Mieterhöhung aufgrund "allgemeiner Verteurung" (überhöht, Fristen nicht eingehalten)

13. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
mnasty
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung aufgrund "allgemeiner Verteurung" (überhöht, Fristen nicht eingehalten)

Hallo zusammen,

seit 5 Jahren wohne ich in meiner Wohnung zur Miete. Inerhalb dieser 5 Jahren wurde die Miete nicht erhöht.
Dann wurde meine Wohnung verkauft.
Der neue Besitzer hat mir eine Mieterhöhung zur Zustimmung geschickt.

Die Begründung für die Erhöhung ist die "allgemeine Verteuerung".

Die Inflation von 2011 bis 2016 liegt bei ~ 10%

Die Erhöhung beläuft sich aber auf 20,4%. Auch ist die Frist für die Zustimmung auf Ende des aktuellen Monats gesetzt und die Erhöhung soll im übernächsten Monat gezahlt werden.

Die Wohnung war bisher ziemlich günstig. Nach der 20,4%igen Erhöhung wäre sie aber ziemlich teuer. Beides im Verhältnis zu anderen Wohnungen im Internet in meiner Stadt.

Nun sind für mein Verständnis die Erhöhung zu hoch und die Fristen nicht eingehalten worden. Richtig?

Abgesehen davon, ist es rechtlich okay sich auf die "allgemeine Verteuerung" zu berufen und diese dann um das 2fache zu übertreffen?

Wie sollte man sich hier verhalten? Ein (Gegen)Angebot auf eine 10%ige Erhöhung vorschlagen und auf die reale Verteuerung hinweisen?
Einfach ablehnen ohne Begründung?
Auf die Fehler explizit hinweisen?

Vielen Dank für die Mühe!

Grüße,
mike

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.01.2019 08:55:51
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 44x hilfreich)

Gar nichts machen!, nach einem Verkauf darf die Miete eine Zeitlang nicht angehoben werden soweit ich mich erinnere 3 Jahre. Ich hoffe das gilt auch bei Euch...zudem mal nach der "Ortsüblichen Vergleichsmiete " gucken. Ich hatte das gleiche Theater und habe mich erfolgreich durchgesetzt incl. Androhung der Mietkürzung wegen Mängeln. Die Hausverwaltung hat sich in jetzt über 5 Jahren nicht mehr gemeldet

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von hanfiey):
nach einem Verkauf darf die Miete eine Zeitlang nicht angehoben werden soweit ich mich erinnere 3 Jahre.

Das weißt du leider nicht ganz richtig. Nur bei einer erstmaligen Umwandlung in eine Eigentumswohnung ist eine Sperre. Hier klingt es aber danach, dass der Mieter in einer vermieteten Eigentumswohnung lebt, denn er schreibt ja davon, dass seine Wohnung (und nicht das Haus) verkauft wurde.

Aber Tatsache ist, dass die Zeiten vorbei sind, in denen ein Vermieter so einfach die Mieten ohne gesetzlich zulässige Begründung erhöhen kann. Was er aber machen kann, um mehr Miete zu kassieren findest du hinter diesem Link:
http://www.finanztip.de/mieterhoehung/

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von mnasty):
Wie sollte man sich hier verhalten? Ein (Gegen)Angebot auf eine 10%ige Erhöhung vorschlagen und auf die reale Verteuerung hinweisen?
Einfach ablehnen ohne Begründung?
Auf die Fehler explizit hinweisen?

Diese Fragen sind natürlich eher strategisch-moralischer denn rechtlicher Natur. Nach deiner Schilderung ist die rechtliche Einschätzung wohl so, dass das Mieterhöhungsverlangen nicht den Vorgaben des BGB (§ 558 ff BGB ) genügt. Auch die Kappungsgrenze schein nicht eingehalten worden zu sein.

Soweit zur rechtlichen Seite. Bei der Beantwortung deiner Fragen solltest du dir überlegen, wie du mit dem neuen Vermieter umgehen willst bzw. wie du ihn einschätzt. Es kann im Sinne einer guten Beziehung sinnvoll sein, ihn zum Kaffee einzuladen und dabei über die Probleme in seinem Mieterhöhungsverlangen zu sprechen. Vielleicht einigt man sich dann irgendwo im guten Einvernehmen oder man geht wild streitend auseinander. Dein Vorgehen solltest du daran ausrichten, welche der beiden Gesprächsausgänge du für wahrscheinlicher hälst.

Dabei wird wohl auch eine Rolle spielen, ob du einen Privatvermieter hast, welcher es einfach nicht besser weiß, oder ob der Vermieter dich über den Tisch ziehen will. Wenn du einen unbedarften Privatvermieter auf seine Unzulänglichkeit bzgl. Mietrecht hinweisst, dann könnte der auf die Idee kommen, einer Vermietervereinigung beizutreten. Diese wird ihm dann alle seine Rechte erklären und das ist vielleicht nicht gerade in deinem Sinne.

Man könnte diese Diskussion noch endlos fortführen. Rechtlich scheint mir die Sache nach deiner Schilderung einigermaßen klar. Aber auf deine Fragen wirst du selber eine Antwort finden müssen.

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#4
 Von 
mnasty
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja. Nur die Wohnung in der ich wohne wurde verkauft.

Wenn ich das richtig verstanden habe sind also die 20,4% zu viel Erhöhung, die Argumentation ist nicht zulässig und die Fristen sind nicht eingehalten.

Über das weitere Vorgehen bin ich nicht sicher...

Verschiebt sich die Frist, wenn der Vermieter im Schreiben nachbessern muss?

Die Miete rutscht durch die Erhöhung über die durchschnittliche Miete pro mm² in unserer Gegend.
Vielleicht versuche ich es mit einem Vorschlag anhand der realen Inflation 2011 bis heute.

-- Editiert von mnasty am 13.01.2016 10:49

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Verschiebt sich die Frist, wenn der Vermieter im Schreiben nachbessern muss?


Rechtlich und taktisch ist es so, dass es am besten ist, dass der Mieter hier überhaupt nicht reagiert.
Der Mieter sollte den Vermieter nicht auf den Fehler hinweisen, denn so kann der Vermieter eben eine wirksame Mieterhöhung zeitnah einreichen.

Einer nicht wirksamen Mieterhöhung muss nicht widersprochen werden.

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