Hallo,
wir wohnen in einem Altbau nicht saniert BJ 1950 unser MFH Haus wurde zum 01.01.2016 verkauft an einem privaten Investor.
Der hat jetzt eine Mieterhöhung nach § 558 BGB
angekündigt Erhöhung um 19,9% die letzte Mieterhöhung vom vor Vermieter war vor 5 Jahren.
Haben wir eine Möglichkeit gegen die Mieterhöhung zu klagen?
Der will alle Wohnungen sanieren kann er uns alle kündigen damit die Wohnungen saniert werden können?
Danke schon für die Antworten!
Mieterhöhung neue Vermieter 19,9%
Fragen zur Miete?
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Zitat:Haben wir eine Möglichkeit gegen die Mieterhöhung zu klagen?
Nein, Ihr könnt nicht dagegen klagen. Klagen muss der Vermieter, wenn Ihr der Mieterhöhung nicht zustimmt.
Ob Ihr die Zustimmung zu Mieterhöhung verweigern dürft, kann man anhand der Angaben nicht beurteilen. Wie ist denn das Mieterhöhungsverlangen begründet.
Zitat:Der will alle Wohnungen sanieren kann er uns alle kündigen damit die Wohnungen saniert werden können?
Nein
ZitatDer hat jetzt eine Mieterhöhung nach :§ 558 BGB angekündigt Erhöhung um 19,9% die letzte Mieterhöhung vom vor Vermieter war vor 5 Jahren.
Prüft bitte, ob das Mieterhöhungsverlangen die formalen Voraussetzungen erfüllt. (Grundlage ist entweder ein Mietspiegel, 3 Vergleichswohnungen oder ein Gutachten).
In manchen Gegenden darf derzeit "nur" um 15% erhöht werden.
ZitatDer will alle Wohnungen sanieren kann er uns alle kündigen damit die Wohnungen saniert werden können? :
Er braucht Euch nicht zu kündigen, sondern er kann sanieren, während die Mieter darin wohnen. Wenn der Vermieter moderisiert, dürfen die Mieter sogar 4 Monate lang die Miete nicht mindern.
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Zitatunser MFH Haus wurde zum 01.01.2016 verkauft an einem privaten Investor. :
Ist dieser schon rechtmäßiger Eigentümer und somit Euer Vermieter?
ZitatDer hat jetzt eine Mieterhöhung nach :§ 558 BGB angekündigt Erhöhung um 19,9% die letzte Mieterhöhung vom vor Vermieter war vor 5 Jahren.
Haben wir eine Möglichkeit gegen die Mieterhöhung zu klagen?
Erst mal solltet Ihr prüfen bzw. prüfen lassen ob das Mieterhöhungsverlangen korrekt ist.
Ist es das nicht braucht und solltet Ihr nichts tun außer weiter die vertraglichen Pflichten erfüllen.
Ist das Mieterhöhungsverlangen korrekt habt Ihr 2 Möglichkeiten:
1. Zustimmen und ab Monat x die höhere Miete zahlen.
2. Von Eurem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Danke für die Antworten:)
Mieterhöhung
Ja er steht im Grundbuch die Erhöhung bezieht sich auf Vergleichsmieten aus dem Netz die Wohnungen sind aber nicht zu 100% mit unseren zu vergleichen da sie saniert sind.
Aktuell Miete qm² 4,50€
Erhöhung auf 5,35€
Vergleichsmieten aus dem Netz zwischen 6-7€ qm²
Sanierung
Unsere Wohnungen haben keine Zentralheizung und die Warmwasserversorgung ist elektrisch.
Der neue Mieter will eine Zentralheizung inkl. Warmwasserversorgung installieren und die Bäder in dem zuge Sanieren die Elektrik ist auch nicht nach den neuen Stand. Das Haus wurde 1950 erbaut und hat noch Stand:(
Zitatdie Erhöhung bezieht sich auf Vergleichsmieten aus dem Netz :
Wenn das bedeutet, dass damit der qualifizierte Mietspiegel der Kommune gemeint ist, dass dürfte das in Ordnung gehen. Ist dieser "Mietspiegel" aber von einer Immobilienwebseite, dann kann der nicht zu Vergleichszwecken heran gezogen werden.
In solch einem Fall muss der Vermieter 3 Vergleichswohnungen benennen oder ein Gutachten erstellen lassen.
Der Mietspiegel hat Bezug auf http://www.immowelt.de/ wir haben in unserer Ortschaft kein Mietspiegel.
Ist ein kleiner vor Ort mit 15TsD Einwohner, dass heißt er müsste ein Gutachten vorlegen.
Zitatst ein kleiner vor Ort mit 15TsD Einwohner, dass heißt er müsste ein Gutachten vorlegen :
Oder 3 Vergleichswohnungen finden. Die dürfen auch aus dem "eigenen" Bestand kommen.
Zitat:Vergleichsmieten aus dem Netz zwischen 6-7€ qm²
Ich vermute mal, der Vergleich erfolgte mit zu vermietenden Wohnungen aus einem Immobilienportal?
Das ist unzureichend, denn der VM kann nur tatsächlich gezahlte Mieten zum Vergleich heranziehen und nicht bloß geforderte (ansonsten könnte er einfach drei vergleichbare leerstehende Wohnungen aus eigenem Bestand zu Mondpreisen anbieten und das als Begründung nehmen).
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