Mietminderung-Vermieter nimmt Anwalt/Kündigung

3. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Zephiris
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Mietminderung-Vermieter nimmt Anwalt/Kündigung

Guten Abend,

bin eben auf dieses Forum gestoßen und sehe das vielen geholfen werden kann. Nun mal sehen, vielleicht auch in meinem Fall.

Also folgendes:

Bin Einzelmieter einer Wohnung in einem 2 Familienhaus (was eher unterteilt wurde im nach hinein). Bin seid 6 Monaten dort. Nun nach dieser Zeit habe ich gestern ein schreiben verfasst wo mit mich heute der Makler und der Vermieter konfrontiert haben.
--Der Makler hat damals die Wohnung an mich vermietet, da der vermieter keine zeit hatte.--
Im ersten Gespräch ging ich mit dem Makler die einzelnen Punkte durch und er hat auf seiner Tastatur eingehämmert. --> Er rufe mich später wieder an, sobald er mit dem Vermieter gesprochen hat.
Kurze zeit später hatte ich den Vermieter am Apparat und wieder habe ich erklärt worum es mir ging. --> Am ende des Gespräches hat er mich darauf hingewiesen das er nun einen Anwalt auf meine Kosten einschalten wird.

Momentan bezahle ich die normale Miete wie sie hier in der Umgebung (normaler Mietpreis) berechnet wird. Aufgrund der Mängel, (die sich erst nach und nach ersichtlich zeigen) ich aber nicht bereit bin, weiter zu bezahlen. Desweiteren ist der Vermieter sich im klaren welche Mängel dort vorhanden sind, dazu habe ich ihn heute ernuet darauf hingewiesen. Zudem kann ich nicht einmal heitzen um überhaupt die Wohnungstemperatur anzuheben. Springt wohl erst ab 10°C und kälter an.

Da mir nun mulmig im Bauch ist, suche ich nach Rat. Da mir nicht vorschwebte vor Gericht anzutanzen oder noch zusätzliche Kosten (Anwalt/Gericht) aufgebürdet würden. Da ich mich persönlich, zumindest momentan, im Recht sehe.

Nun meine Frage(n)
Ist der Vermieter tatsächlich im Recht:
1. dass er mich kündigen kann wegen meiner aufgeführten Mängel?
2. dass er mir die Anwaltskosten seines Anwalts mir aufbürdet?
3. er nicht die Mängel beheben muss und auch nicht möchte, ich aber weiterhin die normale Miete zahlen müsse?

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Hier der Brief:
Sehr geehrter Herr XXX,

wie sie seid geraumer Zeit Wissen liegen folgende Mängel der Mietwohnung vor:

1. stark undichte Fenster
2. schwergängiges Fenster bei Eingangstür
3. Trittschalldämmung unzureichend
4. Schalldämmung unzureichend
5. Gestank durch Fäulnis in Wohnung/Flur
6. verschiedenfarbige Fliesen in Küche
7. Wohnungstemperatur unter 18°C
8. Terrasse unbenutzbar seid Vertragsbeginn
9. Hauseingangstür nicht schließbar/defekt
10. Haustür defekt

Aufgrund der damaligen Zusicherung einige dieser zu beheben, gebe ich eine letzte Frist von 4 Wochen diese zu beheben.
Ist bis zum 30.09.2012 keine Beseitigung der Mängel eingetreten oder Rückmeldung gekommen, setzte ich eine Mietminderung von 50 % an. Das macht bei 350€ Kaltmiete 175€ aus. Entspricht dann einer Warmmiete von 225 €.
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-- Editiert Zephiris am 03.09.2012 19:53

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Welche Baualtersklasse hat das Haus?

zu 1. Was genau meinst du damit?
zu 2. Was genau meinst du damit?
zu 3. Was genau meinst du damit?
zu 4. dito
zu 5. Hä?
zu 6. Ganz sicher kein Mangel.
zu 7. Wie, jetzt im Sommer?
zu 8. Warum?
zu 9. Was genau meinst du damit?
zu 10. dito

quote:
setzte ich eine Mietminderung von 50 % an


Klingt schon mal nach total überzogen.

quote:
1. dass er mich kündigen kann wegen meiner aufgeführten Mängel?


Nö, er kann dir einfach so kündigen, wenn es ein Zweifamilienhaus ist.

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1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Das würde nur zutreffen, wenn der Vermieter eine Wohnung im Zweifamilienhaus selbst bewohnt.


Davon ging ich aus.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zephiris
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Das stimmt, das es ein wenig verschwommen ist. Mir gingen gestern viele Dinge durch den Kopf.

Es gibt im Internet eine Mietminderungstabelle, nachder man sich richten kann. Die 50 % sind auf dessen aufgebaut. Dort steht auch was mit mehrfarbigen Fliesen oder eben der Trittschalldämmung.

