Mieterhöhung neue Vermieter 19,9%

12. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
MUSA1979
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)
Mieterhöhung neue Vermieter 19,9%

Hallo,

wir wohnen in einem Altbau nicht saniert BJ 1950 unser MFH Haus wurde zum 01.01.2016 verkauft an einem privaten Investor.
Der hat jetzt eine Mieterhöhung nach § 558 BGB angekündigt Erhöhung um 19,9% die letzte Mieterhöhung vom vor Vermieter war vor 5 Jahren.

Haben wir eine Möglichkeit gegen die Mieterhöhung zu klagen?

Der will alle Wohnungen sanieren kann er uns alle kündigen damit die Wohnungen saniert werden können?

Danke schon für die Antworten!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Haben wir eine Möglichkeit gegen die Mieterhöhung zu klagen?


Nein, Ihr könnt nicht dagegen klagen. Klagen muss der Vermieter, wenn Ihr der Mieterhöhung nicht zustimmt.

Ob Ihr die Zustimmung zu Mieterhöhung verweigern dürft, kann man anhand der Angaben nicht beurteilen. Wie ist denn das Mieterhöhungsverlangen begründet.

Zitat:
Der will alle Wohnungen sanieren kann er uns alle kündigen damit die Wohnungen saniert werden können?


Nein

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von MUSA1979):
Der hat jetzt eine Mieterhöhung nach § 558 BGB angekündigt Erhöhung um 19,9% die letzte Mieterhöhung vom vor Vermieter war vor 5 Jahren.


Prüft bitte, ob das Mieterhöhungsverlangen die formalen Voraussetzungen erfüllt. (Grundlage ist entweder ein Mietspiegel, 3 Vergleichswohnungen oder ein Gutachten).

In manchen Gegenden darf derzeit "nur" um 15% erhöht werden.



Zitat (von MUSA1979):
Der will alle Wohnungen sanieren kann er uns alle kündigen damit die Wohnungen saniert werden können?


Er braucht Euch nicht zu kündigen, sondern er kann sanieren, während die Mieter darin wohnen. Wenn der Vermieter moderisiert, dürfen die Mieter sogar 4 Monate lang die Miete nicht mindern.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von MUSA1979):
unser MFH Haus wurde zum 01.01.2016 verkauft an einem privaten Investor.


Ist dieser schon rechtmäßiger Eigentümer und somit Euer Vermieter?

Zitat (von MUSA1979):
Der hat jetzt eine Mieterhöhung nach § 558 BGB angekündigt Erhöhung um 19,9% die letzte Mieterhöhung vom vor Vermieter war vor 5 Jahren.

Haben wir eine Möglichkeit gegen die Mieterhöhung zu klagen?


Erst mal solltet Ihr prüfen bzw. prüfen lassen ob das Mieterhöhungsverlangen korrekt ist.

Ist es das nicht braucht und solltet Ihr nichts tun außer weiter die vertraglichen Pflichten erfüllen.

Ist das Mieterhöhungsverlangen korrekt habt Ihr 2 Möglichkeiten:

1. Zustimmen und ab Monat x die höhere Miete zahlen.
2. Von Eurem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MUSA1979
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antworten:)

Mieterhöhung
Ja er steht im Grundbuch die Erhöhung bezieht sich auf Vergleichsmieten aus dem Netz die Wohnungen sind aber nicht zu 100% mit unseren zu vergleichen da sie saniert sind.

Aktuell Miete qm² 4,50€
Erhöhung auf 5,35€
Vergleichsmieten aus dem Netz zwischen 6-7€ qm²

Sanierung
Unsere Wohnungen haben keine Zentralheizung und die Warmwasserversorgung ist elektrisch.
Der neue Mieter will eine Zentralheizung inkl. Warmwasserversorgung installieren und die Bäder in dem zuge Sanieren die Elektrik ist auch nicht nach den neuen Stand. Das Haus wurde 1950 erbaut und hat noch Stand:(

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von MUSA1979):
die Erhöhung bezieht sich auf Vergleichsmieten aus dem Netz

Wenn das bedeutet, dass damit der qualifizierte Mietspiegel der Kommune gemeint ist, dass dürfte das in Ordnung gehen. Ist dieser "Mietspiegel" aber von einer Immobilienwebseite, dann kann der nicht zu Vergleichszwecken heran gezogen werden.

In solch einem Fall muss der Vermieter 3 Vergleichswohnungen benennen oder ein Gutachten erstellen lassen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MUSA1979
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Mietspiegel hat Bezug auf http://www.immowelt.de/ wir haben in unserer Ortschaft kein Mietspiegel.
Ist ein kleiner vor Ort mit 15TsD Einwohner, dass heißt er müsste ein Gutachten vorlegen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von MUSA1979):
st ein kleiner vor Ort mit 15TsD Einwohner, dass heißt er müsste ein Gutachten vorlegen


Oder 3 Vergleichswohnungen finden. Die dürfen auch aus dem "eigenen" Bestand kommen.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Vergleichsmieten aus dem Netz zwischen 6-7€ qm²


Ich vermute mal, der Vergleich erfolgte mit zu vermietenden Wohnungen aus einem Immobilienportal?
Das ist unzureichend, denn der VM kann nur tatsächlich gezahlte Mieten zum Vergleich heranziehen und nicht bloß geforderte (ansonsten könnte er einfach drei vergleichbare leerstehende Wohnungen aus eigenem Bestand zu Mondpreisen anbieten und das als Begründung nehmen).

1x Hilfreiche Antwort

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