nach Garantie und Gewährleistung weil der Geräte-Hersteller so ein kaputtes Kabel geliefert hat.




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#22
 Von 
uegelline
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Würde mir eventuell jemand bei dem Schreiben an meine Vermieterin helfen?
Und ich habe die Miete für diesen Monat schon komplett überwiesen.
Kann ich sie rückwirkend mindern?

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