Mieterin zieht aus - was tun, wenn sie die Herausgabe der neuen Adresse verweigert?

7. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Punschkrapfen
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Mieterin zieht aus - was tun, wenn sie die Herausgabe der neuen Adresse verweigert?

Hallo,
was kann ich machen, wenn meine Mieterin, die am 30.06. auszieht, mir ihre neue Adresse nicht mitteilt?
Das Problem ist, dass sie mir nach Abrechnung der Nebenkosten nächstes Jahr sicherlich noch Geld schulden wird, vor allem auch, weil sie die letzten 3 Mieten nicht bezahlt hat und sicherlich auch nicht mehr bezahlen wird. Kann mir die Polizei da behilflich sein, damit ich die Adresse bekomme? Wie soll ich ihr sonst die Abrechnung und (vorraussichtlich nötig) auch den Mahnbescheid zuschicken?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Einen Mahnbescheid über die ausstehenden Mieten könntest du ihr jetzt sofort zustellen (lassen), sofern sie noch in der Wohnung wohnt. Damit musst du nicht warten. Ansonsten kannst du beim Meldeamt glaube ich nachfragen, wohin die Mieterin verzogen ist. Manchmal funktioniert auch der Weg über den Arbeitgeber der Mieterin, sofern dieser dir bekannt ist. Alleine die Ankündigung, dass der Gerichtsvollzieher Mahnschreiben auch persönlich während der Arbeit zustellen kann, könnte bewirken, dass dir eine Zustelladresse überlassen wird.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Punschkrapfen):
Kann mir die Polizei da behilflich sein, damit ich die Adresse bekomme?


Nein, aber das Einwohnermeldeamt. Als Vermieter bzw. ehemaliger Vermieter kannst Du ja ein wichtiges Interesse für die Auskunft nach der neuen Anschrift nachweisen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
Punschkrapfen
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke, das ist schon mal hilfreich zu wissen;
das Problem ist, dass die Mieterin nach Abrechnung der Nebenkosten nächstes Jahr noch einiges zurückbekommen würde und dass mit Berücksichtigung der Kaution wahrscheinlich mein Zahlungsanspruch nur 100 € wäre. Da ich schon mal bei einem Mahnbescheid ihr gegenüber den Kürzeren gezogen habe, weil der Richter entschieden hat, dass es rechtens war, dass die Mieterin eine Miete nicht bezahlt hat, um ihr Guthaben aufzurechnen, obwohl die Nebenkostenabrechnung noch nicht fertig war, denke ich, dass ich mehr Chancen habe, wenn ich nach endgültiger Abrechnung einen Mahnbescheid verschicke.
Dazu kommt, dass sie Besichtigungen für Nachmieter verweigert (sie hat nur 3 selbst vorgeschlagen zur Mittagszeit unter der Woche, wovon nur 1 Termin von mir und den Interessenten wahrgenommen werden konnte, weil das ein Feiertag war). Jedenfalls werde ich ihr die Julimiete in Rechnung stellen(dann liegen ihre Schulden bei ca. 530 €). Alle Schreiben mit Hinweisen darauf und auf ihre Pflichten als Mieter landen postwendend wieder in meinem Briefkasten.

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#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Punschkrapfen):
Da ich schon mal bei einem Mahnbescheid ihr gegenüber den Kürzeren gezogen habe, weil der Richter entschieden hat, dass es rechtens war, dass die Mieterin eine Miete nicht bezahlt hat, um ihr Guthaben aufzurechnen, obwohl die Nebenkostenabrechnung noch nicht fertig war


Da muss aber was anderes schief gegangen sein. Die Abrechnung hätte ja auch fällig sein müssen.

Zitat (von Punschkrapfen):
denke ich, dass ich mehr Chancen habe, wenn ich nach endgültiger Abrechnung einen Mahnbescheid verschicke.


Wenn weitere Mieten ausstehen, sehe ich das anders.

Zitat (von Punschkrapfen):
Jedenfalls werde ich ihr die Julimiete in Rechnung stellen


Weil?

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#5
 Von 
Punschkrapfen
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

weil die Mieterin zum 30.06. gekündigt hat, und eben keine Besichtigungstermine zulässt. Also kann die Wohnung erst im Juli besichtigt werden und ein Mieter wird dann wohl erst zum 01.08. einziehen können.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Wenn der Mieter seine Pflichten verletzt, indem er keine Besichtigungstermine für Nachmieter zulässt, dann kann das einen Schadensersatz rechtfertigen. Nur muss der Vermieter beweisen, dass dieser Schaden ursächlich durch das Verhalten des Mieters entstanden ist. Und er muss beweisen, dass er alles versucht hat, um die Wohnung dennoch zu vermieten.

Das ist also bei weitem kein Selbstläufer. Und im Übrigen ist die Kaution oder die Nebenkostenrückzahlung kein Selbstbedienungsladen. Es gab offenbar schon einmal ein Gerichtsverfahren, bei dem der Vermieter gegen diesen Mieter auf dem Bauch gelandet ist. Die Gefahr ist recht groß, dass dies nochmal passiert, wenn die Juli-Miete von der Kaution einbehalten wird.

