Mieterrecht bei bevorstehem Verkauf eines Hauses

21. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sonnenscheinchen1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterrecht bei bevorstehem Verkauf eines Hauses

Hallo ihr Lieben,

ich habe mich neu hier angemeldet, weil ich nun gefühlt ganz Google durchgeforstet habe, aber keine Antwort zu meinen derzeitigen Problemen gefunden habe.

Ich habe in einem Zweifamilienhaus vor 3,5 Jahren einen Mietvertrag unterschrieben und stehe jetzt vor dem Problem, dass das Haus verkauft werden soll, da meine Vermieterin in ein Altenheim umgezogen ist.

Die Söhne haben die Vermarktung des Hauses an einen Makler übergeben...
Dieser nimmt in keinster Weise Rücksicht auf meine persönliche Situation, sondern verfolgt nur seine eigenen Interessen und die der Verkäufer.

Mein Hauptproblem ist, dass ich psychisch erkrankt bin und derzeit nicht in der Lage wäre, auszuziehen. Ich befinde mich aktuell in einer beruflichen Reha, die von der Rentenversicherung bezahlt wird und der gegenüber ich auch unterschrieben habe, nichts zu unternehmen, was diese Reha gefährden würde. Das habe ich natürlich auch nicht vor, da ich ja wieder beruflich Fuß fassen möchte.

Der Makler hat dieses Haus - unbeachtet meiner Situation - vollmundig als Mehrgenerationenhaus im Internet angeboten und dementsprechend sind auch die Interessenten hier aufgetreten.

Wie gesagt, kann ich aber in naher Zukunft nicht ausziehen... mal ganz abgesehen davon dass ich ja einen bestehenden, unbefristeten Mietvertrag habe.

Jetzt hat am letzten Donnerstag ein erster Besichtigungstermin mit zwei Interessenten stattgefunden. Der erste steht in meiner Wohnung und sagt "ja, alles prima... das reicht mir"... Also jemand, der in meine Wohnung einziehen möchte...

Der Termin danach war der Horror... hier lief eine Horde (7-8 Personen) von ungehobelten Mitbürgern ein, deren Frauen gleich in Richtung meines Schlafzimmers rauschten und fragten, ob man diese Wand denn einreißen könnte. Ich bin dabei noch ruhig geblieben, aber innerlich ist mir da schon der Kragen geplatzt! Das Highlight kam aber dann zum Schluss. Da ich vor dem Besichtigungstermin noch Gelegenheit hatte, mit dem Makler privat zu sprechen, wusste er, dass mein Vater im Sterben liegt und ich gleich nach dem Besichtigungstermin wieder zu meinen Eltern fahren wollte. Ich bat ihn mit den Interessenten ohne mich in die unten liegenden Etage mein Bad und Abstellraum zu besichtigen, er bedankte sich und wünschte mir (meinem Vater) alles Gute und einer der Interessenten hatte nichts besseres zu tun, als zu sagen, "für uns alles Gute, aber für Sie nicht"...

Das war der Tropfen, der gereicht hat, das Fass zum Überlaufen zu bringen.

Ich habe daraufhin eine ellenlange, detaillierte Mail an den Makler geschrieben und die Vermieter in Copy gesetzt. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass ich als psychisch Erkrankte einen Härtefall darstelle...

Keiner der beiden Parteien hat sich bislang dazu geäußert. Stattdessen kam vom Makler eine erneute Anfrage für zwei Termine für nächsten Mittwoch.

Ich möchte mich aber dagegen verwehren, dass er erneut mit einer Horde von Menschen in meine kleine Wohnung eindringt. Ich habe bei so vielen Menschen ja gar keinen Überblick mehr und fühle mich in meinen Persönlichkeitsrechten komplett eingeschränkt.

Gibt es dazu irgendeine rechtliche Handhabe?

LG
Sonnenscheinchen1

-- Editiert von Moderator am 21.10.2018 01:51

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Sonnenscheinchen1):
Die Söhne haben die Vermarktung des Hauses an einen Makler übergeben...

Sind die dafür überhaupt bevollmächtigt?

Als erstes hätte man mal eine entsprechende Bevollmächtigung des Maklers vom Vermieter verlangen sollen - aber der Zug ist jetzt wohl abgefahren.



