Mieterschutzbund oder nicht? (Versuch Nr. 3)

10. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
kenblock
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 9x hilfreich)
Mieterschutzbund oder nicht? (Versuch Nr. 3)

Zitat (von AltesHaus):
Waren die anderen Antworten nicht genehm?

https://www.123recht.net/forum/mietrecht/Mietrecht-__f540479.html


Ich frage mich gerade, was diese abfällige Bemerkung bzw. Ausdrucksweise soll? Mein 1. Thema war ja schneller geschlossen, als ich "Mieterschutzbund" buchstabieren hätte können und das 2. mal wurde es auch noch bevor ich drauf antworten konnte wieder geschlossen. Deswegen noch ein 3. Versuch. Und nein...die Antworten waren mir nicht genehm bzw. ziemlich undurchsichtig. Ich will nicht wissen, dass ein Mieterschutzbund seine Anwälte gefeuert hat bzw. wenn solche Äußerungen kommen, dann am besten mit einem Verweis auf das Thema "Anwälte von Mieterschutzbung/Verein gefeuert..." um sich damit mal selber beschäftigen zu können.

Ich stelle hier eine neue Frage und bin dementsprechend auch nicht mit bestimmten "geschichtlichen" Ereignissen der Mieterschutzvereine in Berlin vertraut

Hier nochmal die eigentliche Frage:

Zitat (von kenblock):

Hallo!

Da wir bei einer MVOC-Messung absolute Höchstwerte erzielt haben und jetzt wohl nach dem verstecktem Schimmel in unserer Wohnung suchen müssen, möchte ich gerne noch vorab in den Mieterschutzbund eintreten. Ich habe zwar auch viel schlechtes darüber gehört, aber vielleicht bringt es ja doch was...zumindest fürs Gefühl.

Oder was denkt Ihr darüber?

Ich hab jetzt spontan den Mieterschutzbund Berline e.V. gefunden (Jahresbeitrag 48€ ;) und beim Berliner Mieterverein kostet das ganze schon 9€ im Monat.

Gibt es "den" einen Mieterschutzbung/Mieterverein in Berlin, oder ist es "egal" zu welchem man geht?

Danke schonmal

Ken


Ist es aufgrund der im 1. Thema getroffenen abfälligen Aussagen gegenüber der Mietervereine/Mieterschutzbund nun doch sinnvoller sich direkt an einen Anwalt zu wenden, oder doch nicht?

Vielleicht bekomme ich ja dieses mal eine objektive und vor allem sachliche Antwort auf meine ernst gemeinte Frage?

Danke schonmal

Ken

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Es gibt unfähige Anwälte und fähige Anwälte.

Der Mieterschutzbund in meiner Gegend wird in den mir bekannten Fällen mühlelos von den Foristen hier geschlagen.

Genauso mag es auch Mieterschutzverenigungen geben die kompetent sind und den Namen verdienen.



Wenn man einen fähigen Anwalt findet, wäre dieser der Mieterschutzverenigung vorzuziehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von kenblock):
Ist es aufgrund der im 1. Thema getroffenen abfälligen Aussagen gegenüber der Mietervereine/Mieterschutzbund nun doch sinnvoller sich direkt an einen Anwalt zu wenden, oder doch nicht?


Zitat (von Harry van Sell):
Der Mieterschutzbund in meiner Gegend wird in den mir bekannten Fällen mühlelos von den Foristen hier geschlagen.


Das gleiche trifft auf die Vereine/Bünde etc. zu, mit denen wir zu tun hatten, das war bundeslandübergreifend schlecht zum Schaden des Mieters.

Sie wollen Geld vom VM? Dann sollten Sie in eine ordentlichen Vertretung investieren, erste Wahl wäre für mich immer ein frei schaffender Anwalt.

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#3
 Von 
kenblock
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von kenblock):
Ist es aufgrund der im 1. Thema getroffenen abfälligen Aussagen gegenüber der Mietervereine/Mieterschutzbund nun doch sinnvoller sich direkt an einen Anwalt zu wenden, oder doch nicht?


Zitat (von Harry van Sell):
Der Mieterschutzbund in meiner Gegend wird in den mir bekannten Fällen mühlelos von den Foristen hier geschlagen.


Das gleiche trifft auf die Vereine/Bünde etc. zu, mit denen wir zu tun hatten, das war bundeslandübergreifend schlecht zum Schaden des Mieters.

