Ist eine Mieterhöhung mit dem schriftlich formulierten Satz "Aufgrund steigender Kosten, wird die Nettomiete um den Betrag xy erhöht?" rechtsgültig? Es liegt keinerlei weitere Begründung vor. Die Nebenkosten sind im Vergleich zum Vorjahr sogar gesunken. Lediglich die Grundsteuer ist um 10€ gestiegen.
Danke für Ihre Rückmeldung!
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Mieterhöhung aufgrund steigender Kosten
27. März 2012
Thema abonnieren
Frage vom 27. März 2012 | 21:14
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung aufgrund steigender Kosten
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#1
Antwort vom 27. März 2012 | 21:37
Von
Status: Senior-Partner (6436 Beiträge, 2318x hilfreich)
Etwas mehr müßte man schon wissen !!
Möbl. Zimmer, Wohnung , Garten, Garage, Gewerberaum ?
Worum geht es überhaupt ?
Was steht im Mietvertrag ?
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"Bewertungen freuen mich immer"
#2
Antwort vom 27. März 2012 | 21:48
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Es handelt sich um ein 1 Zimmer Apartement. Es wird monatlich ein Pauschalbetrag für Betriebskosten und Heizkosten vorausgezahlt.
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#3
Antwort vom 27. März 2012 | 21:49
Von
Status: Bachelor (3218 Beiträge, 1002x hilfreich)
quote:
Etwas mehr müßte man schon wissen !!
Möbl. Zimmer, Wohnung , Garten, Garage, Gewerberaum ?
Worum geht es überhaupt ?
Was steht im Mietvertrag ?
Eigentlich muss man gar nicht mehr wissen. Es ist keine wirksame Begründung und ausserdem .......... Netto!!miete wegen steigender Kosten erhöhen???
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#4
Antwort vom 27. März 2012 | 21:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie soll man dann hier vorgehen? Einfach das Schreiben ignorieren?
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#5
Antwort vom 27. März 2012 | 22:08
Von
Status: Bachelor (3218 Beiträge, 1002x hilfreich)
quote:
Wie soll man dann hier vorgehen? Einfach das Schreiben ignorieren?
Kommt drauf an. Wohnst du schon zig Jahre da und der örtliche Mietspiegel würde eine Erhöhung um 20% zulassen, dein Vermieter aber unterm Strich,wenn auch unwirksam, nur 5% fordert, dann wärst du blöd, wenn du die höhere Miete nicht zahlen würdest. Der Vermieter könnte dann nämlich auf die Idee kommen völlig korrekt 20% mehr zu fordern.
Ignorieren würd ich sowas bei einer grossen Wohnungsbaugesellschaft, aber nicht unbedingt bei einem Kleinvermieter, denn die nehmen sowas übel. Da lieber Stellung beziehen und das Gespräch suchen.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#7
Antwort vom 28. März 2012 | 09:06
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2027x hilfreich)
quote:
Aufgrund steigender Kosten, wird die Nettomiete um den Betrag xy erhöht
In Nettomiete sind einige Kosten enthalten, die jährlich steigen.
Nettomietpreis, der nicht steigt, fällt automatisch. Deshalb
gibt es auch Staffelmiete.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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