Mietkaution einbehalten?

30. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
jurist
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 5x hilfreich)
Mietkaution einbehalten?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe beim Vermieter eine Mietkaution hinterlegt. Da ich im Insolvenzverfahren stecke und der Vermieter zur Räumungklage einen Anwalt beauftragt hat, will er seine Anwaltskosten mit der von mir geleisteten Kaution verrechnen. Dies habe ich durch seinen Anwalt schriftlich bekommen.

Ist diese Handlung rechtens? Die Kaution ist doch nur eine Sicherheitshinterlegung für die Miete.

Vielen Dank,

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Mein Stand ist, dass das rechtens ist, der Vermieter kann auch Nebenkosten verrechnen, die unbestritten sind. Ausserdem Anwaltskosten, wenn diese unbestritten sind. Wenn also die Kosten für eine Räumungsklage entstanden, die vom Gericht dann bestätigt wurde, dann ist seine Forderung rechtskräftig und kann verrechnet werden. Nur für Drohbriefe wie -lassen Sie den Müll nicht mehr in Treppenhaus stehen- die er vom Anwalt schreiben lässt, kann er den Mieter aber nicht einfach belangen.

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"Chylla"

-- Editiert von Chylla am 30.09.2006 16:24:36

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Warum denn Räumungsklage ? Nur wegen dem Insoverfahren ?

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#3
 Von 
jurist
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 5x hilfreich)

ja, so ist es leider. Der Vermieter ist sehr engstirnig !

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