Mietminderung (Schimmel, Durchfeuchtung, Kälte)

16. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)
Mietminderung (Schimmel, Durchfeuchtung, Kälte)

Hallo,

ich bewohne jetzt seit 2 Jahren eine 1-Zimmer Whg. mit diversen Mängel. Ich habe die Vermieterin bis jetzt min. 5 Mal auf diese Mändel aufmerksam gemacht. Nach meinen Anschreiben kam immer umgehender Rückruf und es kam jmd. um sich die Sache anzusehen, dann ist nichts weiter passiert.

Nun zu den Mängeln:
-In der Küche bildet sich an den Fugen zwischen den Fliesen und an der Wand immer wieder Schimmel seit 2 Jahren! Es wurde vor 2 Jahren festgestellt, dass die Aussenwand undicht war, diese wurde angeblich abgedichtet, aber Schimmeln tut es immer noch. (Der Schimmel wird seit 2 Jahren alle 2 Tage mit Schimmelentferner beseitigt)
-Die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung beträgt durchschnittlich 60%, was zur weiteren Schimmelbildung in der Whg. führt.
-Die Temperatur in der Wohnung liegt bei voller Heizleistung der vorhandenen Heizungen bei ca. 15 Grad im Winter.
-Die Seitenwände sind in Richtung Decke vor einigen Monaten komplett durchnässt gewesen, was auf ein undichtes Dach schließen lässt. (Wurde 3 Mal geprüft aber angeblich keine undichte Stelle gefunden)

Ist unter Berücksichtigung dieser Mängel eine Mietminderung möglich und wenn ja wie hoch sollte diese ca. ausfallen?

Die einzige Möglichkeit die Mängel zu beheben liegt lt. Aussage eines Baugutachters (nur Bekannter) in der Trockenlegung aller Wände, neu verputzen und Dämmung der Whg. an Außenwänden und Dach. Dazu wird die Vermieterin aber nicht bereit sein, wie sollte man hier am besten vorgehen.

Problem an der Ganzen Sache ist, die Vermieterin reagiert schnell, schickt jmd. vorbei der das ganze beheben soll. Es wird jedoch (wenn überhaupt) nur so behoben, dass das Problem in 2 Wochen wieder auftritt...

Vielen Dank schon Mal für alle Antworten.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung beträgt durchschnittlich 60%, was zur weiteren Schimmelbildung in der Whg. führt.

Wird denn täglich ordentlich gelüftet ?

quote:
-Die Temperatur in der Wohnung liegt bei voller Heizleistung der vorhandenen Heizungen bei ca. 15 Grad im Winter.

Warum ?

quote:
Ist unter Berücksichtigung dieser Mängel eine Mietminderung möglich und wenn ja wie hoch sollte diese ca. ausfallen?

Wie lange willst Du eigentlich noch in der WHG leben ?

quote:
Dazu wird die Vermieterin aber nicht bereit sein, wie sollte man hier am besten vorgehen.

Wer hindert dich fristgemäß zu kündigen ?

quote:
die Vermieterin reagiert schnell,

Normaler Standard.

quote:
Es wird jedoch (wenn überhaupt) nur so behoben, dass das Problem in 2 Wochen wieder auftritt...

Weiß das die VM ?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

quote:
Wird denn täglich ordentlich gelüftet ?


Natürlich wird täglich gelüftet, es liegt einfach daran das die Wand feucht ist.

quote:
Warum ?


Schlechte Dämmung...Zu wenig Heizungen für die Wohungsgröße.

quote:
Wie lange willst Du eigentlich noch in der WHG leben ?


Ist das relevant für meine Frage? Ich denke Mal min. noch 2 Jahre. Habe derzeit leider keine andere Möglichkeit.

quote:
Wer hindert dich fristgemäß zu kündigen ?


Beantwortet auch nicht wirklich meine Frage. Ich möchte definitiv in der Wohung wohnen bleiben, jedoch wäre es mir schon lieb wenn die Mängel behoben werden oder ich die Miete dementsprechend mindern kann, dass ich mich selber um das Problem kümmere.

quote:
Weiß das die VM ?


Ja das weiß die Vermieterin. Der Mauerer und der Dachdecker die mehrmals hier waren, haben sogar mehrfach die Vermieterin darauf hingewiesen, dass das nicht die Lösung für das Problem ist. Die Vermieterin war jedoch von den zu Hohen Kosten abgeschreckt, die durch die komplette Behebung aller Mängel entstehen würden.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

Keiner eine Idee?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Die Vermieterin war jedoch von den zu Hohen Kosten abgeschreckt,

Wärst Du das nicht auch ?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

Wollen wir hier Grundsatzdiskussionen führen?!

Aber um deine Frage zu beantworten. Ja natürlich wäre ich von den Hohen Kosten abgeschreckt, jedoch muss hier trotzdem Abhilfe geschaffen werden. Dies könnte z.B. durch eine Mietminderung geschehen. Durch die daraus resultierende Ersparnisse wäre der Mieter in der Lage selbst tätig zu werden.

Und genau das ist hier die Frage. Bin ich auf die Kulanz der Vermieterin angewiesen oder habe ich das RECHT darauf die Miete zu mindern, bis die Probleme behoben sind.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

http://www.pohritzsch.de/pohritzsch/wohnungen/heizen.html :
"Ansprüche des Mieters

Wird nicht ordentlich geheizt, kann der Mieter die Miete mindern, und zwar je nach dem, wie weit das Thermometer fällt, von 20 % der Miete bis zum Totaleinbehalt: Die Höhe der Minderung muss natürlich für jeden Einzelfall speziell bestimmt werden. Anhaltspunkte bieten aber immerhin die folgenden Entscheidungen:

Bei einer Zimmertemperatur von tagsüber nur 16 bis 18° hat das Amtsgericht Köln (WM 78, S. 189) eine Minderung von 20 % angenommen."



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#7
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Du kannst schlecht wegen Schimmelbildung mindern wenn dort nicht richtig geheizt wird.

Aber wegen der Heizung 20% kannst du sicher mindern. Vermutlich wird der VM auch 30% einfach hinnehmen.

Warum wohnt man 2 Jahre so - gibt es nichts besseres


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