Mieterin untergetaucht

25. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Mieterin untergetaucht

Hallo...!

Meine Mieterin ist sie seit 2 Jahren. In diesen 2 Jahren hat sie oft die Miete erst nach Mahnung überwiesen, aber nun gut... Geld kam ja. Dauerauftrag wollte sie nie einrichten, obwohl sie laut MV dazu verpflichtet ist und es ihr auch durch die HV mitgeteilt wurde.

Nun hat sie Ende September zum 31.10.2011 kündigen wollen... Ihr wurde mitgeteilt, dass sie 3 Monate Kündigsfrist hat. Ausgezogen ist sie bereits Ende Oktober, aber die Miete für November 2011 hat sie bezahlt. Sie fragte auch, ob sie ab 01.12.2011 einen Nachmieter bringen könnte. Ja, aber nach Eingang der Selbstauskunft, etc... Es kam keine Reaktion darauf. Termin für Schlüsselübergabe wurde Ende Dezember 2011 festgelegt.

Nun stehen natürlich Besichtigungstermine an, damit ich die Wohnung vielleicht ab 01.01.2012 neu vermieten kann. Meine Mieterin hat der Maklerin gesagt, sie würde den Schlüssel beim Nachbarn hinterlegen.

Die Maklerin kam mit Interessenten, aber von einem Schlüssel wusste der Nachbar nichts. Auf Anrufe und eMails reagiert die Mieterin nicht mehr.

Mittlerweile weiß ich wo sie jetzt wohnt. Bei der Gelegenheit wurde festgestellt, dass sie sich nie umgemeldet hatte. Gemeldet ist sie nach wie vor woanders. Arbeitsplatz weiß ich ebenfalls. Einschriben/Rückschein wird also an die Objekt-Adresse, zum Arbeitsplatz und zur neuen Adresse versendet. Ihr wird darin mitgeteilt, dass sie dazu verpflichtet ist, Besichtigungen zur Neuvermietung zu zu lassen und ich sie eventuell schadensersatzpflichtig machen kann, wenn durch ihr Verhalten eine Neuvermietung nicht zu Stande kommt.

Neue Situation für mich... Hat jemand noch Ideen wie ich mich am besten verhalte und ab wann ich meinen RA einschalten muss?

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23 Antworten
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#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Hi Dinsche,
du kommast auch nicht aus den Problemen raus, nicht?

Meine Einstellung: Rechtsanwalt kostet nur unnötiges Geld und bringt auch nichts. Ich hatte mal Mieter, die sind in einer Nacht und Nebelaktion ausgezogen (nicht - ohne heftigste Schäden an der Wohnung zu hinterlasen). Netterweise hatte mich ein Nachbar informiert, so dass ich direkt den nächsten Tag hin bin. Ich habe einfach einen Schlosser mitgenommen, der mir die Wohnung geöffnet hat. Neuen Zylinder rein und das war's. Geld habe ich von denen nie gesehen.
Obwohl ihr "rechtlich" die Wohnung noch gehört, würde ich an dieser Stelle genau so verfahren, da sie einfach nicht auf deine unterschiedlichen Kontaktaufnahmen reagiert. Sollte sie die Mieter für Dez. noch zahlen und du schon Nachmieter für Dez. haben. erst mal einbehalten und mit der Betriebskostenabrechnung für 2010 verrechnen.

Liebe Grüße und drücke dir die Daumen, dass alles gut geht.
A.

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"Scientia potentia est."

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#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ja, leider bringt mich diese Wohnung noch um den Verstand :-( Es war auch nichts Schlimmes vorgefallen mit der Mieterin. Das ist es ja was mich so wundert. ok, Mietzahlungen waren meistens nicht pünktlich, aber ansonsten hatten wir nichts miteinander zu tun. Sie kam sogar mit der ********en Miteigentümerin zurecht, was mich natürlich wunderte.. ;-)

Ich mag keinen Hausfriedensbruch riskieren. Die Miete für diesen Monat ist bezahlt, und ich weiß nicht, ob ein Nichtmelden das rechtfertigt, mir Zugang zu verschaffen. Ich weiß ja, dass sie ausgezogen ist. Das hat sie nicht verheimlicht, also keine Nacht- und Nebelaktion.

