Mieterin will nicht mehr Miete zahlen

8. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Robert K.
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 472x hilfreich)
Mieterin will nicht mehr Miete zahlen

vor 1 1/2 Jahren habe ich die Mieterin meines Appartments
mit Hilfe des Haus- u.Grundstücksvereins aufgefordert mehr Miete zu zahlen; sie antwortete: wegen Inhalts- und Formfehler würde sie die Mieterhöhung ablehnen. Ich habe nichts unternommen.
Die Mieterin wohnt in der Wohnung seit 40 Jahren, ist ca. 77 Jahre alt und sehr krank. Sie klagt immer, daß sie kein Geld
habe.
Ende Nov. 2005 sagte mir der Haus- und Grundstücksverein, daß ich die Miete gemäß dem aktuellen Mietspiegel um 70 Euro erhöhen könne und wir schrieben wieder ein Mieterhöhungsschreiben an die Mieterin. Die erhöhte Miete wäre von der Mieterin zum 1.Feb. 2006 zu zahlen gewesen. Der Haus- und Grundstücksverein hatte ihr das Mieterhöhungsschreiben per Einschreiben zugestellt.
Dieses Mal meldete sie sich bei Fälligkeit der erhöhten Miete (1.Feb.06) weder durch ein ablehnendes Schreiben noch durch Zahlung der erhöhten Miete. Sie überwies wieder nur den alten Mietbetrag. Der Haus- und Grundstücksverein rät zur Klage. Aber wenn sich die Frau mit Händen und Füßen wehrt, die erhöhte Miete zu zahlen, frage ich mich, ob ich als Vermieter überhaupt Rechte habe. Klar ist, daß mir die erhöhte Miete nach dem aktuellen Mietspiegel zusteht.
Was kann man machen ? Klagen gefällt mir nicht, zumal ich weiß, daß ein Mieter mehr Recht bekommt als der Vermieter.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Der letzte Satz von Ihnen ist nicht richtig.

Wer einen Anspruch hat, kann ihn auch durchsetzen.
Wenn die Mieterhöhung gerechtfertigt ist und ordnunggemäß gefordert wurde, muß die Mieterin sie auch zahlen. Tut sie dies nicht, kann ihr das Mietverhältnis nach entsprechenden Fristen gekündigt werden. Darüber hinaus kann die ausstehende Miete auch eingeklagt werden und sie werden damit sicher auch gewinnen.

Allerdings würde ich empfehlen, die entsprechenden Schritte zunächst nochmnal anzudrohen. Da sie beim letzten Mal nichts unternommen haben, müssen sie der Mieterin jetzt zunächst mal klar machen, daß Sie das, was Sie sagen auch wirklich meinen.

Mahnen Sie sie ab und drohen Sie Ihrer Mieterin eine Klage oder eine Kündigung an.

Reagiert sie dann immernoch nicht, sollten Sie die Drohung auch umsetzen.

Gruß Justice

-- Editiert von justice005 am 08.02.2006 21:05:09

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#2
 Von 
Feldmann1
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 28x hilfreich)

Ich würde sagen, dass sie mit einer 77 jährigen alten Dame und die auch noch 40 Jahre in dieser Wohnung lebt, ausser Gerichtlich wenig Aussicht auf Erfolg haben werden.

Ich kann davon ein Lied singen.

Kündigen kam gar nicht in Frage, da ein Härtefall bestand.

Wenn Sie natürlich eine Rechtschutz haben, würde ich es drauf ankommen lassen.

Grüsse Feldmann1

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

von einer Kündigumng muß ja gar nicht die Rede sein. Problematisch ist der Härtefall eh nur bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf.
Wenn die Mieterin sich aber weigert, die Miete zu bezahlen, dann sieht das auch vor Gericht schon wesentlich besser für den Vermieter aus.

-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Fürstin
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

du musst auf jeden fall innerhalb von drei monaten, nachdem die mieterhöhung fällig war, klage erheben

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die fehlende Zustimmung zur Mieterhöhung oder die Nichtzahlung der Mieterhöhung berechtigen nicht zur Kündigung.

Eine Mieterhöhung ist nur dann gültig, wenn der Mieter ihr ausdrücklich zugestimmt hat. Wenn die Mieterhöhungsforderung rechtlich ok ist, dann hat der Vermieter Anspruch darauf, dass der Mieter zustimmt.

Stimmt der Mieter dennoch nicht zu, muss der vermieter den Mieter auf Zustimmung verklagen. Wenn er das nicht innerhalb von 3 Monaten macht, ist das Ganze hinfällig.

Du kommst hier also um eine Klage gar nicht herum. Du wirst in so einem Fall auch Recht bekommen.

Der Ausspruch einer Kündigung oder die Mahnung der Mieterhöhung würde der Mieterin nur zeigen, dass Du keine Ahnung hast, was hier rechtlich zu beachten ist.

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