Mieterhöhung und Widerspruch

4. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Landacher
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung und Widerspruch

Hallo zusammen,

könnt Ihr mir bei folgendem Problem ein paar Tipps geben:

Kurz erzählt:
Wir sind eine Dreier-WG mit 135 qm.
Unser Vermieter hat vor ca. 1,5 Jahren gewechselt.
Der neue Vermieter hat die Frist abgewartet und nun die
Miete um 20% erhöht. Bislang haben wir 460 € Nettomiete
bezahlt, sollen nun aber über 550 € blechen.

Es ist eine Altbauwohnung aus dem Jahre 1923.
An der Wohnung wurde seit über 10 Jahren vermieterseitig nichts gemacht.
Die Heizung ist defekt und mehrmals im Winter ausgefallen. Der Monteur meinte,
der Schadstoffausstoß sei sehr hoch. Allerdings hatten wir diese Mängel immer
wieder selbst in den Griff bekommen. Unser Keller hat noch nie
Strom besessen, also ohne Licht ist er nur als Rumpelkammer
nutzbar. Der Vermieter hat die Wohnung nie besichtigt,
trotzdem wurden 16 Punkte (mittlere Bauweise mit guter Ausstattung) vergeben?!
Wir haben Widerspruch eingelegt und wollten verhandeln. Stattdessen hat der
Vermieter uns eine fristlose Kündigung angedroht. Etwas könnte ihm dabei in die Hand
spielen, wir haben des öfteren die Miete nicht pünktlich am 3. überwiesen sondern
manchmal erst am 5. oder 6.?!

Ist es sinnvoll die Mieterhöhung unter Vorbehalt zu bezahlen und
dann Mietminderungen geltend zu machen? Die anderen Wohnungen
im Haus haben die gleiche Miete und alle akzeptierten die ERhöhung. Jedoch sind
diese Wohnungen im Verlauf der letzten 5 Jahre vom Vermieter renoviert
worden. Außerdem haben alle diese Wohnungen eine Gartenparzelle, nur unsere nicht!

Könnt Ihr mir da einen Rat geben?

Vielen Dank im Voraus
Schöne Grüße aus der Pfalz
Thomas

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Wenn die Heizung einen hohen Schadstoffausstoß hat, dann ist das vielleicht ein Grund für eine neue Heizung, hat aber keinen Einfluß auf die Miete.

Du schreibst jetzt nichts zur Begründung der Mieterhöhung. Die größte Aussicht auf Erfolg hat es, wenn ihr es schafft, Fehler in der Begründung nachzuweisen.

PS: wenn die Heizung sehr störanfällig ist, dann wird sie vermutlich bald erneuert. Das könnte eine weitere Mieterhöhung zur Folge haben, wenn dadurch Energie eingespart wird (§559 BGB ). Vielleicht solltet ihr langsam anfangen, euch nach einer anderen Wohnung umzusehen, die ihr euch besser leisten könnt.

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#2
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Ihr solltet Euch mal im BGB schlau machen, wie der VM eine Mieterhöhung durchzuführen hat. Einfach mal die Miete bis zur Kappungsgrenze ohne Begründung erhöhen geht nämlich nicht. Das Mieterhöhungsverlangen muss auch der Form entsprechen, z.B. auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen.
Kündigen kann er Euch aber nicht, dazu hat er keinen Grund. Für verspätete Mietzahlungen muss er mehrere Abmahnungen nachweisen, um das als Kündigungsgrund zu nehmen.

Da Du was von Punkten erzählt hast gehe ich mal davon aus, dass er den Mietspiegel herangezogen hat.
Wenn Ihr die Mieterhöhung nicht akzeptiert muss er klagen, der Richter entscheidet dann. Ich würde tatsächlich erst mal das Mieterhöhungsverlangen einem RA vorlegen und prüfen lassen.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#3
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Posten Sie doch einfach mal die Begründung !
Sind die Kriterien denn überprüft worden ?
Gibt es Spannen, wenn ja welche ?

Mieterhöhung und Mietminderung sind zwei paar Stiefel und erfordern unterschiedliche Vorgehensweisen !

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