Dann warte ich mal ab bis nächste Woche, und wenn sie sich dann immer noch nicht gemeldet hat muss ich mir was überlegen... Grrrrrr!!!

Was ist mit Morthi???

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#5
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Wenn Mieter die Miete nicht zahlt und die Wohnung räumt, gilt das als fristlose Kündigung seinerseits.

Wenn er sowieso bereits ausgezogen ist, ist es doch in seinem Sinne einen Nachmieter zu finden. Ohnehin ist er verpflichtet während der 3 Monat Kündigungsfrist die Besichtigung zu ermöglichen.

Ist von dem Mieter noch was zu holen ? Ansonsten soll man sich `was einfallen lassen, warten kostet nur noch kostbare Zeit und viel Geld.

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#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Die Miete für November ist ja bezahlt. Dezember werde ich dann sehen, aber Mietschulden hat sie im Moment keine. Sie ist zwar bereits ausgezogen, aber im Prinzip wohnt sie für mich dort noch bzw. ist es noch ihre Wohnung. Daher bin ich zaghaft wie ich mich verhalten soll in Verbindung mit den Besichtigungen... Fristlos kündigen brauche ich ihr nicht, da sie ja bereits selbst zum 31.12.2011 gekündigt hat.

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#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Arbeitsplatz weiß ich ebenfalls. <hr size=1 noshade>



Dann rufe sie doch einfach an und kläre das.

Wenn du jetzt in die Wohnung gehst, wäre das verbotene Eigenmacht mit möglichen unguten Folgen, § 858 BGB .

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#9
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
aber im Prinzip wohnt sie für mich dort noch bzw. ist es noch ihre Wohnung.


Eine vollständig geräumte WHG gilt als ausgezogen / aufgegeben.
Zu den Besichtigungen kannste allemal rein.

Rufe doch ihren Boss an und schildere dem die Lage, danach ruft sie definitiv zurück.
Oder ist ihr Boss JVA-Leiter ?


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#10
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Eine vollständig geräumte WHG gilt als ausgezogen / aufgegeben.
Zu den Besichtigungen kannste allemal rein.



Bevor sich das hier verfestigt:


Wo bitte soll das stehen?

Wer hat das entschieden?

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#11
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Das hat mir schon vor zig Jahren mein Anwalt erklärt, ist doch auch logisch.
Auch ein M der ohne Kündigung abhaut, die WHG also komplett leert, ist ausgezogen !
Wie sollte man denn einen Auszug auch anders deuten ?

Ob das einem Urteil entsprang, keine Ahnung.
Das solltest Du doch wissen.

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#12
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Das hat mir schon vor zig Jahren mein Anwalt erklärt, ist doch auch logisch.



Die M hat die Miete bezahlt. Was sie mit der Wohnung macht, ist allein ihre Angelegenheit.

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#14
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Was sie mit der Wohnung macht, ist allein ihre Angelegenheit.

Richtig und deshalb darf M auch ausziehen wann er will solange er bezahlt.
Trotzdem gilt eine vollständig geräumte WHG als ausgezogen / aufgegeben !
Wenn die Miete weiterbezahlt wird will auch kein VM in die WHG, warum auch ?
Im Gegenteil, WHG wird nicht abgenutzt, usw....

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#15
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Wenn die Miete weiterbezahlt wird will auch kein VM in die WHG, warum auch ?



Warum rätst du dann TE hier zum Einbruch?

I.Ü.: Auch wenn der M nicht zahlt, gilt noch lange nicht das Faustrecht. Schon gleich gar nicht solange der MV noch läuft.

Du hast da etwas grundlegend missverstanden.

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#17
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Warum rätst du dann TE hier zum Einbruch?

