Mietkürzung und Kündigung bei Schimmel im Schlafzimmer

1. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
Timm Böhmcker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkürzung und Kündigung bei Schimmel im Schlafzimmer

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein extremes Problem mit Schimmelbildung im Schlafzimmer unserer Mietwohnung. Es ist eine 2 Zimmer-Wohnung in einem 2 Jahre alten 3 Familienhaus. Unser Schlafzimmer liegt im Keller. Der Vermieter wusste um die Problematik des feuchten Kellers (Vormieter ist aus gesundheitlich Gründen ausgezogen (haben wir über Umwege erfahren)). Selbst durch Lüften o.ä. Ist das Problem nicht zu beseitigen. Die Feuchtigkeit kommt nicht durch die Wände, sondern scheint durch den Boden zu ziehen. Wir haben den Vermieter mehrmals darauf angesprochen. Es wurde Latextapete entfernt, Atmungsaktive Tapete und Farbe aufgetragen. Parkettboden über die Fliesen verlegt (Kältebrücke). Ein Luftentfeuchter angeschafft. (alles von Vermieterseite). Selbst wenn man den ganzen Tag den Luftentfeuchter laufen lääst, ist die Luftfeuchtigkeit abends bei 70%, dann muss man ihn abstellen, um schlafen zu können. Morgens liegt die Feuchtigkeit bei über 85% (!!!) Die Betwäsche ist klamm, die Wäsche im Schrank mufft, an verschiedenen Stellen bildet sich Schimmelpilz an der Tapete (Bodennähe).

Wir haben einen 3 Jahres-Mietvertrag, d.h wir könnten erst in ca 1 1/2 Jahren kündigen.

Wir können aber aus finaziellen Gründen erst in 1 Jahr umziehen.
Kann ich bis dahin die Miete um 20% kürzen und was muss ich dabei beachten. Ist es sinvoll jetzt schon zu kündigen.

Viellecht hat jemand einen Tip.

Vielen Dank im Voraus

Timm

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Böhmcker,

vor einer Mietminderung müssen Sie den Vermieter nocheinmal unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung auffordern und für den Fall des fruchtlosen Fristablaufes eine Mietminderung ankündigen.

Eine Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt erscheint mir nicht erforderlich. Angesichts des befristeten MV würde jede vorzeitige Kündigung eine außerordentliche darstellen, die eines wichtigen Grundes Bedarf. Zum jeweiligen Zeitpunkt müssten Sie sich daher wahrscheinlich darauf berufen, das eine weitere Verschlechterung die Fortsetzung unzumutbar macht.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.869 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen