Mieterhöhung zulässig?

17. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
andreas d
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung zulässig?

Hallo!

Ich habe eine Mieterhöhung zum 01.10.03 mit folgender Begründung bekommen:

- Angabe von 3 Vergleichswohnungen,

- Angabe der ortsübliche Vergleichmiete (7,80€/qm).

Die Miete beträgt für 52qm 409€, also genau 7,86€/qm. Der Vermieter rechnet jedoch für die Garage (einheitlicher Mietvertrag für Garage und Wohnung) 40€ ab, setzt also für die Miete der Wohnung 369€ an, erhöht diese auf 405€ (7,8€/qm) und addiert jetzt wieder 40€ für die Garage, so dass die neue Miete 445€ wäre.

Ist dies zulässig? Schliesslich handelt es sich um einen Einheitsvertrag, die Garage ist auch nicht separat kündbar.

Vielen Dank und Gruß

Andreas

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Auf der Internetseit von www.rechtbekommen.de gibt es eine recht ausführliche Beschreibung was zulässig ist und nicht.
Demnach scheint die Erhöhung zumindest formal in Ordnung. Der Vermieter muss jedoch die Vergleichswohnunge bnennen, so dass man selber die Vergleichbarkeit prüfen kann.

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