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#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

1. Für mich klingt das alles sehr nebulös.
a) 3 Monatsmieten nicht gezahlt
b) du willst den Juli auch noch als Miete haben
Soll laut Deinen Angaben 530 Euro in Summe ausmachen. Mit der Nebenkostenabrechnung hätte die Mieterin aber nach Deinen Angaben dann noch 100 Euro Guthaben. Wie hoch waren denn dann die Nebenkostenvorauszahlungen? Hast Du die Dir einfach ausgedacht statt konkret zu rechnen und in wahnsinniger Höhe angesetzt?

2. Geht die Mieterin evtl. arbeiten? Kann sie damit nicht jeden beliebigen Termin zur Besichtigung anbieten, wie Du ihn Dir wünschst? Und 3 Termine, die sie angeboten hat, sind m.E. schon viele.

3. Wie cauchy geschrieben hat, kannst Du evtl. Schadenersatz fordern - aber NICHT, in dem Du meinst, für den Juli Miete fordern zu wollen. Das wird vor Gericht genau so enden wie beim letzten Mal - nämlich zu Deinen Ungunsten.

4. Wie kam es eigentlich zu dem Urteil beim Mahnbescheid? Hast Du die Nebenkostenabrechnung nicht erstellt und die Mieterin hat aufgrund der hohen zu erwartenden Rückzahlung die Miete einbehalten?

Insgesamt würde ich mich an Deiner Stelle mal mit allen Pflichten als Vermieter auseinandersetzen.

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#8
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Punschkrapfen):
weil die Mieterin zum 30.06. gekündigt hat, und eben keine Besichtigungstermine zulässt. Also kann die Wohnung erst im Juli besichtigt werden und ein Mieter wird dann wohl erst zum 01.08. einziehen können.


Wieso? Sie hat doch mindestens 3 Termine vorgeschlagen. Und die von Dir vorgegebenen Termine müssen zu den Zeiten passen, die der Mieter verfügbar ist.

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#9
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Habe jetzt erst die anderen Beiträge des TE gelesen ... einziger Tipp: geh zum Anwalt für Mietrecht und lass Dich über Deine Rechte und Pflichten aufklären.

-- Editiert von guyfromhamburg am 08.06.2018 18:41

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#10
 Von 
Punschkrapfen
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo cauchy und guyfromhamburg,
wie wär's mit Nachfragen anstatt gleich verurteilen.
die NK-Vorrauszahlungen betrugen 100€ und sie hat 50€ tatsächlich gebraucht, wollte aber vor Jahren, als ich ihr anbot, die Vorauszahlungen zu reduzieren, weiterhin 100 € zahlen.
sie hat 3 Termine unter der Woche in der Mittagszeit vorgeschlagen, wovon normalen Arbeitnehmern nun Mal nur 1 Termin möglich war.
6x hab ich ihr geschrieben mit der Bitte um eigene, aber Arbeiter-freundliche Besichtigungstermine. Kaution verrechne nicht ich mit der Miete, sondern sie hat es getan und mit der Julimiete wären es dann insg. ca. 530€, die sie mir noch schuldet, wenn nach ihrem Auszug noch was zu reparieren ist, noch mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Punschkrapfen):
wie wär's mit Nachfragen anstatt gleich verurteilen.
Es ist glaube ich der 4.Thread von dir zu dieser Mieterin. In einer der anderen stand
Zitat (von Punschkrapfen):
das Problem mit dem Besichtigungstermin habe ich auch in die Wohnungsanzeige ins Internet geschrieben, ich habe geschrieben,dass die jetzige Mieterin unkooperativ ist und keine Besichtigungstermine zulässt; auch, dass ich ihr fristlos zum 31.05. gekündigt habe, weil sie jetzt 2 Monatsmieten nicht bezahlt hat
Und das lässt mich zweifeln, dass dir der Beweis gelingt, dass die Mieterin Schuld am fehlenden Nachmieter ist.

Du wirst nachweisen müssen, wieviele Mietinteressenten sich auf diese und andere Anzeigen gemeldet haben und dass du an einen von diesen hättest vermieten können, wenn die Mieterin ausreichend vorher angekündigte Besichtigungstermine von dir akzeptiert hätte. Mag ja sein, dass dir ein Richter das glaubt. Mag auch sein, dass ein Richter dir eher weniger wohlgesinnt sein wird, wenn du solche Dinge über deine Mieter ins Internet stellst.

Im übrigen wird hier im Forum niemand verurteilt, das geschieht vor Gericht. Und einmal hast du dort bereits gegen diese Mieterin verloren. Das sagt mir zum einen, dass die Mieterin durchaus bereit ist, vor Gericht zu ziehen. Und der Rest deiner Beiträge scheint mir eher darauf hinzudeuten, dass du einen Anwalt dringend gebrauchen könntest. Aber ich widerhole mich, der Rat kam ja schon öfter.

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