Erstens war es hier Absicht auszuziehen, zweitens wird, wenn überhaupt, die Dez-Miete auch wieder später eintreffen und spätestens ab dem 4.12. würde mich nix mehr halten und drittens freut sich die Ex, wenn sie evtl. eine halbe / ganze MM spart.
Zudem bekommt die Ex-M die Interessentenbesuche gar nicht mit, so die tagsüber stattfinden, denn die arbeitet ja.

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#18
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Erstens war es hier Absicht auszuziehen, zweitens wird, wenn überhaupt, die Dez-Miete auch wieder später eintreffen und spätestens ab dem 4.12. würde mich nix mehr halten und drittens freut sich die Ex, wenn sie evtl. eine halbe / ganze MM spart.



Wenn dich Einträge im BZR nicht stören, von mir aus.

Es gibt aber Leute, die haben das nicht so gern, vor allem, wenn sie dann beruflich und sonst im Leben erhebliche Nachteile haben.

Die M hier haftet schliesslich für Verzögerungsschäden. Es gibt eine legale, saubere Lösung. Es besteht keinerlei Anlaß, hier kriminelle Energie zu entwickeln.

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#19
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

flawless, keine Sorge. So doof bin ich sicher nicht ;-)

Die Mieterin hat bezahlt, und von daher ist die Wohnung für mich tabu. Ich muss Besichtigungstermine mindestens 3 Tage vorher ankündigen, und sie muss mit mir bzw. mit der Maklerin Termine absprechen. Tut sie das nicht verhindert sie womöglich eine künftige Neuvermietung und macht sich schadensersatzpflichtig.

Wäre es so wie hier fälschlicherwise behauptet wird gäbe es das Wort Kündigungsfrist nicht. Wann die Dame auszieht ist egal. Der Termin für die Schlüsselübergabe steht (Ende Dezember). Ich bin als Mieterin auch schon früher ausgezogen, habe die Miete bezahlt und Besichtigungstermine zur Neuvermietung wahrgenommen.

Ich gehe eh schon davon aus, dass die Miete Dezember wieder zu spät kommt, aber wenn nicht muss ich klagen. Das ist aber eine ganz andere Baustelle.

Mir geht es jetzt nur um die Termine und wie ich mich weiter verhalten muss, wenn sie weiterhin nicht reagiert und so Termine nicht zulässt.



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#20
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

Was ist los? Seit 2 oder 3 Tagen lese ich hier wieder mit und lese nun das?

quote:
Huhu Dinschi, Morthi ist leider gestorben. Sein Sohn hat einen Thread dazu reingesetzt. Blätter mal zurück auf Seite 2 oder 3.


Wohin zurückblättern? Ihr witzelt, oder?

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#21
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Mir geht es jetzt nur um die Termine und wie ich mich weiter verhalten muss, wenn sie weiterhin nicht reagiert und so Termine nicht zulässt.



Du kannst/musst nur wegen des denkbaren Verzögerungsschadens nachweisen können, dass du erfolglos versucht hast, sie dazu zu bringen, zu kooperieren.

Einwurfeinschreiben, Mail, Fax, Telefonat unter Zeugen etc.

Mehr kannst du m.E. erst mal nicht tun. Vielleicht die Konsequenzen deutlich machen, vielleicht motiviert sie das.

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#22
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ja, die Hoffnung habe ich auch. Ging mit den Mietzahlungen auch, wenn sie die Mahnungen bekam...

Klar, ich weise ihr das im Notfall alles nach. Geht ja überwiegend über HV und Maklerin, und daher sind Zeugen automatisch da. Jeder Interessent, der sich die Wohnung nicht ansehen kann, wird notiert.

Vielen Dank!

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#23
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Denkst Du auch an den Rattenschwanz, der danach noch kommen könnte ?
Genau Diesen versucht man eben auch immer zu vermeiden.
Und wenn man sich nicht zu dilettantisch anstellt, gerichtsfeste Zeugen dabei hat, funktioniert das auch.

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