Mieterhöhung nach Modernisierung - Frist von 12 Monaten?

27. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Cryingroses
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)
Mieterhöhung nach Modernisierung - Frist von 12 Monaten?

hallo

Wir wohnen jetzt seit knapp 2 Monaten in unserer neuen Wohnung. Bei der Besichtigung wurde uns gesagt, die Modernisierungsarbeiten seien fast abgeschlossen, es müsse nur noch die Verglasung des Balkons angebracht werden. Diese Wohnung hat 10 Euro mehr gekostet als die anderen Angebote, mit gleicher Größe, der Wohnungsgesellschaft , daher gingen wir davon aus, dass die Miete schon erhöht wurde und uns hat niemand darauf hingewiesen, dass sie noch erhöht wird. Vor kurzem erhielten wir aber eine Mieterhöhung wegen den Arbeiten. Ist es nicht so, dass der Vermieter eine Frist von 12 Monaten einzuhalten hat, bevor er erhöhen kann?
Kann der Vermieter überhaupt die Miete erhöhen, da wir die Wohnung in dem fertigen Zustand für genau diese Summe gemietet haben ("gekauft wie gesehen" )?

Vielen Dank

CryingRoses



-- Editiert von Cryingroses am 27.12.2005 17:28:49

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest123-333
Status:
Schüler
(282 Beiträge, 187x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cryingroses
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank, ich werd mich dann mal mit unserem Vermieter in Verbindung setzen, wollte nur nochmal auf Nummer sicher gehen. Werd aber vorsichtshalber mal den Mieterverein konsultieren.
Wünsche noch einen guten Rutsch ins neue Jahr

Cryingroses

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-333
Status:
Schüler
(282 Beiträge, 187x hilfreich)

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#4
 Von 
guest123-333
Status:
Schüler
(282 Beiträge, 187x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cryingroses
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich habe mir jetzt von einer Freundin (hat irgendwas in der Richtung gelernt) sagen lassen, dass die 12 Monate nicht für eine Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung gilt, sie war sich dabei aber auch nicht 100% sicher.

Schönen tag noch
CryingRoses

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#6
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

die Modernisierung muss angekündigt sein und die voraussichtliche Differenz zur Istmiete angekündigt sein.

Also, nicht ins Bockshorn jagen lassen, aber Verhandlungsbereitschaft zeigen.
(z.B. keine Erhöhung die nächsten 2Jahre oder so)

det11

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Hi Det,
wer hat denn Dich gezähmt ;) ?
Soll ein Scherz sein.
Erzählst du mal wieder was über Deine Läuse? an anderer Stelle?
Grüße
Mariangel

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#8
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Hi Mariangel,

ja, ich schreib bald wieder über das asoz.Pack, gibt bald Neuigkeiten :)

Hab ich Dir schon ein gutes neues Jahr gewünscht ?

Und auch all den anderen ?

det11

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#9
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

ich kann mich nicht mehr erinnern.
Und bin schon gespannt auf neue Geschichten.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Cryingroses
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

der Haken an der Sache ist ja eben, dass die Wohnung zu dem Zeitpunkt schon fertig war und uns niemand darauf hingewiesen hat, dass noch eine Erhöhung kommen soll. also wurde sie in dem Sinne auch nicht angekündigt. Wie gesagt hat diese Wohung bereits 10 Euro mehr gekostet als die anderen, wäre ja auch zu schön gewesen, wenn wir damit davon gekommen wären.:(

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