Zitat (von Sonnenscheinchen1):
mal ganz abgesehen davon dass ich ja einen bestehenden, unbefristeten Mietvertrag habe.

Der ist im Falle des Falles ganz schnell erledigt.
Zum einen Eigenbedarf, zum anderen benötigt der Vermierter / Eigentümer in einem Zweifalmilienhaus überhaupt keinen Kündigungsgrund.



Zitat (von Sonnenscheinchen1):
Gibt es dazu irgendeine rechtliche Handhabe?

1. Die Termine können zwar vorgegeben werden, allerdings ist dabei auf die Belange der Mieters Rücksicht zu nehmen. Wenn der an dem Tag wichtige Termine hat und nicht kann ist das halt so. Umgekert muss auch der Mieter das Besichtigen ermöglichen.

Auch muss der Vorlauf angemessen sein. Das ist bei jemandem der ständig zu Hause ist, anders zu bemessen als bei jemandem der entsprechend arbeitet.
Wenn hier also wichtige Termine wegen der Reha anstehen, dann ist das so.

Am besten gibt man dem Vermieter / Makler entsprechende Tage und Zeitfenster vor an denen besichtigt werden kann - 2 Tage pro Woche für die nächsten 4 Wochen sollten erst mal genügen.


2. Man hat das Recht die Identität derjenigen zu erfahren die da besichtigen wollen und man hat auch das Recht die Zahl derer die gleichzeitig in die Wohnung dürfen auf ein zumutbares Maß zu begrenzen.
Und vor Zutritt darf man die Identität auch überprüfen (z.B, durch zeigen des Personalwausweises).
Nicht angemeldete muss man nicht reinlassen.


Kommunikation sollte immer schriftlich mit möglichst gerichtsfestem Zustellnachweis (mindestens Einwurf-Einschreiben) erfolgen



Zitat (von Sonnenscheinchen1):
Ich habe auch darauf hingewiesen, dass ich als psychisch Erkrankte einen Härtefall darstelle...

Nicht jeder der psychisch krank ist, ist auch gleich ein Härtefall.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Soweit ich weiß darfst du den Interessenten bei der Besichtigung
sogar sagen, dass du bei einer Kündigung Widespruch wegen besonderer Härte einlegen wirst
Und dass du dafür auch und auch gegen eine Modernisierung
Du hättest ein ärztliches Attest schon in der Hand.

Das würde ich gerade den allzu dreisten Interessenten an den Kopf knallen.

Solange es der Wahrheit entspricht,

Das wird deren Kaufinteresse dämpfen...

Dem Makler würde ich mitteilen, dass du dem Käufer mitteilen wirst, dass Makler auch als Eigentümer vor dem Verkauf schon wussten, dass du ein Härtefall bist und das du von deinen Rechten Gebrauch machen wirst.

Haben Sie das verschwiegen, könnten sie sich schadensersatzpflichtig machen, denn natürlich hat das Einfluss auf den Verkaufswert.

Desweiteren hast du ein Recht auf Rücksichtsnahme. Der Makler weiss ja auch schon bescheid.

Du hast bei der Besichtigung immer noch Hausrecht. Und kannst, wenn dir das zuviel wird die Besichtigung sofort beenden.

Du kannst das dem Makler auch vor Besichtigung ankündigen und auch dich explizit auf die dich belastenen Vorkomnissen bei den letzten Besichtigungen hinweisen.
D.h. er muss dann selbst intervenieren oder er riskiert eine Blamage in Form eines hochkantigen Rauswurfs.

Mfg



-- Editiert von der_böse_Vermieter am 21.10.2018 08:08

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Sonnenscheinchen1):
Mein Hauptproblem ist, dass ich psychisch erkrankt bin und derzeit nicht in der Lage wäre, auszuziehen.
Moin, niemand verlangt derzeit von dir, dass du ausziehst. Das ist das, was du dir täglich sagen solltest.
Ein Hausverkauf geht nicht von heute auf morgen über die Bühne, Interessenten sind erst einmal nur Interessenten. Letztlich kann nur einer das Huas kaufen.
Wie viele durch deine Wohnung trampeln, kannst du selbst einigermaßen beeinflussen. Dem Makler kannst du eindeutig vorgeben, wann Besichtigungstermine in deiner Wohnung möglich sind.
Durchaus kann man auch mal einen solchen Termin *verschwitzen*, wenn der Makler zu dreist ist. Der wird seine umsonst angereisten Interessenten dann hoffentlich vorher entspr. informieren.

