Mietminderung (Heizungsprobleme + Schimmel)

6. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
talima
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Mietminderung (Heizungsprobleme + Schimmel)

Guten Tag,

ich habe in einem Zimmer meiner Wohnung das Problem, dass die Heizung nicht auf der Fensterseite sondern auf der gegenüberliegenden Seite an der anderen Wand angebracht ist. D.h. der Luftstrom geht zum Einen nicht vom Fenster in den Raum rein, sondern von der linken Wand zur rechten Wand. Infolgedessen ist es für mich unmöglich die Fensterseite des Raumes vernünftig zu beheizen, da die Fassade hier zusätzlich auch noch schlecht isoliert ist. Die Wand zur Außenseite der Wohnung ist (von der Hausverwaltung nachgemessen) im November (!) im Raum mit 12°C gemessen worden. Wie kalt sie jetzt ist bei -14°C Außentemperatur wage ich nicht zu schätzen. Die Wand ist so kühl, dass sich dort Schimmel gebildet hat weil die warme Luft an der warmen Wand kondensiert.

Die Hausverwaltung wurde hierauf bereits Anfang November telefonisch aufmerksam gemacht. Es kam ein Außendienstmitarbeiter vorbei und stimmte uns zu: Kein Lüftungsfehler, Wand zu kalt - infolge Schimmelbildung - Heizungsumsetzung zum Fenster hin nötig. Über die Wochen hinweg habe ich mehrere Telefonate geführt und wurde immer wieder vertröstet mit diversen Ausflüchten. Auf meine Aufforderung zur kurzfristigen Beseitigung des Schimmels kam ein Maler, der oberflächlich abgewischt hat.

Bis heute ist nichts passiert und ich möchte eine Mietminderung vornehmen. Meine Anklagepunkte sind, dass der Raum nicht bewohnbar ist weil er in der einen Hälfte extrem kalt ist (Heizung muss ganz aufgedreht werden, um dort leben zu können) und infolgedessen ist nun auch Schimmel entstanden der nicht fachgerecht beseitigt wurde. Die Mängel sind seit November bekannt - mir ist der Mangel mündlich bestätigt worden - auch, dass hier Maßnahmen ergriffen werden müssen (Heizung umsetzen, Wand neu verputzen+tapezieren. Ich habe keine schriftliche Frist formuliert, möchte jetzt aber die Miete kürzen. Die Miete wird per Bankeinzug eingezogen. Mein Plan war den Bankeinzug zurückzunehmen und eine Kaltmietenkorrektur um 25% vorzunehmen und den Betrag zu überweisen. Vorher ein schriftlicher Bescheid über diese Maßnahme und die angeführten Mängel.

Meine Frage: Ist es rechtens, dass ich ohne schriftlich eine Frist gesetzt zu haben nun die Miete kürze ? Ich habe mehrere Male telefonisch Kontakt gehabt und der Mangel ist schon lange bekannt. Bei mir kommt in zwei Tagen ein erneuter Vertreter und will es sich NOCHMAL angucken obwohl bereits alles einschlägig bekannt und protokolliert ist. Die Anrufe kann ich nachweisen - ich habe eine Anrufprotokollierung. Auch für die Bestätitung des Mangels bzgl. Heizung habe ich einen Zeugen. Die Schimmelschäden wurden bereits im November von mir fotografiert.

Mit freundlichen Grüßen

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7 Antworten
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#2
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)


quote:
Es gibt kein Anrecht darauf, dass man eine Heizung nur auf 2 oder 3 stellen braucht, um die vorgeschriebene Temperatur zu erreichen.




Dann hätten Thermostatventile ihren Sinn verloren, wenn dem so wäre.

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#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Was denkst du denn, ab wann man auf 5 dreht? Bei Minus 30 oder 40°C?


In dem Heizkörper brennt kein Feuer....


Die Stufe 5 bedeutet, dass man auch das Thermostatventil ausbauen könnte.
Sinn eines solchen Ventils ist, dass bei Erreichen der eingestellten Raumtemperatur sich der Heizkörper abschaltet.

Meine Heizkörper z.B. schalten auch bei diesen Temperaturen auf der Stufe 3 vollständig ab, die Raumtemperatur bleibt sehr l a n g e erhalten.


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-- Editiert meri am 07.02.2012 09:19

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#5
 Von 
talima
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat:
Die Feuchtigkeit kondensiert an der kältesten Stelle, nicht an der warmen Wand.


Ich habe mich verschrieben. Natürlich meine ich, dass die warme Luft an der kalten Wand kondensiert.


Vielen Dank für die Antworten. Meine Frage bezieht sich jedoch auf die Fristsetzung bzgl. der Mietkürzung und inwiefern der Vermieter nun Zeit hatte sich informierterweise um die Angelegenheit zu kümmern.

-- Editiert talima am 07.02.2012 12:18

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#7
 Von 
talima
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Die geklammerte Stelle meine ich dahingehend, dass ich mich in der kalten Stelle des Raumes nicht längerfristig aufhalten kann wenn die Heizung nicht dauerhaft auf Stufe 5 steht. Der Fußboden und die Wand ist dort so kalt, dass eine Erwärmung quasi nicht stattfindet. Fenster sind abgedichtet - ich lebe im Erdgeschoss (Kälte auch von unten). Und der Schimmel ist eine Folge davon, da ich diese Stelle des Raumes einfach nicht warm bekomme.

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