Mieterhöhung widersprochen

8. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)
Mieterhöhung widersprochen

hi,

wir haben der Mieterhöhung unseres Vermieters vor ein paar Monaten widersprochen, weil wir die Grundlage bezweifelt haben (wir haben einen niedrigeren Grundbetrag errechnet, als die Wohnungsbaugesellschaft).

Gestern kam also ein Schreiben der Wohnungsbaugesellschaft, in dem sie unseren Argumenten widersprechen und drohen mit Klage.

Mein Mann möchte gerne wissen, was da finanziell auf uns zukommen könnte, wenn wir weiterhin die Mieterhöung verweigern (also Anwalt, Gericht, evtl. andere Kosten).

Gibt es da Richtlienien??

Ally

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach dem Gerichtskostengesetz. Dort werden die Gebühren nach dem Streitwert festgelegt. man kann keine pauschale Summe nennen...

-----------------
"justice"

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#2
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

www.gerichtskostenrechner.de

Streitwert = Differenz der verlangten Miete zur gegenwärtigen Miete für 12 Monate.

0x Hilfreiche Antwort

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