Mietminderung - Vermieter hat nicht auf Mangelanzeigen reagiert

6. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.01.2017 13:50:50
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung - Vermieter hat nicht auf Mangelanzeigen reagiert

Guten Tag,

ich habe eine Frage zum Thema Mietminderung und zwar:

Klopfgeräusche wurden von der Heizung und Rohren während der Heizperiode in meiner Wohnung gemacht. Die Geräusche haben mich in den Wahnsinn getrieben: ein teilweise sehr lautes wiederkehrendes Klopfen, das oft stundenlang dauern konnten, auch in der Nacht, also sehr nervig. Das Problem bzw. der Mangel habe ich der Hausverwaltung mitgeteilt. Darauf erfolgte keine Rückmeldung.

Nochmal habe ich die Hausverwaltung und auch sogar direkt den Vermieter angeschrieben und um Sie erneut darauf hinzuweisen. Dazu hatte ich auch angedeutet, dass ich die Miete dementsprechend mindern würde, wenn Sie nicht auf die Mangelanzeige reagieren würden. Nachher haben die beiden überhaupt nicht auf meine Korrespondenz reagiert. Die Miete habe ich dementsprechend anhand Informationen des Mieterbunds um 17% gemindert.

Nachher habe ich trotzdem die Hausverwaltung noch zweimal wegen des Mangels angeschrieben. Zudem hat der Mieterbund der Hausverwaltung insgesamt dreimal diesbezüglich geschrieben. Darauf erfolgte keinerlei Rückmeldung. Weiterhin habe ich dem Vermieter eine geminderte Miete bezahlt.

Bei der Kündigung des Mietvertrags hat die Hausverwaltung die „Nachzahlung" der gesamten Differenz zwischen der vereinbarten Miete (ohne Mietminderung) und der geminderten Miete über den entsprechenden Zeitraum gefordert. Die Hausverwaltung weigert sich, mir meine Kaution zurückzuzahlen, um die geforderte „Nachzahlung" der geminderten Miete teilweise abzudecken.

Ich finde es einfach so unfassbar, dass die Hausverwaltung und der Vermieter so lang und absichtlich nicht auf meine Mangelanzeigen reagieren und nachher eine „Nachzahlung" fordern. Unter den Umständen darf der Vermieter meine Kaution behalten? Unter den Umständen darf der Vermieter eine „Nachzahlung" fordern? Ich wohne seit eineinhalb Jahren nicht mehr also leider bin ich mir bin mir sicher, es besteht ein nachträgliches Nachweisproblem.

Mit freundlichen Grüßen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat:
Unter den Umständen darf der Vermieter meine Kaution behalten? Unter den Umständen darf der Vermieter eine „Nachzahlung" fordern?

Das ist meiner Meinung nach erstmal der falsche Ansatz. Der Vermieter behält einfach die Kaution und jetzt musst du überlegen, ob du Klage gegen den ehemaligen Vermieter auf Rückzahlung der Kaution einrichten willst. Der Vermieter kann problemlos nachweisen, dass du mehrere Monate zuwenig Miete bezahlt hast. Jetzt musst du nachweisen, dass dies berechtigt geschehen ist.

Wenn auch der Mieterbund die Hausverwaltung angeschrieben hat, so ist vermutlich die Mängelanzeige beweisbar. Gibt es denn irgendwelche Beweise für den Mangel selber?

Ansonsten müsste man nämlich versuchen, mit dem Verhalten (besser Nichtstun) des Vermieters zu argumentieren und dann wird es schwierig. Wenn der Vermieter bzw. die beauftragte Hausverwaltung nie reagiert hat, so könnte man versuchen, dies als konkludente Zustimmung zur Mietminderung zu werten. Das ist aber ein ganz dünnes Brett. Vielleicht kann man das Verhalten des Vermieters als rechtsmissbräuchlich einstufen, da er weder überprüft hat, ob ein Mangel vorliegt, noch der Mietminderung widersprochen hat. Ohne einen Anwalt geht das aber mit ziemlicher Sicherheit schief.

Von daher musst du abwägen, ob sich das Risiko lohnt (was vermutlich auch genau das ist, worauf der Vermieter setzt). Besteht denn über den Mieterbund keine Rechtsschutzversicherung? Dann würde ich das über die laufen lassen und zumindest mal eine professionelle Einschätzung eines Anwaltes einholen.

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#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Gibt es denn irgendwelche Beweise für den Mangel selber?


Das ist der Hauptknackpunkt. Der Mieter muss gerichtsfest beweisen, wie groß die Beeinträchtigung war.

Zeugen, Lärmprotokoll, Sachverständiger.

Vor der Mietminderung hätte mal die Ersatzvorwegnahme angedroht gehört.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Vor der Mietminderung hätte mal die Ersatzvorwegnahme angedroht gehört.

Notwendig ist das nicht und ich sehe bei dem beschriebenen Mangel auch keinen Sinn darin. Klopfgeräusche in der Heizung wird der Mieter in seiner Wohnung vermutlich eher nicht beseitigen können. Die Heizungsanlage des Hauses ist aber hoffentlich vorm Zugriff einzelner Mieter geschützt. Selbst wenn nicht kann man wohl keinem Mieter raten, selber einen Handwerker zu beauftragen, der an der Heizungsanlage herumschraubt. Das Risiko ist viel zu groß.

Eine Klage auf Mängelbeseitigung wäre eine Möglichkeit gewesen. Oder der Mieter zieht aus, wie er es offensichtlich getan hat.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von ek8ooip):
Dazu hatte ich auch angedeutet, dass ich die Miete dementsprechend mindern würde, wenn Sie nicht auf die Mangelanzeige reagieren würden. Nachher haben die beiden überhaupt nicht auf meine Korrespondenz reagiert. Die Miete habe ich dementsprechend anhand Informationen des Mieterbunds um 17% gemindert.
Nachher habe ich trotzdem die Hausverwaltung noch zweimal wegen des Mangels angeschrieben. Zudem hat der Mieterbund der Hausverwaltung insgesamt dreimal diesbezüglich geschrieben. Darauf erfolgte keinerlei Rückmeldung.

Das macht den Eindruck, sofern die Mietminderung schon mehrere Monate her ist, das der Vermieter der Mietminderung zugestimmt hatte, da ja keine Mahnung kam.
Also einfach dem Vermieter eine Frist auf Rückzahlung setzen, denn der Mietminderung hätte er gleich widersprechen müssen, bei Ablauf der Frist, beim Amtsgericht den Mahnbescheid gegen den Vermieter einreichen, die Angestellten dort helfen beim Ausfüllen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Katharina91123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 20x hilfreich)

Klopfgeräusche aus der Heizung - das könnte eventuell daran liegen, dass die Heizung entlüftet werden muss. Da der Mieter das aber machen darf, aber nicht muss (selbst wenn er dazu aufgefordert wird, wird das einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten), bist du mit der Mietminderung im Recht. Quelle: http://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/kleinreparatur-heizung-entlueften/
Für die Zukunft würde ich bei solchen Fällen auch eine Ersatzvornahme mit Frist ankündigen und den Mangel dann selbst reparieren lassen. Die Kosten dann dem Vermieter in Rechnung stellen. Im schlimmsten Fall behält er dann am Ende die Kaution trotzdem ein, aber der Mangel ist erst mal behoben und man hat nicht den Stress mit Kündigung und Umzug.
Fürs weitere Vorgehen halte ich den Weg von 0815Frager für sinnvoll.

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