Mietminderung Dachfenster undicht

27. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Felix.b.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung Dachfenster undicht

Hi. Ich wohne seit März in einer neuen Wohnung. Seit August läuft Regenwasser beim Dachfenster herein und ich habe es gleich schriftlich per Whatsapp meinem Vermieter berichtet. Seit damals ist nichts mehr passiert! Zwei Handwerker waren da die sich das aber nur angeschaut haben aber nichts gemacht haben. Ich habe dann immer wieder nachgehackt wie es und wann es weiter geht. Es läuft seit dem jedes mal Wasser rein und ich weiß nicht mehr was ich noch tun soll. Kann ich selbst eine Firma beauftragen oder wenigstens was mit der Miete machen?
LG Felix

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Felix.b.):
ich habe es gleich schriftlich per Whatsapp meinem Vermieter berichte


Na dann nehmen Sie noch mal Stift und Papier zur Hand, melden den Mangel "in echt schriftlich" und fordern Ihren VM auf den Mangel zügig zu beheben (10-14 Tage).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zur Klarstellung: Der Mieter ist zur Meldung des Mangels verpflichtet. Es ist keine Form vorgeschrieben, wie diese Meldung zu erfolgen hat. Bei wichtigen Dingen empfiehlt es sich natürlich, dies nachweisbar zu tun. Ein einfacher Brief hilft dabei genausowenig wie eine sms oder whatssapp Nachricht. Nur wenn der Vermieter darauf irgendwie reagiert, wird man einen Nachweis haben, dass überhaupt etwas den Vermieter erreicht hat.

Daher ist der Hinweis von AltesHaus nicht sinnvoll. Wenn wie hier seit Wochen nichts geschieht, wäre in der Tat eine nachweisbare Mängelmeldung mit Fristsetzung hilfreicher. Dazu brauch es jedoch mehr als Stift und Papier.

EIne Möglichkeit wäre, einen Brief zu schreiben, diesen von einem anderen lesen zu lassen und diesen anderen zu bitten, den Brief entweder direkt in den Vermieterbriefkasten zu stecken oder als Einwurfeinschreiben zur Post zu bringen. Dann kann der Zeuge den Inhalt und die Zustellung bezeugen, wobei bei einem Einwurfeinschreiben noch der Schrieb vom Postboten dazukommt.

Im Brief wäre eine Fristsetzung von vielleicht 14 Tagen sinnvoll. Bis dahin soll der Vermieter den Mangel beseitigt haben. Ansonsten würdest du einen Dachdecker mit einer provisorischen Reparatur beauftragen und die Kosten von der Miete einbehalten.

Das Problem: Ich mag diese sogenannte Selbstvornahme nicht. Denn du musst dem Dachdecker gegenüber die Rechnung begleichen und dir dann irgendwie das Geld wiederholen. Das funktioniert nur, wenn die Kosten wirklich notwendig waren. Zudem haftest du gegenüber dem Vermieter auch für Fehler deines Handwerkers. Daher sehe ich so etwas immer nur als letzten Ausweg. Wenn du den Vermieter anderswie zum Handeln bewegen kannst, ist es deutlich ungefährlicher für dich.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zur Klarstellung: Der Mieter ist zur Meldung des Mangels verpflichtet. Es ist keine Form vorgeschrieben, wie diese Meldung zu erfolgen hat.


Ja genau, man könnte auch trommeln, Rauchzeichen abgeben oder tanzen (macht aber wenig Sinn, gleich einer WhatsApp).

Was ist los mit Ihnen cauchy ... , so lebensfremd können doch selbst Sie nicht sein.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Es regnet rein. Da macht es Sinn, den Vermieter sofort zu kontaktieren. Im Zweifel ist eine sofortige Meldung sogar notwendig, um weitere Schäden zu vermeiden. Telefon und whatsapp sind da durchaus geeignete und gebräuchliche Mittel. Offenbar hat die Nachricht auch eine Reaktion hervorgerufen, die Handwerker sind ja nicht aus Zufall vorbeigekommen. Von daher gibt es zumindest mal ein Indiz, dass eine Mängelmeldung erfolgte. Das ist im Sinne von § 536c BGB vollständig ausreichend.

Wenn dann aber nach Wochen der Schaden nicht repariert wird, so geht es in Richtung Selbstvornahme, Schadensersatz und Mietminderung (das war ja auch der eigentliche Titel des Threads). Und dafür ist eine nachweisbare Schadensmeldung sinnvoll. Nicht notwendig, aber sinnvoll. Zudem wird sie dem Anliegen dem Vermieter gegenüber häufig mehr Gewicht verleihen.

Ein Brief ist aber noch weniger nachweisbar als eine whatsapp. Denn der Brief muss nicht ankommen und dann hat der Versender absolut nichts in der Hand. Daher ist der wesentliche Punkt die Nachweisbarkeit von Inhalt und Zustellung des Schreibens.

PS: Ich habe mich absichtlich nicht zur Mietminderung geäußert. Eine Mietminderung ist auch rückwirkend möglich, solange der Mangel nur gemeldet wurde. Während eines solchen Akut-Mangels sollte man sich meiner Meinung nach aber nicht in sowas verzetteln. Wichtigster Punkt ist erstmal die Beseitigung des Mangels. Danach kann man sich überlegen, wie stark die Einschränkungen durch den Mangel waren.

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