Sie wollen Geld vom VM? Dann sollten Sie in eine ordentlichen Vertretung investieren, erste Wahl wäre für mich immer ein frei schaffender Anwalt.


Wenn ich meinen Verdienstausfall (im 5-stelligen Bereich) als Selbständiger (und die gesundheitlichen Probleme) das letzte Jahr über angucke, dann hätte ich natürlich sehr gerne eine gewisse Entschädigung vom Vermieter. Ich weiß aber auch selber, dass das (gerade bei gesundheitlichen Problemen in Punkto Schimmel) nicht gerade einfach zu belegen sein wird.
Deshalb wäre es mir einfach nur wichtig, dass dieser Versteckte Schimmel gefunden und beseitigt werden würde.

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#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Bei freischaffenden Anwaelten kann man einen guten oder einen weniger guten erwischen. In den meisten Fällen erfährt man das leider zu spät.

Beim Mieterschutzbund bin normalerweise skeptisch, der Berliner ist aber ausnahmsweise ganz pfiffig.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#5
 Von 
kenblock
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Bei freischaffenden Anwaelten kann man einen guten oder einen weniger guten erwischen. In den meisten Fällen erfährt man das leider zu spät.

Beim Mieterschutzbund bin normalerweise skeptisch, der Berliner ist aber ausnahmsweise ganz pfiffig.


Meinen Sie den Mieterschutzverein e.V., Mieterschutzbund Berlin e.V. oder den Berliner Mieterverein? Die Auswahl ist ja (wahrscheinlich vor allem in Berlin) recht groß.

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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Nur mal so am Rande:
Mit dem Vermieter schon mal gesprochen ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Aussage gilt fürhttps://www.bmgev.de/ und teilweise fuer den B M e.V.

Den Schutzbund kenn ich gar nicht.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#8
 Von 
kenblock
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Aussage gilt fürhttps://www.bmgev.de/ und teilweise fuer den B M e.V.

Den Schutzbund kenn ich gar nicht.


Die BMGev meinte auch, dass z.b. die mit inbegriffene Rechtsschutzversicherung nichts bringt, da der Schimmel ja schon vorher bestand.

Mieterverein würde wahrscheinlich dann mit Tip/Rat& eventueller Tat über den Anwalt (wobei ich mir da gerade auch nicht sicher bin, ob die eine schon vor der Mitgliedschaft bestehendes Problem bearbeiten) bereitstehen. Für alles Andere müsste ich mich wohl privat kümmern, wenn ich das so richtig verstanden habe?

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#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Natürlich gilt eine Versicherung nicht für ein bereits brennendes Haus.
Das gilt auch bei einer Rechtsschutzversicherung.
Bei einem DMB Mieterverein muss man aber zwischen einer fachkundigen Rechtsberatung und Prozeßvertretung auf eigene Kosten (wobei die außergerichtlichen Maßnahmen einschl. der Beratung) durch den Mitgliedsbeitrag und unabhängig vom Streitwrt abgegolten sind und
der kostenfreien Prozeßvertretung wegen einer Versicherung unterscheiden.
Die DMB Mietervereine sind unabhängige Vereine, aber im „Deutschen Mieterbund" über Landesverbände zusammen geschlossen.
Als Berliner würde ich die Zentrale des „Deutschen Mieterbundes" welche zufällig ihren Sitz ebenfalls in Berlin hat
aufsuchen. Dort kann man sicher einen für Schimmelprobleme erfahrenen eIgenen Juristen des Berliner Mietervereins empfehlen. Natürlich nur Mitgliedern.

-- Editiert von Spezi-2 am 11.07.2018 13:43

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
kenblock
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Natürlich gilt eine Versicherung nicht für ein bereits brennendes Haus.
Das gilt auch bei einer Rechtsschutzversicherung.
Bei einem DMB Mieterverein muss man aber zwischen einer fachkundigen Rechtsberatung und Prozeßvertretung auf eigene Kosten (wobei die außergerichtlichen Maßnahmen einschl. der Beratung) durch den Mitgliedsbeitrag und unabhängig vom Streitwrt abgegolten sind und
der kostenfreien Prozeßvertretung wegen einer Versicherung unterscheiden.
Die DMB Mietervereine sind unabhängige Vereine, aber im „Deutschen Mieterbund" über Landesverbände zusammen geschlossen.
Als Berliner würde ich die Zentrale des „Deutschen Mieterbundes" welche zufällig ihren Sitz ebenfalls in Berlin hat
aufsuchen. Dort kann man sicher einen für Schimmelprobleme erfahrenen eIgenen Juristen des Berliner Mietervereins empfehlen. Natürlich nur Mitgliedern.

