Hallo zusammen!
Mein Ex-Vermieter weigert sich meine Mietkaution zurück zu zahlen. Er verlangt von mir den Nachweis über die Einzahlung!
Ich habe innerhalb eines Hauses die Wohnung gewechselt und den Differenzbetrag, wie im Mietvertrag geregelt und unterschrieben, per Bareinzahlung an den Vermieter überwiesen. Der Beleg ist leider nicht auffindbar.
Muss ich die Einzahlung nach 12 Jahren beweisen obwohl es ja fester Vertragsbestand ist?
Danke und schönen Gruß
Cazzy
die im Moment nur trouble hat und froh ist, dass es dieses Forum gibt;-)
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Mietkaution - Rückzahlung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
Muss ich die Einzahlung nach 12 Jahren beweisen
Ja.
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und was im Mietvertrag geregelt ist zählt nicht?
Für mich unverständlich. Habe den Beleg nicht mehr und muss somit wohl auf die Rückzahlung verzichten, unglaublich.
lg
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Du bist in der Beweislast, dass die Kautionsdifferenz überwiesen wurde.
Wenn keine Belge mehr vorhanden sind, dann könnte man die Bank prüfen lassen, ob der Geldfluss noch nachvollziehbar ist. Ob das nach 12 Jahren noch geht, weiß ich nicht.
Die Kontrolle müsste dann seitens des VM bei seiner Bank in Auftrag gegeben werden, weil du eine Bareinzahlung getätig hast.
Aber: Das müste der VM wollen und veranlassen und -wenn noch möglich- wird die Bank gezalzene Gebühren dafür verlangen. Demnach wie hoch die Kaution ist, lohnt sich das nicht.
Erster praktischer Schritt im weiteren Vorgehen:
Wenn du die Bank des VM kennst, dann ruf dort an und frag allgemein, ob ein Geldfluss von vor 12 Jahren bei dieser Bank noch nachvollziehbar wäre und wie hoch die Kosten wären.
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oh man und ich dachte so ein Vertrag ist sicher und alles ist paletti. Na, da kann ich nix machen und mich mal mit der Bank des VM in Verbindung setzen.
Vielen Dank
und lg Cazzy
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quote:
oh man und ich dachte so ein Vertrag ist sicher und alles ist paletti.
Naja, wenn Du mal überlegst, wie das mit dem Vermieter dann aussieht ?? Du hast den Vertrag abgeschlossen und zahlst die Kaution NICHT, dann kannst Du ja auch behaupten, der vermieter hat diese schon bekommen, sonst würde es ja nicht im Vertrag stehen.....
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quote:
Habe den Beleg nicht mehr und muss somit wohl auf die Rückzahlung verzichten, unglaublich.
Sofern man keinen BEWEIS hat das man überhaupt gezahlt hat und/oder wieviel man gezahlt hat, wird man keinen Anspruch durchsetzen könnten.
Es gilt der Grundsatz, das Forderungen BEWIESEN werden müssen, BEHAUPTUNGEN reichen vor Gericht regelmäßig nicht aus, insbesondere wenn sie bestritten werden.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Fragt sich doch, welche Behauptung vor Gericht bestritten werden muß.
Welcher Vermieter duldet, dass die Kaution nicht gezahlt wird?
Und warum duldet er das?
wären wohl die berechtigten Fragen vor Gericht.
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Es muss gar keine Behauptung vor Gericht bestritten werden, weil der Vermieter üßberhaupt nicht klagen muss/wird!
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quote:
Es muss gar keine Behauptung vor Gericht bestritten werden, weil der Vermieter üßberhaupt nicht klagen muss/wird!
Klagen wird logiserweise der Mieter.
quote:
Welcher Vermieter duldet, dass die Kaution nicht gezahlt wird?
Und warum duldet er das?
wären wohl die berechtigten Fragen vor Gericht.
Korrekt.
Die dann auch durchaus glaubwürdige Antworten finden. Wie z.B. Vermieterwechsel, vergessen einzutreiben, mündlicher Verzicht ...
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