Ist dein Mietvertrag immer noch der mit der Vermieterin, die jetzt im Altenheim ist? Oder haben die Söhne das geändert?
Was meinst du mit Härtefall? Für was willst du deine Erkrankung geltend machen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):
...darfst du den Interessenten bei der Besichtigung sogar sagen, dass du bei einer Kündigung Widespruch wegen besonderer Härte einlegen wirst
Sagen kann man viel. Wieso aber denn den Interessenten?
Zitat (von der_böse_Vermieter):
Und dass du dafür auch und auch gegen eine Modernisierung
ja, und was soll das bringen? Müdes Lächeln? Wer sagt was von Modernisierung?
Zitat (von der_böse_Vermieter):
Dem Makler würde ich mitteilen, dass du dem Käufer mitteilen wirst, dass Makler auch als Eigentümer vor dem Verkauf schon wussten, dass du ein Härtefall bist und das du von deinen Rechten Gebrauch machen wirst.
Witzig oder albern, was hättens denn gern? Welche Rechte?
Zitat (von der_böse_Vermieter):
Haben Sie das verschwiegen,
Wie bitte? Wieso ist ein Mieter verpflichtet, irgendeinem Makler seine Krankengeschichte zu offenbaren? Gehts noch?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Ich denke dass ich es hinreichend erklärt hab.

Aber gut...
Falls der Käufer fragt nach dem Mietverhältnis was ja wohl jeder käufer, der auch nur einen Funken Verstand hat, machen sollte, besonders wenn er Eigenbedarf geltend machen will.

Dann muß der Makler nach Treu und Glauben wahrheitsgemäß Auskunft geben.

Ansonsten sehe ich genauso Schadensersatzansprüche möglich wie bei einem Mangel an der Mietsache selbst

Natürlich ist das wertmindernd und für manche macht ein Kauf dann schon gar keinen Sinn mehr.

Der Mieter hat ihr schon deutlich angekündigt, dass er sich auf die Härtefallklausel berufen wird
Wenn er das wahr macht kann man davon ausgehen, dass sich die Mögluchkeit der Eigennuzung voraussichtlich auf unbestimmte Zeit verzögern wird

Was der Mieter davon hat?

Der Verkauf wird schwieriger, verzögert sich vielleicht und viele Selbstnutzer springen vermutlich ab


Dann wird wohl eher jemand das Haus kaufen, der warten kann

Also gewinnt der Mieter Zeit

Jedenfalls darf der Mieter sowohl die Interessenten auf Mängel hinweisen und auch auf seinen Härtefall. Es muss nur wahr sein.

Und ich habe ja nun ausreichend erklärt, warum ich das machen würde.

Trotzdem würde ich auch den Makler unter Druck setzenn

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
2. Man hat das Recht die Identität derjenigen zu erfahren die da besichtigen wollen


... das ist mir unbekannt, wo bitte steht das?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Harry van Sell):
2. Man hat das Recht die Identität derjenigen zu erfahren die da besichtigen wollen


... das ist mir unbekannt, wo bitte steht das?

Es gibt ein steinaltes Urteil eines Amtsgerichtes dazu (AG München, 17.06.1993 - 461 C 2972/93 ). Aber eigentlich sagt einem das auch der gesunde Menschenverstand. Da sollen Fremde in die eigentlich durch Art. 13 GG geschützte Mieterwohnung hereingelassen werden. Der Besitzer der Wohnung hat mindestens ein Recht darauf zu überprüfen, wer diese Leute sind, die da in seinen höchstpersönlichen Lebensbereich eindringen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):
Aber gut..
Ein Käufer ist ein Käufer ist ein Käufer. Wenn er kauft/gekauft hat. Aber erst dann. 100 Kauf-Interessenten können dem beauftragten Makler >1000 Fragen stellen.
Wer als Mieter nach einen Bes.-Termin verständlicherweise aufgebracht ist und sich deswegen per e-mail u.a. auf eine Härtefallklausel (wo ist die denn jetzt verankert?) beruft, weil er doch eine psych. Erkrankung hat, hat doch bisher nichts . Es geht jetzt auch mitnichten um eine Eigenbedarfskündigung.
Mit Härtefall kann dieser Mieter jetzt nichts anfangen, ist aber auch noch nicht nötig.
Zitat (von der_böse_Vermieter):
kann man davon ausgehen, dass sich die Mögluchkeit der Eigennuzung voraussichtlich auf unbestimmte Zeit verzögern wird
Du kannst gern davon ausgehen. Ist aber jetzt nicht relevant. Schließlich wird nicht die Horde das Haus kaufen, sondern nur 1. Der Makler ist derjenige, der hier im wahrsten Sinne des Wortes makeln muss.
Zitat (von der_böse_Vermieter):
auf Mängel hinweisen
Was hat das mit der Angst des TS zu tun?
Zitat (von der_böse_Vermieter):
Trotzdem würde ich auch den Makler unter Druck setzenn
Warum denn? Man kann sachlich mit dem Makler Vereinbarungen bezüglich der Besichtigungen treffen. Dazu ist gar kein Druck erforderlich. Damit kann man sich selbst als Mieter schon die nötige Distanz schaffen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):
Der Verkauf wird schwieriger, verzögert sich vielleicht und viele Selbstnutzer springen vermutlich ab