-- Editiert von Spezi-2 am 11.07.2018 13:43


Ich habe gerade noch bei einer anderen Versicherungsgesellschaft angerufen, bei der wir auch anderweitig Versichert sind und da meinte man, solange das Gutachten nochmal nach der Schadensfreiheitszeit wiederholt wird, sehen sie erstmal kein Problem, dass die abgeschlossene RS-Versicherung dann greift. Und es darf der Vermieter eben noch nicht mit "ins Boot" geholt worden sein bzw. noch kein Streitfall bestehen.

Und an den Deutschen Mieterbund werde ich mich auch gleich mal wenden. Mal sehen, was die zu erzählen haben.

Der Deutsche Mieterbund vergibt übrigens keine direkten Mitgliedschaften...ich müsste über den hier gehen: https://www.berliner-mieterverein.de. Rechtsschutz greift da allerdings auch nicht und wenn dann erst in 3 Monaten. So lange will ich auf keinen fall mehr in der Wohnung wohnen, ohne dem Vermieter mal zu sagen, was lost ist.

Danke schonmal

-- Editiert von kenblock am 11.07.2018 15:24

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Da ist also auf der einen Seite der (man könnte meinen zu Recht) empörte Mieter, der in einer Schimmelbude hockt und auf Abhilfe sinnt.

Jeder Norm denkende Mensch würde meinen, er wendet sich an den Vermieter, meldet den Mangel wie es sich gehört und verlangt Besseitigung desselben (sein gutes Recht).

Aaaaaber nein, hier wird erst einmal eine RS abgeschlossen, die Wartezeit hingenommen um dann gegen den VM vorzugehen, der noch gar nix weiß vom Schimmelschaden, bzw darüber sinniert, ob und wenn welcher Verein/Schutzbund oä Schützenhilfe leistet (finanziell, is klar) .... mmh.

Dann ... kann der Schaden auch nicht so eklatant sein, die mutmaßlichen gesundheitlichen Einschränkungen nicht derart markant, wie man eigentlich vermuten dürfte.

Hier wird nicht darüber sinniert, wie man schnellstmöglich a) den Schaden beseitigen kann und b) evtl. Schadensersatzansprüche geltend macht, ne hier soll erst mal abgewartet werden, bis die RS einen evtl Prozess deckelt.

.... soviel zu böse Vermieter ...

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kenblock
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Da ist also auf der einen Seite der (man könnte meinen zu Recht) empörte Mieter, der in einer Schimmelbude hockt und auf Abhilfe sinnt.

Jeder Norm denkende Mensch würde meinen, er wendet sich an den Vermieter, meldet den Mangel wie es sich gehört und verlangt Besseitigung desselben (sein gutes Recht).

Aaaaaber nein, hier wird erst einmal eine RS abgeschlossen, die Wartezeit hingenommen um dann gegen den VM vorzugehen, der noch gar nix weiß vom Schimmelschaden, bzw darüber sinniert, ob und wenn welcher Verein/Schutzbund oä Schützenhilfe leistet (finanziell, is klar) .... mmh.

Dann ... kann der Schaden auch nicht so eklatant sein, die mutmaßlichen gesundheitlichen Einschränkungen nicht derart markant, wie man eigentlich vermuten dürfte.

Hier wird nicht darüber sinniert, wie man schnellstmöglich a) den Schaden beseitigen kann und b) evtl. Schadensersatzansprüche geltend macht, ne hier soll erst mal abgewartet werden, bis die RS einen evtl Prozess deckelt.

.... soviel zu böse Vermieter ...


Naja...stimmt so nicht ganz. Eine andere Mietpartei aus dem Haus hatte letztes Jahr schon versucht mit dem Mieter über das Problem zu reden. Da war allerdings offensichtlicher Schimmelbefall das Problem: durchfeuchtete Matratzen, verschimmelte Couch, verschimmelte Kleidung im Kleiderschranks, Schimmel an den Wänden. Sorry, aber bei dem Ausmaß ist das schon rein logisch für mich kein Lüftungsproblem mehr. Der Vermieter meinte dies aber...und man solle doch auch am besten im Sommer noch heizen um der Kältebrücke bzw. dem Kondensieren von Feuchtigkeit an den Wänden entgegenzuwirken. Nur weil ich weiß, dass es bei dem Vermieter eventuell schwierig werden wird, würde ich gerne zu diesem "Mittel" greifen. In unserer Wohnung fiel im natürlich kein Geruch auf...die Wände waren beim Messen (mit dem vom Vermieter mitgebrachtem Messgerät) nicht feucht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von kenblock):
Naja...stimmt so nicht ganz.


