Mieterhöhung bei Vermieterwechsel

4. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Taha123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung bei Vermieterwechsel

Hallo meine Lieben,

ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem helfen.

Ich wohne seit dem 01.04.12 in einer Mietwohnung. Der Verwaltung hat die Wohnung in der ich wohne verkauft. Der neue Eigentümer ist seit dem 01.01.13 im Grundbuch eingetragen und habe gleich vom neuen Vermieter ein "nettes" schreiben erhalten, dass die Miete ab dem 01.04.13 um 15 % erhöht wird.

Ist das zulässig?
Kann ich was dagegen tun?

ich bitte um eure Hilfe.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Ich denke schon,
allerdings muß der Vermieter die Mieterhöhung begründen.
Z.B. mit der Mietrichtwerttabelle.
Nach dem neuen Gesetz darf die Miete je nach Stadt oder Land innerhalb 3 Jahren um 15 bzw. 20 % erhöht werden.


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""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

§ 558 (1)

besagt

1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 werden nicht berücksichtigt.

Darüber hinaus muss die Mieterhöhung begründet sein, einfach mal den §§ 558 komplett lesen...

Es gelten als Begründungsmittel:

Mietspiegel
3 Vergleichswohnungen
Mietwert-Gutachten
Mietdatenbank (gibt es aber m.W. nur einmal in der BRD)



-- Editiert Barni Gröllheimer am 04.01.2013 10:57

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