Hallo,
Mieter M und Vermieter V sind in einem Fall von Mietminderung. Mieter M hat vor Monaten angekündigt die Miete wegen lauten und belästigenden Nachbarn (inkl. Polizeieinsatz) zu mindern und dem Vermieter die aktuellen Einzugsermächtigung zur Lastschrift entzogen und eine neue Ermächtigung für die reduzierte Miete erteilt. Vermieter V widersprach der Minderung, räumte aber ein dass die Mietzahlungen nun unter Vorbehalt gelten.
Mangels Besserung hat Mieter M nun die Mietminderung umgesetzt indem zwei Mieten zurückgebucht und gleichzeitig eine halbe an den Vermieter überwiesen worden. Vermieter V hat nun mit Kündigung und Räumungsklage gedroht und per Mahnung (ohne Zugangs-Nachweis) Frist gesetzt, die offenen Forderungen zu begleichen. Diese Frist seit einer Woche abgelaufen und ein Gespräch mit der Vermieter ergab, dass er die Sachlage prüfen will, die fristl. Kündigung vom Tisch ist und dies in wenigen Tagen schriftlich bestätigt wird.
Nun bucht Vermieter V 2,5 Monatsmieten per Lastschrift von Mieter M ab obwohl er nur eine Einzugsermächtigung für eine bzw. die geminderte Miete hat. Gegegeben die Mietminderung ist rechtlich abgesichert. Welche Verstösse gegen BGB und StGB hat Vermieter V mit dieser Lastschrift begangen?
-- Editiert am 02.11.2010 19:15
Mietminderung - Vermieter zieht 2,5x Miete ein
2. November 2010
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Frage vom 2. November 2010 | 19:14
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
Mietminderung - Vermieter zieht 2,5x Miete ein
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