Soll heißen Sie haben den Mangel gemeldet und der VM hat nicht reagiert?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
kenblock
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von kenblock):
Naja...stimmt so nicht ganz.


Soll heißen Sie haben den Mangel gemeldet und der VM hat nicht reagiert?


Soll heissen ich habe den Mieter schon im letzten Sommer auf den Geruch angesprochen bzw per Mail informiert, er war dann ein paar Tage danach bei uns und der anderen Partei mit seinem persönlichen Gutachter/Architekten mit Temperatur und Feuchtigkeitsmeßgerät vor Ort, hat kurz mal alle Räume durchgemessen und dann gemeint, dass alles in Ordnung ist. Auf den Geruch angesprochen meinte er nur, dass er nichts riecht...und dann kam nichts mehr von seiner Seite.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
kenblock
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 9x hilfreich)

sorry...den Vermieter natürlich

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Nur mal so am Rande:
Wenn die RSV später erfährt, dass das Thema Schimmel schon gemeldet wurde, bzw. der Verdacht, wird sie dass nicht übernehmen.......

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von kenblock):
Soll heissen ich habe den Mieter schon im letzten Sommer auf den Geruch angesprochen bzw per Mail informiert, er war dann ein paar Tage danach bei uns und der anderen Partei mit seinem persönlichen Gutachter/Architekten mit Temperatur und Feuchtigkeitsmeßgerät vor Ort, hat kurz mal alle Räume durchgemessen und dann gemeint, dass alles in Ordnung ist.


Naja, dann hat der Vermieter doch reagiert und schon einmal Beweise gesammelt. Jetzt ist es an dem Mieter dem Vermieter das Gegenteil zu beweisen. Also einen eigenen Gutachter/Sachverständigen holen.

Oder einfach mal selbst ein Hygrometer aufstellen. Auch Feuchtigkeitsmeßgeräte kosten nicht so viel... Oder ein Datenlogger aufstellen.

Dadurch, dass die Schimmelbelastung im Sommer auftritt, halte ich es eher für ein Lüftungsproblem (= zuviel Lüften, zu den falschen Zeiten).

Im Sommer ist die Luftfeuchtigkeit einfach höher und der Schimmel bildet sich durch die Sommerkondensation.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
kenblock
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 9x hilfreich)

Bitte das Thema genau lesen...es geht hier nicht um offensichtlichen, sondern versteckten Schimmel, welcher durch eine MVOC-Messung entdeckt wurde.

Und dieser Geruch ist nicht nur im Sommer da, sondern auch und vor allem in den Übergangszeiten. Immer dann, wenn sich wahrscheinlich Feuchtigkeit in den Wänden bzw. Zwischenböden ausbreiten kann.

Zitat (von Ver):
Zitat (von kenblock):
Soll heissen ich habe den Mieter schon im letzten Sommer auf den Geruch angesprochen bzw per Mail informiert, er war dann ein paar Tage danach bei uns und der anderen Partei mit seinem persönlichen Gutachter/Architekten mit Temperatur und Feuchtigkeitsmeßgerät vor Ort, hat kurz mal alle Räume durchgemessen und dann gemeint, dass alles in Ordnung ist.


Naja, dann hat der Vermieter doch reagiert und schon einmal Beweise gesammelt. Jetzt ist es an dem Mieter dem Vermieter das Gegenteil zu beweisen. Also einen eigenen Gutachter/Sachverständigen holen.


Genau das haben wir ja jetzt durch die MVOC-Messung gemacht. Ich werde wohl den Mieter dann einfach mal kontaktieren und Ihn mit den Fakten konfrontieren.

Unsere Angst ist, dass er sich auf dieses Prozedere nicht bieten lässt und eher versucht uns aus der Wohnung zu "ekeln".

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
kenblock
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Nur mal so am Rande:
Wenn die RSV später erfährt, dass das Thema Schimmel schon gemeldet wurde, bzw. der Verdacht, wird sie dass nicht übernehmen.......


heißt das, dass eine rsv auch nicht übernimmt, wenn man den mieter schonmal mit einer sache konfrontiert hat, der vermieter aber nicht sehen wollte, dass dieser mangel wirklich besteht, obwohl er schon da war?

0x Hilfreiche Antwort

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