Hallo,
wie schreibe ich eine Kündigung für meine Mitbewohnerin die nie
einen Mietvertrag unterschrieben hat?
Sie ist beim Mieterschutzbund und wird sich dagegen währen, ich
will da auf nummer sicher gehen!
Vordruck wäre spitze.
Danke im voraus...
Gruß
Mietkündigung - wie schreibe ich eine Kündigung für meine Mitbewohnerin ohne Mietvertrag?
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
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Hallo,
also ich bin Mieter und habe seit 12/2008 eine WG Mietbewohnerin die bis jetzt
NIE ein Mietvertrag unterschrieben hat und ich möchte sie jetzt
wieder aus der Wohnung haben weil es garnicht funktioniert und ich
weiß nicht wie ich das am besten anstelle und wie ich am besten
den Kündigungsschreiben aufsetzten soll, das sie mir nicht doch noch ans
Bein pinkeln kann! Sie kam schon mit der drohung das sie beim
Mieterschutzbund sei und ich sie nicht raus werfen kann.
Wie muß das Kündigungsschreiben aussehen?
HILFE wie soll ich damit umgehen!!!
MFG
-- Editiert am 22.07.2009 16:16
--- editiert vom Admin
Hallo,
ich habe einen Mietvertrag von meiner Vermieterin, wo ich alleiniger Mieter bin. Einen Vertrag für die Mitbewohnerin entsteht nicht (auch keinen unterschriebenen).
Das Zimmer in´dem sie wohnt ist nicht möbliert vermietet.
MFG
Hallo,
ich habe einen Mietvertrag von meiner Vermieterin, wo ich alleiniger Mieter bin. Einen Vertrag für die Mitbewohnerin entsteht nicht (auch keinen unterschriebenen).
Das Zimmer in´dem sie wohnt ist nicht möbliert vermietet.
MFG
--- editiert vom Admin
Hallo habe mir den Entwurf schicken lassen, klappt das so. Was denkt
ihr???
Kündigung ihres Wohnverhältnisses
Sehr geehrte Frau ......,
hiermit kündige ich das unbefristigte Wohnverhältnis über den Wohnraum in der Sterngasse ..., in .... aufgrund von Eigenbedarf am 01.08.2009.
Sie haben eine 3 monatige Kündigungsfrist, d. h. die Schlüsselübergabe findet spätestens am 31.10.2009 in den bisher bewohnten Raum statt.
Rein vorsorglich erkläre ich zusätzlich die Kündigung zum nächsten zulässigen Termin.
Ich mache folgendes berechtigtes Interesse geltend:
Da mein gegenwärtiger Wohnraum aufgrund der geänderten Lebenssituation nicht mehr ausreicht, benötige ich den an Sie vermieteten Raum als Wohnung für mich und meine Freundin.
Ich weise sie darauf hin, das Sie gemäß § 574 BGB
schriftlich ihren Widerspruch gegen die Kündigung erklären und die Fortsetzung des Mietverhältnisses im Sinne des § 574 a BGB
verlangen können, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung meiner berechtigten Interesse nicht zu rechtfertigen ist. Ich weise sie weiterhin darauf hin, dass ich die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen kann, wenn Sie mir den Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses erklärt haben.
Mit freundlichen Grüßen
.......
Das Wohnverhältnis zwischen:
Vermieter/in: ________________________________________________________
Straße/H.nr: ________________________________________________________
PlZ/Ort: ________________________________________________________
Unterschrift: ________________________________________________________
und
Mieter/in: ________________________________________________________
Straße/H.nr: ________________________________________________________
PlZ/Ort: ________________________________________________________
Unterschrift: ________________________________________________________
.
wird hiermit am 01.08.2009 gekündigt.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich das Schreiben der Kündigung erhalten zu haben.
Kann ich das so schreiben oder fall ich damit auf die Nase?????
Danke für die hilfe!
MFG
-- Editiert am 22.07.2009 18:47
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
@Matthias1328
Mit dem genannten Beispiel eines Kündigungsschreibens fällst Du voll auf die Nase. Wer hat Dir denn das Beispiel geschickt? Damit kannst Du allenfalls einen Lachanfall beim Mieterbund erzeugen.
Ein exakt auf Deine Verhältnisse formuliertes Kündigungsschreiben wäre eine Rechtsberatung, die in diesem Forum nicht zulässig ist.
Eine Kündigung kann in Deinem Fall auf den § 573a BGB
gestützt werden. Schaue Dir diese Vorschrift einfach mal an, dann hast Du schon genaue Hinweise, was Du an Deinem Kündigungsschreiben ändern musst. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf dürfte dagegen relativ schwierig sein und müsste viel umfangreicher begründet werden.
Der Hinweis, an welchem Tag gekündigt wurde, ist zwar nett, aber überflüssig. Der Hinweis, zu welchem Datum (Auszugsdatum) gekündigt werden soll, reicht aus.
Versuche es mit diesen Hinweisen einfach noch einmal mit einem Vorschlag.
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