Vollkommen richtig.

Wenn man sich bei Eigenbedarfswünschen als wiederspenstiger Problemmieter präsentiert, schreckt das viele ab.

Hier im Forum wird ja auch dazu geraten "Finger weg" bei so was.



Zitat (von Anami):
Du kannst gern davon ausgehen. Ist aber jetzt nicht relevant. Schließlich wird nicht die Horde das Haus kaufen, sondern nur 1.

Wer weis. Auch eine Horde kann das Haus erwerben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Vollkommen richtig.

Wenn man sich bei Eigenbedarfswünschen als wiederspenstiger Problemmieter präsentiert, schreckt das viele ab.


In der Konstellation eher nicht, Zweifamilienhaus id der VM evtl. selber einzieht, da hat mich sich idR des Problemmieters auch schnell entledigt.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zweifamilienhaus id der VM evtl. selber einzieht, da hat mich sich idR des Problemmieters auch schnell entledigt.

Härtefall kann auch da geltend gemacht werden.

Und bei vielen Hauskäufern ist die Finanzierung ja immer noch "auf Kante genäht".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Ich sehe es genau andersherum

Bei einer erleichterten Kündigung muss der Vermieter erst mal selbst einziehen.
Vorher wäre wohl erstmal eine Renovierung, Umbau etc. fällig
Erst dann würde wohl ne Kündigung, bzw. ein Versuch derer überhaupt möglich sein.

Dann verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate
UND der Mieter kann GENAUSO widersprechen und sich auf einen Härtefall berufen.
Das ganze wäre wohl eher noch langwieriger als eine Eigenbedarfskündigung.

Ich würde mir sehr genau überlegen, ob ich so eine Immobilie kaufen würde.
Und für Eigennutzer, die unter einem gewissen Zeitdruck stehen, wäre das absolut nichts.

Ich frage mich, ob bei einer Härtefallentscheidung vor Gericht, es nicht sogar den Käufern negativ ausgelegt werden kann, wenn sie von vornhinein wußten, dass sie eine Wohnung kaufen mit einem vermutlichen Härtefall drin.

Hier kann man also schlecht mit besonderer Dringlichkeit oder so ankommen.
Mit Verzögerung war dann zu rechnen, würde ich sagen.

-- Editiert von der_böse_Vermieter am 21.10.2018 20:47

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Vielleicht sollte man jetzt erst einmal etwas Ruhe reinbringen.

Das Haus wird wohl verkauft werden, dass steht ja nun irgendwie fest. Es besteht aber auch die Chance, das der Käufer u.U. nur die eine Wohnung bewohnen will und die 2. als Mietwohnung so weiter lässt.

Sonnenscheinchen sollte wie empfohlen 2 Tage die Woche als Besichtigungstermine anbieten (Mittwoch 17:00 - 19:00 Uhr, Samstag 10:00 - 12:00 Uhr ?) und sich am besten schon mal nach einer neuen Wohnung umsehen. Wenn sie eine passende findet, kann man dem Vermieter ja den Auszug gegen Übernahme der Umzugskosten (ggf. Abfindung ?) anbieten. Dann wäre es für alle stressfreier.

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Wo er recht hat, hat er Recht

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.317 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen