Mietkaution - Rückzahlung

21. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Cazzydevil
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)
Mietkaution - Rückzahlung

Hallo zusammen!

Mein Ex-Vermieter weigert sich meine Mietkaution zurück zu zahlen. Er verlangt von mir den Nachweis über die Einzahlung!

Ich habe innerhalb eines Hauses die Wohnung gewechselt und den Differenzbetrag, wie im Mietvertrag geregelt und unterschrieben, per Bareinzahlung an den Vermieter überwiesen. Der Beleg ist leider nicht auffindbar.

Muss ich die Einzahlung nach 12 Jahren beweisen obwohl es ja fester Vertragsbestand ist?


Danke und schönen Gruß

Cazzy

die im Moment nur trouble hat und froh ist, dass es dieses Forum gibt;-)


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Muss ich die Einzahlung nach 12 Jahren beweisen

Ja.



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#2
 Von 
Cazzydevil
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

und was im Mietvertrag geregelt ist zählt nicht?

Für mich unverständlich. Habe den Beleg nicht mehr und muss somit wohl auf die Rückzahlung verzichten, unglaublich.

lg

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3771x hilfreich)

Du bist in der Beweislast, dass die Kautionsdifferenz überwiesen wurde.

Wenn keine Belge mehr vorhanden sind, dann könnte man die Bank prüfen lassen, ob der Geldfluss noch nachvollziehbar ist. Ob das nach 12 Jahren noch geht, weiß ich nicht.

Die Kontrolle müsste dann seitens des VM bei seiner Bank in Auftrag gegeben werden, weil du eine Bareinzahlung getätig hast.

Aber: Das müste der VM wollen und veranlassen und -wenn noch möglich- wird die Bank gezalzene Gebühren dafür verlangen. Demnach wie hoch die Kaution ist, lohnt sich das nicht.

Erster praktischer Schritt im weiteren Vorgehen:

Wenn du die Bank des VM kennst, dann ruf dort an und frag allgemein, ob ein Geldfluss von vor 12 Jahren bei dieser Bank noch nachvollziehbar wäre und wie hoch die Kosten wären.



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#4
 Von 
Cazzydevil
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

oh man und ich dachte so ein Vertrag ist sicher und alles ist paletti. Na, da kann ich nix machen und mich mal mit der Bank des VM in Verbindung setzen.

Vielen Dank
und lg Cazzy

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
oh man und ich dachte so ein Vertrag ist sicher und alles ist paletti.


Naja, wenn Du mal überlegst, wie das mit dem Vermieter dann aussieht ?? Du hast den Vertrag abgeschlossen und zahlst die Kaution NICHT, dann kannst Du ja auch behaupten, der vermieter hat diese schon bekommen, sonst würde es ja nicht im Vertrag stehen.....

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

quote:
Habe den Beleg nicht mehr und muss somit wohl auf die Rückzahlung verzichten, unglaublich.

Sofern man keinen BEWEIS hat das man überhaupt gezahlt hat und/oder wieviel man gezahlt hat, wird man keinen Anspruch durchsetzen könnten.
Es gilt der Grundsatz, das Forderungen BEWIESEN werden müssen, BEHAUPTUNGEN reichen vor Gericht regelmäßig nicht aus, insbesondere wenn sie bestritten werden.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Fragt sich doch, welche Behauptung vor Gericht bestritten werden muß.
Welcher Vermieter duldet, dass die Kaution nicht gezahlt wird?
Und warum duldet er das?
wären wohl die berechtigten Fragen vor Gericht.


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#8
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

Es muss gar keine Behauptung vor Gericht bestritten werden, weil der Vermieter üßberhaupt nicht klagen muss/wird!

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

quote:
Es muss gar keine Behauptung vor Gericht bestritten werden, weil der Vermieter üßberhaupt nicht klagen muss/wird!

Klagen wird logiserweise der Mieter.
:augenroll:



quote:
Welcher Vermieter duldet, dass die Kaution nicht gezahlt wird?
Und warum duldet er das?
wären wohl die berechtigten Fragen vor Gericht.

Korrekt.
Die dann auch durchaus glaubwürdige Antworten finden. Wie z.B. Vermieterwechsel, vergessen einzutreiben, mündlicher Verzicht ...





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