Zu der Kündigung seinerseits, weiss ich inzwischen das es so ohne weiteres nicht vollzogen werden kann. Da er nicht im selben Haus wohnt.
Sämtliche Punkte wurden mit dem Vermieter durchgesprochen und habe ihn darauf auch hingewiesen.
1. Fenster sind ziehen im geschlossenen Zustand
2. Fenster lässt sich mit extremster Kraftaufwand schliessen, dabei zersört man aber die Profile des Fenster´s
3. Höre über mir meine Mieter laufen
4. Es stinkt extrem in der Wohnung und Im Flur. Scheinbar fault unter dem Haus etwas weg...
6. doch
7. Sommer? Temperaturen ausserhalb bei 16° und innen eben auch? Kann nicht einmal heizen um dementgegenzuwirken.
8.Verwucherung seid dem und es liegen dort nur 5 kleine Wegsteine auf 2.5m x 4 meter^^ - soll terrasse sein
9. und 10. behebt er anscheinend durch seinen Bruder...

Und zur Frage wie alt das Haus ist .. nunja wurde wohl mal Renoviert und die Hauseingangstür versetzt, sowie diverse Wände. Damit ihr einen Wert hab, sage ich mal vielleicht 40 Jahre.

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#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

6) inwiefern schränkt Dich denn die andere Farbe der Kachel bei der Benutzung ein? Mal abgesehen davon, dass Du Dir das doch bei der Besichtigung angesehen haben musst. Vielleicht findet das Dein Vermieter schick; manche Leute finden sogar, dass altrosa eine tolle Farbe sei.

8) Die Terasse hast Du ja auch schon so vorgefunden; schuldet Dir Dein Vermieter überhaupt eine (Mietvertrag)?

3) Auch nicht unbedingt ein Mangel an der Mietsache - vielleicht ist's ein altes Haus oder die Bewohner oben treten laut auf.

7) ich hab hier auch die Heizung aus, Fenster offen und schnuckelige 22° C im Raum. Ist ganz angenehm. Was ist bei Dir anders?

5) Und warum macht das keiner weg? Hat der Vermieter das hingelegt?

Alles in allem kann ich da auch keine 50%ige Minderung sehen. Ich glaub nicht, dass die Idee sooo gut war... :-(

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)


Vorab:
1. Für Mängel, die im Mietvertrag oder den eventuell dazugehörigen Vereinbarungen und Absprachen genannt wurden, könnten unter Umständen kein Minderungsrecht bestehen.

2. Sind Ihre Mängel berechtigt und erheblich können Sie in bestimmtem Maß

- Miete mindern
- außerordentlich kündigen
- Schadenersatz fordern (z.B. wegen Beschädigung von Sachen

3. Ob und inwieweit die beschriebenen Mängel erheblich sind, kann man als Aussenstehender nicht beurteilen. Hierzu sollten Sie sich fachkundigen Rat (Rechtsanwalt oder Mieterverein) holen.

Kleiner Tipp: Nur für den Fall , dass Ihnen die Beauftragung eines Rechtsanwalts finanziell nicht möglich ist, sollten Sie sich über die "Prozesskostenhilfe" informieren.


Zu Ihren Fragen:

quote:
1. dass er mich kündigen kann wegen meiner aufgeführten Mängel?


Nein! Ganz im Gegenteil.


quote:
2. dass er mir die Anwaltskosten seines Anwalts mir aufbürdet?


Nur soweit Ihre Mängelanzeige unberechtigt ist.


quote:
3. er nicht die Mängel beheben muss und auch nicht möchte, ich aber weiterhin die normale Miete zahlen müsse


Nein! Und Achtung: Wenn Sie weiterhin die volle Miete zahlen, und keine Mietminderung beanspruchen, könnte Ihr Minderungsrecht sogar unter bestimmten Voraussetzungen verfallen. (BGH, Az. VII ZR 274/02)


Alles Gute!

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"Wer nichts weiß, muss alles glauben.

(Marie von Ebner-Eschenbach)"

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Die Ursprungsfrage - hast du überhaupt einen gültigen Mietvertrag, d.h. war der Makler überhaupt berechtigt, im Namen des Vermieters zu unterschreiben?

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Zephiris
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Terrasse ist im vertraglich schriftlich festgehalten. Und hier wo ich wohne, ist es morgends auch mal unter 16 grad. Nachts sogar 14 °C... wieso ist das so unglaubwürdig?

Nun die Heizung schaltet sich automatisch ein. Wie gesagt erst unter 0°C. Und in meiner Wohnung ist seid einigen Tagen unter 16°C bzw genau 16 grad. Habe dafür auch Augenzeugen, wie meine Nachbarn oder Vormieterin.

Absprachen sind nur mündlich, einmal das er diesen Sommer die Terrasse bauen wollte bzw verbessern oder eben die Küche einbauen lassen wollte.

Nun und das mit dem Gestank kommt unter dem Boden raus. Was da genau ist weiss ich nicht. Es sei man reisst den Boden auf.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Es gibt im Internet eine Mietminderungstabelle, nachder man sich richten kann. Die 50 % sind auf dessen aufgebaut. Dort steht auch was mit mehrfarbigen Fliesen oder eben der Trittschalldämmung.


In den Mietminderungstabellen findet man nur Einzelfallentscheidungen. Vor allem weißt du nicht, worum es konkret in dem jeweiligen Urteil ging, also weißt du nicht, ob sie auf deine Sachen überhaupt anwendbar sind. WEnn die Fliesen schon bei Besichtigung und Einzug verschiedenfarbig sind, dann sind sie der angemietete und damit vertragsgerechte Zustand und sowas rechtfertigt ganz sicher keine Mietminderung.
Was die übrigen Sachen angeht haben die Anderen ja schon geantwortet.

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