Mieterin schlägt andere Mieterin zusammen

23. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Schnute
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 8x hilfreich)
Mieterin schlägt andere Mieterin zusammen

Hallo Ihrs,

ich habe eben meine eine Nachbarin (60) getroffen und dachte ich sehe nicht richtig - dickes Veilchen am Auge, Nasenbein gebrochen und auch noch jede Menge Prellungen am Körper.

Sie erzähltem, dass eine andere Nachbarin (ca. 45) sie gestern im Keller zusammengeschlagen hat :-(
Anzeige ist erstattet, und sie war im Krankenhaus zur ambulanten Behandlung.

Die beiden Parteien kommen schon immer nicht besonders gut miteinander aus. Wobei die ältere Nachbarin sich auf keinen Streit einlässt und auf keine Bemerkungen eingeht (Bezeichnung als Lesbe, dass sie aber der jüngeren den Mann wegnehmen will etc.).
Die jüngere pflegt sowieso jeden anzubrüllen, der was sagt, was ihr nicht passt. Ich komme bisher ganz gut mit ihr aus, da sie mir gegenüber versucht den Schein zu wahren.

Bei Attacken wartet die jüngere Nachbarin immer ab, bis möglichst keine Zeugen im Haus sind - gestern waren ich und ein anderer Mieter noch bei der Arbeit, ein weiterer liegt zurzeit im Krankenhaus, seine Frau ist stocktaub und ihr Lebensgefährte sagt nichts (5-Familien-Haus, insgesamt 7 Personen)

Am Montag wird die verletzte Nachbarin den Bauverein verständigen.
Was kann der Bauverein, als Vermieter, in solchen Fällen unternehmen? Ist das ein Grund für eine Kündigung?

Schockierte Grüße
Schnute

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Sie fristlos kündigen auf jeden fall, Frauen!:)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hübner
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)




-" fristlos kündigen " --

warum soll der VERMIETER kündigen, wenn zwei sich privat nicht vertragen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Die 60 jährige, kann ab sofort (oder jeder Zeit bei wiederholung) die Mietvertrag fristlos kündigen auf Grund der schwer Körperverletzung von die Mieterin im Haus.

Der V kann (muss nicht) die 45 jährige fristlos kündigen da sie an seine Vertragspartnerin im Haus einer Straftat begonnen hat.

Nur nicht vertragen wäre natürlich kein Problem.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schnute
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

danke, für die Antworten :-)

Ich weiß eben auch nicht, ob der Vermieter da was unternehmen kann. Dass es aber in seinem Haus so schlimm ist, dass es zu Schlägereien kommt, kann er (hier ein Bauverein) aber sicher auch nicht dulden.

"Privat nicht vertragen" ist ja kein Thema - manche Menschen mag man, andere nicht. Aber bei (vorsichtig ausgedrückt) Handgreiflichkeiten?

Bei einem Bauverein (wir haben alle Anteile gekauft), könnte ich mir aber auch vorstellen, dass die jüngere Nachbarin und ihr LG auch evt. eine andere Wohnung angboten bekommen <grübel>

Egal wie - ich könnte nicht zusehen, wie andere Menschen misshandelt werden.

Ich habe mal eben in den "Allgemeinen Vertragsbestimmungen" unseres Bauvereins nachgelesen - danach kann u.a. fristlos gekündigt werden, wenn eine Partei den Hausfrieden schuldhaft und nachhaltig stört.

Mal abwarten...

Das Grinsen mit dem die jüngere Nachbarin rumläuft ist auch schon nicht mehr feierlich :-(

Gruß
Schnute

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

"Das Grinsen mit dem die jüngere Nachbarin rumläuft ist auch schon nicht mehr feierlich :-( "

Grinsen ist weder strafbar noch ein Grund für eine Kündigung der Wohnung ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Schnute
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 8x hilfreich)

Guten Morgen,

natürlich ist das Grinsen nicht strafbar und kein Grund. :-)

Gruß
Schnute

0x Hilfreiche Antwort

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