Mietkaution und verschwundene Vermieterin

12. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
gummipunkti
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietkaution und verschwundene Vermieterin

Hallo zusammen,

ich habe 2009 - 2013 eine Wohnung gemietet gehabt und die Kaution via Mietkaution bei meiner Hausbank gelöst. Meine Kundenberaterin war auch für meinen Vermieter zuständig. Durch eine Insolvenz meines Vermieters, wurde das Haus schon 2008 auf seine Frau umgeschrieben, Ansprechpartner für mich und die Bank war aber immer der Ehemann.
Entsprechender Ehemann begang Mitte 2013 Insolvenz, ich kündigte zufällig ein paar Wochen vorher die Wohnung, und zog im Herbst 2013 aus. Im Sommer 2014 wurde das Haus zwangsversteigert.

Mitte 2015 fiel mir auf, dass ich immer noch die Mietkaution bezahle, daher bat ich meine Kundenberaterin diese zu kündigen, sie wisse ja das entsprechender Mann verschieden war und die eigentliche Eigentümerin das Haus nicht mehr hatte, daher könne nach so langer Zeit die Mietkaution kaum noch in Anspruch genommen werden (ich hatte auch eine schriftliche Bestätigung der ordnungsgemäßen Übergabe).

Die Bank sagt nun: ohne schriftliche Bestätigung das keine Ansprüche mehr bestünden, würden Sie das nicht löschen. Nun weiß ich aber nicht, wo die ehemalige Vermieterin wohnt. DArauf angesprochen sagt die Bank, dass wäre mein Problem. Die Bitte der Dame das Schreiben selbst zu schicken (evtl ist sie ja weiterhin Kundin bei der Bank wie früher), lehnte diese ab und man würde auch nicht sagen ob sie dort noch Kundin ist.

Was kann ich nun machen? Ich bin selbst nicht mehr Kunde dort, würde aber gerne mein Konto dort löschen, befürchte aber das die Bank dann die Kautionssumme in voller Höhe von mir haben möchte.

Grüße,
Patrick

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Was kann ich nun machen?


Die Vermieterin suchen z.B. über eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Das Haus wurde ja zwangsversteigert. War deine Wohnung bei deinem Auszug Teil einer Insolvenzmasse? Dann könnte man versuchen, den damaligen Insolvenzverwalter ausfindig zu machen. Denn der wäre dann meiner Meinung nach für die Freigabe der Kaution zuständig gewesen. Ob er jetzt noch zuständig ist, weiß ich nicht. Aber über den kommt man vielleicht noch an den damaligen Vermieter heran.

PS: Eventuelle Vermieterforderungen wären inzwischen verjährt. Wenn du nicht gerade unauffindbar warst, dann kann also eigentlich keine Vermieterforderung gegen dich mehr existieren und du hast Anspruch auf die Freigabe der Kaution.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von gummipunkti):
und die Kaution via Mietkaution bei meiner Hausbank gelöst.

Und diese kryptische Information bedeutet jetzt was genau? Sparbuch, Bürgschaft, Seele des Erstgeborenen, ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gummipunkti
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Was kann ich nun machen?


Die Vermieterin suchen z.B. über eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt.


Das hatte ich auch schon im Sinn, also habe ich bei der örtlichen VG für 12€ angefragt und dort gesagt bekommen, die Vermieterin wäre nicht mehr dort gemeldet.
Wenn ich nun anfange die Melderegister abzuklappern, bezahle ich mich dumm und dämlich.

Grüße

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#5
 Von 
gummipunkti
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von gummipunkti):
und die Kaution via Mietkaution bei meiner Hausbank gelöst.

Und diese kryptische Information bedeutet jetzt was genau? Sparbuch, Bürgschaft, Seele des Erstgeborenen, ...


Sorry, es handelt sich um eine Aval bei der Bank. Das war natürlich eine wichtige und vollkommen fehlende Information. :-/

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von gummipunkti):
Wenn ich nun anfange die Melderegister abzuklappern, bezahle ich mich dumm und dämlich.

Nö es gibt Auskunftsdienste wie Einwohnermeldeam online usw im Netz, kostet knappe 50€ und nach 14 Tagen bekommt man in der Regel die Adresse. Berechtigtes Interesse liegt ja vor, das muss man eben nachweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Das Ding ist doch der Verjährung anheim gefallen. Auszug 2013. Da sollte die Löschung doch kein Problem sein.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Also beim Mietkautionskonto bei meiner Bank lief das folgendermaßen ab:

Wenn eine Partei Anspruch auf das Geld auf dem Mietkautionskonto erhebt wird die andere Partei von der Bank darüber informiert und kann dem zustimmen oder seine Zustimmung verweigern. Die Kontaktaufnahme erfolgte durch die Bank.
Ich würde daher grundsätzlich nochmal das Gespräch mit der Bank suchen und einfach um Auflösung des Mietkautionskontos bitten.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Das Ding ist doch der Verjährung anheim gefallen. Auszug 2013. Da sollte die Löschung doch kein Problem sein.
Argumentation der Bank: Wir wissen nicht, ob es einen rechtsgültigen Titel vom Vermieter gegenüber dem Mieter gibt, aus dem der Vermieter noch 30 Jahre lang vollstrecken könnte. Oder ob es verjährungsunterbrechende Maßnahmen gab. Oder ob der Vermieter den Mieter z.B. deshalb nicht verklagen konnte, weil dieser untergetaucht war. Da wir in all diesen Fällen gegenüber dem Vermieter noch haften, geben wir die Kaution nicht frei.

Vermutlicher Grund der Bank: Wir wollen solange wie möglich dein Geld. Also machen wir dir es so schwer wie möglich.

Hilft aber nichts. Meiner Meinung nach ist die Bank aktuell noch im Recht. Du hättest halt nicht solange warten sollen. Also entweder findest du den damaligen Insolvenzverwalter (wenn es einen gab, sollte dies beim zuständigen Gericht möglich sein), oder du versuchst alles, um denjenigen ausfindig zu machen, der bei Mietvertragsende dein Vermieter war. Die letzte Alternative wäre eine öffentliche Klage. Das macht aber ohne Anwalt meiner Meinung nach keinen Sinn und mit Anwalt kostet es wahrscheinlich soviel Geld, dass es fast sinnvoller wäre, der Bank die Kaution zu schenken und damit wenigstens die jährlichen Gebühren loszuwerden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Start4u):
Wenn eine Partei Anspruch auf das Geld auf dem Mietkautionskonto

Es gibt kein Mietkautionskonto. Er hat ein Aval bei der Bank.

Man müsste also mal schauen, was genau in den vertraglichen Vereinbarungen bezüglich der Beendigung drin steht.

Denn die lassen oft einen gewissen Interpretationsspielraum und nicht alles was die Sachbearbeiter von der Bank erzählen ist auch korrekt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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