Hallo zusammen,
man nehme mal folgenden Fall an.
Ein Vermieter wird telefonisch und postalisch (Brief wurde unter Zeugen in den Briefkasten des Vermieters geworfen, weil er direkt neben an wohnt) über eine Mietminderung informiert.
Die Miete wird auch mit dem Verwendungszweck "geminderte Miete" überwiesen. Seitens des Vermieters erfolgt 3 Monate (bis zum Auszug) keine Reaktion.
Nach Auszug erhält der ehemalige Mieter die Nebenkostenabrechnung, diese Falsch ist, da der Vermieter die Minderung der Miete einfach als nicht gezahlte Neben/Betriebskosten ausweist. Nach Anruf beim Vermieter erhält der Mieter die korrigierte NK/BK Abrechnung.
Vermieter überweist nun das Kautionsguthaben, aber kürzt das Guthaben um die geminderte Miete.
Vermieter meint das er nix von einer Minderung wußte (Telefonat, Schreiben und Überweisung)und auch nie ein Schreiben darüber erhalten hat.
Darf der Vermieter das und wie bekommt man sein restliches Geld zurück.
Dankbar um jede Antwort und Hilfestellung.
MFG
Journal
Wie erhält man dieses Geld
Mietminderung/ Kautionsrückzahlung
6. Januar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 6. Januar 2007 | 21:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung/ Kautionsrückzahlung
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2007 | 10:18
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... der vm darf so nicht vorgehen. korrekt wäre es, die mietminderung anzugreifen. aber da er behauptet, nie nicht davon gewusst zu haben, wird es wohl streitig werden.
ein direkter weg, ihn zum handeln zu zwingen, wäre über einen mahnbescheid. dazu bitte googlen.
#2
Antwort vom 12. Januar 2007 | 20:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort.
Der DMB und die Rechtschutz wird es jetzt richten, damit der VM nicht einfach so davon kommt.
Und jetzt?
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