Hallo zusammen.
Meine Großmutter ist anfagng Dezember 2004 verstorben. Sie hat keinen befristeten Mietvertrag gehabt. Sie wohnte dort seit 1987. Welche Kündigungsfrist muß in diesem Fall eingehalten werden?
Die Wohnung wurde zum 01.01.2005 vollständig geräumt.
Danke schon einmal für die Antwort.
Mietkündigung bei Todesfall
4. Januar 2005
Thema abonnieren
Frage vom 4. Januar 2005 | 17:11
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkündigung bei Todesfall
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Januar 2005 | 17:25
Von
Status: Unbeschreiblich (47456 Beiträge, 16800x hilfreich)
Die Kündigung kann innerhalb von einem Monat nach dem Tod mit gesetzlicher Frist erfolgen, d.h. 3 Monate. Wenn Du die Kündigung spätestens am 5. Januar 2005 beim Vermieter abgibst, kannst Du noch zum 31.03.2005 kündigen. Voraussetzung ist zudem, dass Deine Oma nach dem 05.12.2004 gestorben ist. Da der 5. Januar schon morgen ist, musst Du die Kündigung persönlich abgeben, da ansonsten der rechtzeitige Zugang beim Vermieter nicht mehr gewährleistet ist.
Danach (> 1 Monat nach dem Tod der Oma) gilt die Kündigungsfrist laut Mietvertrag. Bei Altverträgen (bis 30.09.2001) kann die Kündigungsfrist bis zu 12 Monate betragen.
Und jetzt?
Schon
266.492
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
14 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten